Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.1997 - 3 VAs 26/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9340
OLG Frankfurt, 20.01.1997 - 3 VAs 26/96 (https://dejure.org/1997,9340)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.1997 - 3 VAs 26/96 (https://dejure.org/1997,9340)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 1997 - 3 VAs 26/96 (https://dejure.org/1997,9340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthafter Rechtsbehelf gegen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zur Identitätsfeststellung im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Vor allem die Strafgerichte und die strafprozessuale Literatur verneinen teils eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften überhaupt (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1997, 246; NJW 1998, 1165; OLG Hamburg NStZ 1995, 252; OLG Stuttgart wistra 2002, 38, 39; a.A. KG GA 1985, 271, 272 f.; OLG Karlsruhe NJW 1988, 84, 85; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423, 1424 f.), teils jedenfalls eine derartige Bindungswirkung (OLG Karlsruhe MDR 1995, 88, Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 25 EGGVG Rn. 2; Löwe/Rosenberg/Böttcher, StPO, 25. Aufl., § 25 EGGVG Rn. 3).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

    Soweit die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (NJW 1996, 1484; 1998, 1165; NStZ-RR 1997, 246) und Hamburg (NStZ 1995, 252) entgegen dem Kammergericht (GA 1985, 271) eine entsprechende Anwendung für Verweisungen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich ablehnen, könnte zweifelhaft sein, ob dies mit den in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen vereinbar ist.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 VAs 19/06

    Strafvollzug: Rechtsweg gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Einer förmlichen Verweisung gemäß 17a Abs. 2 GVG bedurfte es nicht, da es sich nicht um einen Fall der "spartenmäßigen Unzuständigkeit" handelt, sondern um einen Zuständigkeitskonflikt innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Senat, NStZ-RR 1997, 246; Beschluß vom 09.02.2006 - 3 VAs 7/06 - m. w. N.; OLG Hamburg, NStZ 1995, 252; vgl. BGH, NJW-RR 2005, 142).
  • OLG München, 25.11.2009 - 4 Ws 130/09

    Amtshaftungsansprüche eines Strafgefangenen: Verweisung von Ansprüchen wegen

    Die unter den Oberlandesgerichten umstrittene Rechtsfrage, ob § 17a GVG auch innerhalb eines Rechtsweges entsprechend anwendbar ist (bejahend: Thüringisches OLG StV 2006, 147 Ls; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ablehnend: OLG Nürnberg NStZ 2006, 654; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165, NStZ-RR 1997, 246, NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252) hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 23.3.2005 für verschiedene Sparten der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich bejahend entschieden (Az.: 2 Ars 16/05 - 2 AR 18/05 zit. nach juris, dort Orientierungssatz 2 und Rdn. 9).
  • LG Bonn, 27.09.2010 - 27 Qs 25/10

    Anfechtbarkeit der Entscheidung eines Amtsgerichts hinsichtlich der

    Zweck dessen ist, ein zweigleisiges gerichtliches Verfahren zu vermeiden und dem Betroffenen möglichst raschen Rechtsschutz in einer einzigen Tatsacheninstanz zu gewähren (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 246; Kurz , in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., § 62 Rz. 1 mwN; Rebmann/Roth/Herrmann , OWiG, 3. Aufl., Loseblatt Stand: März 2010, § 62 Rz. 2).
  • KG, 06.01.2015 - 4 VAs 51/14

    Verweisung an das zuständige Zivilgericht bei der Geltendmachung von

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ablehnen, weil nach der gesetzlichen Regelung eine Verweisung innerhalb eines Rechtsweges nicht vorgesehen sei (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2006, 654, 655; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 111, 112; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 246 und NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252), überzeugt dies bereits im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2022 - 15 L 231/22

    Verweisung; Rechtsweg; Ordnungswidrigkeit

    vgl. Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 18. Auflage 2021, § 62 Rn. 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Januar 1997 - 3 VAs 26/96 -, juris; LG Heidelberg, Beschluss vom 9. September 2019 - 11 Qs 17/19 OWi -, juris.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5352
BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97 (https://dejure.org/1997,5352)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97 (https://dejure.org/1997,5352)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 2 ObOWi 49/97 (https://dejure.org/1997,5352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 Satz 1
    Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten - Identitätsklärung nach Akteneinsicht und Stellungnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3455 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 246
  • NZV 1997, 410
  • VersR 1997, 1374
  • BayObLGSt 1997, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
    Es ist Aufgabe allein des Tatrichters, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob und wie er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 30, 172, 176).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1989 - 2 Ss OWi 442/89
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
    Diese Überprüfung kann nur erfolgen, wenn das Urteil die vorgetragenen oder in sonstiger Weise erkennbaren Umstände, die das Ausbleiben entschuldigen könnten, vollständig aufführt und zugleich darlegt, wieso das Amtsgericht diese Umstände als zur Entschuldigung des Betroffenen nicht ausreichend ansieht (vgl. BayObLG VRS 61, 48 ; OLG Düsseldorf VRS 78, 465, 466).
  • BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
    Hieraus haben der Bundesgerichtshof und das Bayerische Oberste Landesgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß in Fällen der genannten Art die Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie die Verwerfung des Einspruchs wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung unzulässig sind, falls das Amtsgericht nicht versucht hat, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG ) und Ausschöpfung sonstiger in Betracht kommender Beweismittel herbeizuführen, und ein solcher Versuch auch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (so schon BayObLGSt 1977, 156, 158; zuletzt Beschluß vom 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96).
  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
    Diese Überprüfung kann nur erfolgen, wenn das Urteil die vorgetragenen oder in sonstiger Weise erkennbaren Umstände, die das Ausbleiben entschuldigen könnten, vollständig aufführt und zugleich darlegt, wieso das Amtsgericht diese Umstände als zur Entschuldigung des Betroffenen nicht ausreichend ansieht (vgl. BayObLG VRS 61, 48 ; OLG Düsseldorf VRS 78, 465, 466).
  • BayObLG, 04.10.1977 - 1 ObOWi 406/77

    Erscheinen; Hauptverhandlung; Entfernung; Mühe; Kosten; Unangemessen; Bedeutung

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
    Hieraus haben der Bundesgerichtshof und das Bayerische Oberste Landesgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß in Fällen der genannten Art die Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie die Verwerfung des Einspruchs wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung unzulässig sind, falls das Amtsgericht nicht versucht hat, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG ) und Ausschöpfung sonstiger in Betracht kommender Beweismittel herbeizuführen, und ein solcher Versuch auch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (so schon BayObLGSt 1977, 156, 158; zuletzt Beschluß vom 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09

    Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der

    Sodann hätte es diese begründete Erwartung mit der Möglichkeit des Einsatzes milderer Mittel (Göhler, OWiG , 15. Aufl. 2009, § 73 Rn. 8), etwa der Erhebung eines Lichtbildes und der Vorlage desselben an den Zeugen, mit der Bedeutung der Sache und der Zumutbarkeit der Erscheinenspflicht für den Betroffenen abwägen müssen (Bay.ObLG DAR 2002, 133 f.; dass. NStZ-RR 1997, 246 f.; KG ZfSch 1999, 536; Göhler aaO.).
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