Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.04.1997

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3585
BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96 (https://dejure.org/1997,3585)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1997 - 1 StR 804/96 (https://dejure.org/1997,3585)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96 (https://dejure.org/1997,3585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der Vermögensverfügung im Rahmen des Betrugstatbestandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 297
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96
    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96
    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10

    Räuberische Erpressung (Finalität; Kausalität; "Sicherungserpressung"); Nötigung;

    b) Eine räuberische Erpressung käme allerdings in Betracht, wenn die - von vornherein beabsichtigte - Gewalt unmittelbar nach der Täuschung eingesetzt worden wäre, um das Opfer zu nötigen, die Schädigung des Vermögens endgültig hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16

    Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen, darunter auch viele unbegründete Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 StPO, den Besitz von Betäubungsmitteln den Vermögenswerten zugerechnet, u.a. in dem Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, als einem Drogendealer durch Täuschung Drogen abgenommen wurden und danach das Opfer mittels Waffeneinsatz davon abgehalten wurde, die Rückgabe zu verlangen und dadurch "die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen'.
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 58/08

    Schwere räuberische Erpressung; Betrug (Besitz als Vermögensposition;

    Die nach Beendigung des Betruges erfolgte Bedrohung diente allenfalls der Sicherung des vom Angeklagten B. bereits erlangten Vermögensvorteils (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 2; Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 253 Rdn. 37; zu den Sonderfällen unmittelbar anschließender Gewaltanwendung nach fehlgeschlagener Täuschung bzw. vor Beendigung des Betruges vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1 m.w.N.; BGH NStZ 2002, 33).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Zwar liegt Zueignungsabsicht in diesem Sinne auch dann vor, wenn der Täter einen Beutegegenstand sogleich der Verfügungsgewalt eines Mittäters überläßt und dabei einen wirtschaftlichen Vorteil oder Nutzen erstrebt, wobei der Vorteil jedoch unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (vgl. BGHSt - GS - 41, 187, 194, 196; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8).
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Da die Strafkammer nicht festgestellt hat, daß sich der Angeklagte G. an der Tatausführung beteiligt hat, um einen Beuteanteil oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8) zu erhalten, hat seine (tateinheitliche) Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen schweren Raubes keinen Bestand.
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 4 KLs 6/18
    Beide Taten sind daher nicht als Betrug mit anschließender "Sicherungserpressung", sondern jeweils als schwere räuberische Erpressung zu würdigen (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH, Beschluss vom 25.02.1997, Az.: 1 StR 804/96 [zit. nach juris] und BGH NStZ 2012, 95, 96).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4864
BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97 (https://dejure.org/1997,4864)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1997 - 4 StR 108/97 (https://dejure.org/1997,4864)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1997 - 4 StR 108/97 (https://dejure.org/1997,4864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Eigene Zueignungsabsicht als Voraussetzung für die Mittäterschaft eines Raubes - Abgrenzung ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 249, § 25; StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97
    Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß andere Tatgenossen von dieser Absicht geleitet werden (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 15; BGH StV 1995, 302).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97
    Die Angeklagten können danach insoweit in entsprechender Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" jeweils nur wegen Beihilfe zum Raub verurteilt werden (vgl. BGHSt 23, 203, 207).
  • BGH, 08.09.1994 - 1 StR 365/94

    Voraussetzungen für die Täterschaft bei Raub - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97
    Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß andere Tatgenossen von dieser Absicht geleitet werden (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 15; BGH StV 1995, 302).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    So hat der Bundesgerichtshof bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 138; 43, 41, 53; BGH NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere für die Beteiligung an der Begehungstat und unterlassene Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) entschieden (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
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