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   KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95, 1 AR 513/95   

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KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95, 1 AR 513/95 (https://dejure.org/1995,37040)
KG, Entscheidung vom 08.06.1995 - 5 Ws 154/95, 1 AR 513/95 (https://dejure.org/1995,37040)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 5 Ws 154/95, 1 AR 513/95 (https://dejure.org/1995,37040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 27
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05

    Reststrafenaussetzung: Legalprognose für wegen Drogenhandels verurteilten

    Für einen Erstverbüßer wie den Verurteilten spricht zwar grundsätzlich die Vermutung, daß die erste Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ihn ausreichend beeindruckt und in Zukunft von weiteren Straftaten abhält (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ-RR 1997, 27 und Beschluß vom 17. Mai 2004 - 5 Ws 165/04 -).

    Weder der bloße Wille, sich künftig straffrei zu führen, noch beanstandungsfreies Vollzugsverhalten allein reichen dafür aus (vgl. KG aaO und ZfStrVo 1996, 245).

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311; KG ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04 - und 14. April 2004 - 5 Ws 149/04 - std. Rspr.).

  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Für einen Erstverbüßer wie den Verurteilten spricht zwar grundsätzlich die Vermutung, daß die erste Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ihn ausreichend beeindruckt und in Zukunft von weiteren Straftaten abhält (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ-RR 1997, 27 und Beschluß vom 6. November 2002 - 5 Ws 533-534/02 -).

    Für seine Führung in Freiheit lassen sich daraus keine tragfähigen Schlüsse ziehen (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ 1997, 27 und Beschluß vom 22. April 1998 - 5 Ws 197/98 -).

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung, daß der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 27 und Beschluß vom 14. März 2007 - 2 Ws 74/07 - std. Rspr.), kommt hier nicht zum Tragen.

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer dazu geeignete Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Senat ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. November 2007 - 2 Ws 332/07 - und 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04; std. Rspr.).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

    Hervorgehoben sei hier insoweit mit Blick auf eine etwaige erneute Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, dass - entgegen deren Rechtsauffassung - besondere Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB durchaus auch der Entwicklung der Persönlichkeit eines Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges bzw. - wie hier - in der Zeit nach dessen Entlassung aus der Haft entnommen werden können; auch seine Lebensverhältnisse sind bei der gebotenen Gesamtwürdigung geeignet, ggf. solche Umstände zu begründen (Senat B. v. 17.11.2000 - 3 Ws 205/00 - LG Freiburg a.a.O.), zumal die Schuldschwere oder generalpräventive Gründe nicht nur zwischen Halbstrafen- und Zwei-Drittel-Zeitpunkt (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27), sondern auch infolge Zeitablaufs zunehmend zurücktreten (Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 57 Rdnr. 29 a).
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    Zwar besteht grundsätzlich die Vermutung, dass der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann (vgl. KG, NStZ-RR 1997, 27; Fischer, StGB 65. Aufl., § 57 Rn. 14).Diese Vermutung gilt jedoch nicht ausnahmslos und besagt insbesondere nicht, dass in den Fällen der Erstverbüßung gleichsam automatisch die für die Reststrafenaussetzung erforderliche günstige Legalprognose bejaht werden kann.
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    Mit diesem Verständnis der - in Rechtsprechung und Literatur im Einzelnen umstrittenen - Vorschrift hält das Kammergericht (s. auch Beschluss vom 8. Juni 1995 - 5 Ws 154/95 - NStZ-RR 1997, 27 f. m. w. N. der älteren Rechtsprechung) sich im Rahmen der in der obergerichtlichen Rechtsprechung anzutreffenden Auslegung der Norm, die auch im Hinblick auf Bedeutung und Tragweite des Freiheitsrechts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Der Grundsatz, daß bei einem Erstverbüßer im allgemeinen erwartet werden kann, der Strafvollzug übe eine deutliche Wirkung aus und halte ihn von der Begehung weiterer Straftaten ab (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27; std. Rspr.), kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19

    Voraussetzungen der bedingten Haftentlassung nach Verbüßung von mindestens 2/3

    Bei einem Täter, der - wie hier der Verurteilte - erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Allgemeinen davon auszugehen, dass er nach Verbüßung von 2/3 der Freiheitsstrafe durch die Strafvollstreckung so nachhaltig beeinflusst sein wird, dass er sich zukünftig straffrei verhält (statt vieler: KG NStZ-RR 1997, 27 m.w.N.).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Für seine Führung in Freiheit lassen sich daraus keine tragfähigen Schlüsse ziehen (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 1 Ws 1/20

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung von

    Zwar ist bei einem Täter, der - wie hier der Verurteilte und Beschwerdeführer - erstmalig eine Freiheitsstrafe verbüßt, nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Allgemeinen davon auszugehen, dass er nach Verbüßung von 2/3 der Freiheitsstrafe durch die Strafvollstreckung so nachhaltig beeinflusst sein wird, dass er sich zukünftig straffrei verhält (statt vieler: KG NStZ-RR 1997, 27 m.w.N).
  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

  • KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Zulassung eines Langzeitbesuchs; Ermessen der

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

  • KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven

  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

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