Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2203
BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96 (https://dejure.org/1997,2203)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - 4 StR 655/96 (https://dejure.org/1997,2203)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 4 StR 655/96 (https://dejure.org/1997,2203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des Vollrausches - Revisionsrechtliche Folgen eines Hinweises auf die Aussage eines Sachverständigen ohne weitere Ausführungen zu dessen Überzeugungskraft - Bedeutung der Persönlichkeitsstörung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Tat in diesem Sinne ist das dem Angeklagten hier in zwei Fällen angelastete Sichberauschen im Sinne des § 323 a StGB (BGH NStZ 1996, 41).

    Dagegen ist rechtlich nichts zu erinnern (BGH NStZ 1996, 41).

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (st.Rspr.; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 15).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (vgl. BGHSt 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 28.07.1995 - 3 StR 238/95

    Drang nach Alkohol - Widerstand - Minderung der Fähigkeit - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    So hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß auch eine grundsätzlich vorhandene Fähigkeit, "abstinent zu leben und vom Alkoholgenuß zu lassen", noch nichts über eine mögliche erhebliche Verminderung dieser Fähigkeit bei der Alkoholaufnahme selbst aussagt (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 2).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Weil das Landgericht aber davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe in bezug auf die Tathandlung des § 323 a StGB uneingeschränkt schuldfähig gehandelt, vermag auch der vom Generalbundesanwalt für seine Auffassung herangezogene Gesichtspunkt, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausnahmsweise auch in Fällen alkoholbedingter Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit in Betracht kommt, in denen einer unmittelbar tatauslösenden Alkoholisierung eine Alkoholsucht zugrundeliegt, die ihrerseits als "Sekundärerscheinung" Folge einer anderweitigen krankhaften seelischen Störung oder schweren Persönlichkeitsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 12 und Gefährlichkeit 18, 19), die Anordnung der Maßregel nicht zu tragen.
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Sich-Berauschens genügt für eine Strafbarkeit nach § 323a StGB, sofern diesbezüglich eine Schuldunfähigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07, NStZ-RR 2007, 368; vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96, NStZ-RR 1997, 299; vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96, NStZ-RR 1997, 102).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sollte sich eine Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 63 StGB nicht mit der Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten rechtfertigen, so wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit, seine Angaben zu seinem täglichen Alkoholkonsum und die festgestellten Entzugserscheinungen nach seiner Festnahme (UA 14) die Frage erneuter Erörterung bedürfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vorliegen (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 5; Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).
  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07

    Vollrausch; Vorsatz; Feststellungen

    Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03

    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es wird ferner näherer Prüfung bedürfen, ob der Zweck der Maßregel nicht auch durch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB als einer weniger beschwerenden Maßregel (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB) erreicht werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299).
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05

    Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger

    Da die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht formgebunden ist, kann sie auch durch schlüssiges Verhalten des für die Beiordnung zuständigen Gerichtsvorsitzenden erfolgen, wenn diesem unter Beachtung der sonstigen, erheblichen Umstände ein entsprechender Erklärungswert zukommt (Meyer-Goßner, StPO , 48. Aufl., § 141 , Rn. 7; BGH NStZ-RR 1997, 299 ).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 289/97

    Verschiebung des Strafrahmens bei vorhersehbarer Begehung von Straftaten aufgrund

    Die im Rahmen der rechtlichen Würdigung getroffene Feststellung (UA S. 11), der Angeklagte habe noch steuern können, wann er welche Menge Alkohol trinken wollte, besagt noch nichts über eine mögliche erhebliche Verminderung dieser Fähigkeit bei der Alkoholaufnahme selbst (BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1, 2; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ws 231/05
    Da die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht formgebunden ist, kann sie auch durch schlüssiges Verhalten des für die Beiordnung zuständigen Gerichtsvorsitzenden erfolgen, wenn diesem unter Beachtung der sonstigen, erheblichen Umstände ein entsprechender Erklärungswert zukommt (Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141, Rn. 7; BGH NStZ-RR 1997, 299).
  • KG, 12.09.2000 - 1 Ss 107/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht