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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4775
OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97 (https://dejure.org/1997,4775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2 Ss 142/97 (https://dejure.org/1997,4775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2 Ss 142/97 (https://dejure.org/1997,4775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung, Fehlen eines ärztlichen Attestes, Erkundigungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 240
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 2 Ss OWi 1464/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97
    Dies ist auch ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt den die vergleichbare Fallgestaltung bei einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG betreffenden Beschluss des Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 Ss OWi 1464/96 - ZAP EN-Nr. 230/97).
  • OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97
    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis für einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.]) sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamburg, 07.01.2016 - 2 Rev 87/15

    Berufungsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten:

    Hat das Gericht Zweifel an der Richtigkeit eines vorgetragenen Entschuldigungssachverhalts, so hat es diese im Wege freibeweislicher Ermittlungen einer Klärung zuzuführen, sofern das Vorbringen hinreichend konkret und schlüssig ist (vgl. BayObLG NJW 1998, 172; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 240; vgl. OLG Düsseldorf VRS Bd. 71, 292).

    Korrespondierend mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht trifft den Angeklagten grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung entschuldigender Umstände (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 240; BayObLG 1998, 172; OLG Düsseldorf StV 1987, 9; KK-Paul (7. Aufl.) § 329 Rn. 8; SK-StPO-Frisch (4. Aufl.) § 329 Rn. 34) oder zu sonstiger Mitwirkung an der gerichtlichen Aufklärung dieser Umstände (BayObLG aaO.).

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ss 1056/00

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im

    Die Begründung des angefochtenen Urteils lässt vielmehr besorgen, das Landgericht habe verkannt, dass es nicht entscheidend ist, ob sich ein Angeklagter entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 240; OLG Köln, VRS 75, 113, 116; vgl. bereits BGH NJW 1962, 2020 = BGHSt 17, 391).

    Liegt ein konkreter Hinweis für einen Entschuldigungsgrund vor, ist das Landgericht vielmehr gehalten, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachzugehen (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 240 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 71, 292, 293; OLG Köln, VRS 75, 113, 116, je ebenfalls m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen,

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.] sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und den o.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Dieser Darstellungsmangel macht es dem Senat nicht nur unmöglich zu prüfen, ob das Landgericht den Rechtsbegriff der "genügenden Entschuldigung" verkannt hat, sondern auch, ob das Landgericht eine Aufklärungspflicht hatte, der es ggf. rechtsfehlerhaft nicht nachgekommen ist (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 Ls. = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F. sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und die o.a. Rechtsprechungsnachweise).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

    Das Landgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis für einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 OLG 6 Ss 110/19 v. 04.09.2019; OLG Hamm, Beschl. 2 Ss 142/97 v. 18.03.1997 - NStZ-RR 1997, 240; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 329 Rn. 19 f. m.w.N..).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 44/22

    Genügende Entschuldigung eines Angeklagten bei Coronaerkrankung

    Eine solche Forderung begegnet mit Blick auf die fehlende Pflicht zur Mitwirkung durchgreifenden rechtlichen Bedenken (s. BayObLG, Beschluss vom 25.10.2022 - 206 StRR 286/22, juris Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.1997 - 2 Ss 142/97, NStZ-RR 1997, 240).
  • OLG Koblenz, 15.07.2005 - 1 Ss 213/05
    Sie setzt vielmehr voraus, dass ein Sachverhalt unzureichender Entschuldigung zur Überzeugung des Berufungsgerichts feststeht (OLG Düsseldorf a.a.O; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 240; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1013; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97   

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https://dejure.org/1997,43931
OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 240
  • StV 1997, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97
    Dabei kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Betroffenen an, sondern allein darauf, ob nach objektiven Kriterien, wie sie sich im Zeitpunkt der Entscheidung darstellen, eine Schlechterstellung des Betroffenen herbeigeführt wird; BGHSt 28, 327, 330.
  • OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24

    Vorwegvollzug; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Vollziehung;

    Durch die in der Rechtsfolge ausgesprochene Erledigung der Maßregel nach § 67d Abs. 5 StGB ist der Verurteilte angesichts des damit einhergehenden Verlustes der gemäß Art. 316o EGStGB im vorliegenden Fall noch gegebenen Möglichkeit, bereits nach Erledigung der Hälfte der Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, und der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht insbesondere auch beschwert (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.1997, Az. 2 Ws 18/97 ; anders im Falle der Erledigung nach § 67c Abs. 2 StGB : OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2022, Az. 2 Ws 26/22 ).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Der Verurteilte ist durch die ausgesprochene Erledigung der Maßregel auch beschwert (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97), so dass deren Anfechtung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht ausgeschlossen ist.
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 4 Ws 334/99

    Erneuter Vollzug der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt)

    Der Senat teilt im Ergebnis die Rechtsansicht der Beschwerdeführerin (vgl. auch OLG Celle NStZ-RR 1997, 240, 241; Isak/Wagner, Strafvollstreckung, 6. Aufl. (1999), Rdnr. 365), daß dem von der Strafvollstreckungskammer im angefochtenen Beschluß gemäß § 67 Abs. 3 StGB angeordneten weiteren Vollzug der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt die bestandskräftige Entscheidung gemäß § 67 d Abs. 5 Satz 1 StGB der 21. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld vom 29.01.1998 entgegensteht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 2 Ws 43/97   

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https://dejure.org/1997,14666
OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 2 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,14666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.1997 - 2 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,14666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 2 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,14666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 240 (Ls.)
  • StV 1998, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, 5. Strafsenat, NJW 1982, 1471, 1472; OLG Bremen Rpfleger 1968.397; OLG Frankfurt StV 1988, 536; OLG Hamm NJW 1969, 1865, 1866; OLG Karlsruhe NJW 1974, 110; OLG Koblenz NJW 1981, 1570; MDR 1978, 693; OLG Köln JMBl NW 1967, 103; OLG München StV 1995, 140, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 126 StPO Rdnr. 10; LR-Hilger, 25. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 19; a.A. Senatsbeschluß vom 14.2.1997 = StV 1998, 41; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1985, 603; JMBI NW 1968, 227, 228; OLG Hamburg NJW 1965, 2362, 2363; KK-Boujong, 4. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 13) vertreten hier die Auffassung, daß eine Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper anstelle des zuständigen Vorsitzenden schon im Hinblick auf problematische Abstimmungsergebnisse nicht hingenommen werden könne.
  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    Insoweit kommt allerdings ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Rehabilitationsinteresses wegen ihrer Vorgreiflichkeit für vollstreckungsrechtliche wie vollzugliche Entscheidungen in der Strafhaft (Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung, Vollzugslockerungen) prinzipiell in Betracht (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.2.1997 - 2 Ws 43/97, NStZ-RR 1997, S. 240; ferner Krauß, aaO; vgl. allgemein Schmitt, aaO; für den Vollzug der Freiheitsstrafe weiter OLG München, aaO).
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