Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.03.1997

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4693
BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97 (https://dejure.org/1997,4693)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - 3 StR 255/97 (https://dejure.org/1997,4693)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 3 StR 255/97 (https://dejure.org/1997,4693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges einer ausgeprägten und langjährigen Suchterkrankung - Bestehen eines erheblichen Rückfallrisikos des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 244
  • NStZ-RR 1997, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97
    Hingegen kann die von der Anfechtung nicht ausgeschlossene und daher auf die Sachrüge des Angeklagten revisionsrechtlicher Prüfung unterliegende Entscheidung des Landgerichts, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5; 38, 362), nicht bestehen bleiben, weil die dafür maßgeblichen Erwägungen nicht frei von Widersprüchen sind.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97
    Hingegen kann die von der Anfechtung nicht ausgeschlossene und daher auf die Sachrüge des Angeklagten revisionsrechtlicher Prüfung unterliegende Entscheidung des Landgerichts, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5; 38, 362), nicht bestehen bleiben, weil die dafür maßgeblichen Erwägungen nicht frei von Widersprüchen sind.
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97
    Diese Erwägungen sind indes nicht ohne weiteres in Einklang zu bringen mit den vorausgehenden Ausführungen zu einer Maßnahme nach § 35 BtMG, welche das Landgericht "zu gegebener Zeit ... für sinnvoll und angebracht" hält, der gegenüber aber die Maßregelanordnung nach § 64 StGB vorrangig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228; Lackner StGB 22. Aufl. § 64 Rdn. 7 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97
    Die sachverständig beratene Strafkammer hat die Voraussetzungen für eine Maßregel nach § 64 StGB mit der Begründung verneint, daß eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (vgl. BVerfGE 91, 1) nicht festzustellen sei, "da der Angeklagte wegen seiner ausgeprägten und langjährigen Suchterkrankung sein ganzes Leben lang süchtig bleiben wird und ein erhebliches Rückfallrisiko besteht".
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach Lage des Falles kann der Senat ausschließen, daß das Landgericht im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf mildere Strafen erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 6; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 255/97).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9097
BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    NatEG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1
    Keine ordnungsgemäße Nutzung bei Umgestaltung ungenutzten Grünlandes in landwirtschaftlich genutzten Grund durch Abbrennen der Bodendecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 3 ObOWi 12/94
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    2 NatEG dient, wie bereits die Überschrift ausweist, dem Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Kleinvogelwelt (vgl. Verhandlungen des Bayer. Landtags IV. Wahlperiode 1958 - 62 Beilagenband IV Beilage 3033 S. 10; BayObLGSt 1957, 45, 47 zu dem im wesentlichen übereinstimmenden § 14 NatSchVO vom 7.3.1951 [GVBl S. 39]; 1994, 62, 64).

    Die Vorschrift dient aber auch dem Schutz kleinerer Landschaftseinheiten als solcher (Entwurfsbegründung aaO.; BayObLGSt 1994, 62, 64).

  • BayObLG, 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    Die - nach wie vor geltende (vgl. Art. 59 Abs. 2 NatEG ) - Regelung des Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 NatEG entspricht wie die Verordnungsermächtigung des Art. 18 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG der Erkenntnis, daß mit dem Abbrennen der Bodendecke viel mehr Nachteile als Vorteile verbunden sind und dadurch vor allem die durch die rationelle Flurbewirtschaftung an sich schon auf das stärkste bedrängte Kleinlebewelt, unter der sich viele Nützlinge befinden, gefährdet wird (Senatsbeschluß vom 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79).

    Auch hinsichtlich der nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 NatEG gestatteten ordnungsgemäßen Nutzung ist auf den aktuellen Zustand abzustellen und nicht auf eine beabsichtigte "Nutzungsänderung" (Senatsbeschluß vom 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79).

  • BVerwG, 26.02.1992 - 4 B 38.92

    Naturschutz - Beseitigung einer Hecke - Eingriff - Naturschutzrechtliches

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    Demgemäß privilegiert die sogenannte Landwirtschaftsklausel nur die bereits ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung von Grundflächen, jedoch nicht die Umwandlung anderer Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen (BVerwG NuR 1992, 328; BayVGH BayVBl 1985, 208, 209; NuR 1989, 182, 183; VGH Kassel NuR 1992, 86, 87; Engelhardt/Brenner Naturschutzrecht in Bayern - Stand: 1.9.1994 - BayNatSchG Art. 6 Rn. 25).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
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