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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97   

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OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97 (https://dejure.org/1997,4966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.1997 - 2 Ws 148/97 (https://dejure.org/1997,4966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 1997 - 2 Ws 148/97 (https://dejure.org/1997,4966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden

  • Anwaltsblatt

    § 97 BRAGebO, § 140 StPO, § 141 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 384
  • AnwBl 1998, 218
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Krefeld, 10.07.1974 - 8 Qs 259/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97
    Auch hat die Rechtsprechung in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen (OLG Düsseldorf, NStZ 1984, - 218 - AnwBl 1998, 218-219 - 219 - 43; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; OLG Hamm, RPfleger 1960, 224).Vorliegend hatte sich Rechtsanwalt als Wahlverteidiger bestellt.
  • OLG Koblenz, 06.10.1980 - 1 Ws 536/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97
    Bejaht worden ist eine Bestellung durch schlüssiges Verhalten in der Vergangenheit etwa in Fällen, in denen der Wahlverteidiger sein Mandat niedergelegt und beantragt hatte, ihn als Pflichtverteidiger zu bestellen, eine ausdrückliche Bestellung jedoch unterblieb (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.10.1990 - 1 Ws 536/80; OLG Nürnberg JurBüro 1987, 245).
  • OLG Nürnberg, 16.07.1986 - 3 AR 346/86

    Rechtsanwalt; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97
    Bejaht worden ist eine Bestellung durch schlüssiges Verhalten in der Vergangenheit etwa in Fällen, in denen der Wahlverteidiger sein Mandat niedergelegt und beantragt hatte, ihn als Pflichtverteidiger zu bestellen, eine ausdrückliche Bestellung jedoch unterblieb (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.10.1990 - 1 Ws 536/80; OLG Nürnberg JurBüro 1987, 245).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Erforderlich ist hierfür ein Verhalten des Vorsitzenden, das unter Beachtung aller hierfür maßgebenden Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 384; OLG Hamm RPfleger 1998, 440 f. - Rn. 12 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; KG JurBüro 2013, 381 ff. - Rn. 9 nach juris).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    a) Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug - hier sogar darüber hinaus rechtsbeständig - abgeschlossene Verfahren ist schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung beantragt hatte (vgl. BGH StV 1997, 238; StV 1989, 378; OLG Köln NJW 2003, 2038; OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94; NStZ-RR 1996, 171; StV 1984, 66; JurBüro 1984, 718; OLG Hamm StraFO 2002, 397; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384; OLG Celle NdsRpfl, 19; OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149; std.
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für ein im Rechtszug abgeschlossenes Verfahren ist grundsätzlich unzulässig (KG Berlin, Beschluss v. 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05, RN 11 m.w.N., juris; OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2002 - 2 Ws 634/02 - RN 12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.1997 - 2 Ws 148/97 -, juris).

    Hat sich der Rechtsanwalt zunächst als Wahlverteidiger bestellt und hat er sein Mandat in der Folgezeit weder vor noch in der Hauptverhandlung (hier: im Anhörungstermin) niedergelegt, so schließt dies die Annahme, der Vorsitzende habe ihn schlüssig zum Pflichtverteidiger bestellt, aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 1997 - 2 Ws 148/97 -, juris).

  • KG, 29.05.2012 - 1 Ws 30/12

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung

    Erforderlich ist allerdings, dass das Verhalten des Vorsitzenden unter Beachtung der sonstigen maßgeblichen Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, 384).
  • OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01

    Rechtsanwaltsgebühren; Erinnerung; Vorverfahrensgebühr; Pflichtverteidiger

    Dies schließt die Annahme, der Vorsitzende habe ihn schlüssig zum Pflichtverteidiger bestellt, aus (Beschluss des Senats vom 13. März 1997 - 2 Ws 148/97 - = Anwaltsblatt 1998, 218).
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    a) Eine nachträgliche, ruckwirkende Bestellung abgeschlossene Verfahren ist auch nach der aktuellen Rechtslage nach Anderung der §§ 141 ff StPO schlechthin unzulassig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO beantragt hatte (vgl. zur bisherigen Rechtslage BGH StV 1997, 238, StV 1989, 378, KG, a.a.O., OLG Köln NJW 2003, 2038, OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94, NStZ-RR 1996, 171, StV 1984, 66, JurBuro 1984, 718, OLG Hamm StraFO 2002, 397, OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384, OLG Celle NdsRpfl, 19, OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149).
  • LG Limburg, 11.12.2017 - 1 Qs 162/17
    Dies gilt auch dann, wenn der Wahlverteidiger, wie hier, seine Bestellung zum Pflichtverteidiger rechtzeitig, insbesondere vor Verfahrensbeendigung beantragt hat (so auch BGH StV 1997, S. 238; BGH StV 1989, S. 378; OLG Köln NJW 2003, S. 2038; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 171; OLG Düsseldorf StV 1984, S. 66; OLG Hamm, Beschl. v. 27.06.2002, Az. 2 Ws 244/02, zit. n. juris; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, S. 384; OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149; KG Berlin 09.03.2006, 5 Ws 563/05 = StV 2007, S. 372-375, zit n. juris).
  • KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04

    Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine

    Bejaht wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine stillschweigende Beiordnung vor allem in den Fällen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder sogar auf dessen Veranlassung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten tätig wird (vgl. BGH NStZ 1997, 299; OLG Hamm RpflG 1998, 440, 441; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Koblenz AnwBl. 1998, 218; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 27; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 141 Rdn. 7).
  • LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11

    Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung eines Anwalts als

    Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers dient, sondern allein den Zweck verfolgt, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (KG, Beschluss vom 09.03.2006, Az.: 5 Ws 563/05 mit Verweis auf BVerfGE 39, 238, 242; BGH StV 1997, 238 ; StV 1989, 378 ; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; wistra 1992, 320 ; OLG Köln NJW 2003, 2038 ; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; NStZ-RR 1996, 171 ; StV 1984, 66; JurBüro 1984, 718; OLG Hamm StraFo 2002, 397; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384 ; OLG Celle NdsRpfl, 19; OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149; std.
  • LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung, Strafvollstreckungsverfahren

    Hierfür ist in jedem Fall erforderlich, dass das Verhalten des Vorsitzenden unter Beachtung der sonstigen maßgeblichen Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, 384), wobei das Verhalten des Vorsitzenden aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten zu würdigen ist (OLG Karlsruhe a.a.O.) und sich zureichende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass das Gericht den Verteidiger auch tatsächlich beiordnen wollte (Thüringer OLG, Az. 1 Ws 546/09).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.04.1997 - 1 Ws 62/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6502
OLG Jena, 09.04.1997 - 1 Ws 62/97 (https://dejure.org/1997,6502)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.04.1997 - 1 Ws 62/97 (https://dejure.org/1997,6502)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. April 1997 - 1 Ws 62/97 (https://dejure.org/1997,6502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung, wenn Erfolg oder Teilerfolg nach Einlegung eines Rechtsmittels allein auf den Zeitablauf zwischen erst- und zweitinstanzlicher Entscheidung beruht; Vergleich zwischen der in der Vorinstanz erkannten Strafe und der in der Rechtsmittelinstanz erreichten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 5 Js 16682/96
  • OLG Jena, 09.04.1997 - 1 Ws 62/97

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 Ws 322/08

    Maßgebende Kriterien für die Beurteilung des Erfolges einer auf den

    Dabei kommt es auf einen Vergleich der im Schlussvortrag des Verteidigers beantragten und vom Rechtsmittelgericht zuerkannten Milderung nicht an (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221. OLG Jena NStZ-RR 1997, 384. Meyer-Goßner a. a. O.).
  • OLG Hamburg, 13.01.2003 - 1 Ws 268/02

    Kosten des zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Die demgegenüber von der herrschenden Meinung und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 473 Rz. 31 m.w.Nw.; HansOLG, 2. Senat, Beschl. v. 18.12.2001 - 2 Ws 262/01 - und Beschl. v. 23.06.1976, MDR 1977, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 380 m.w.Nw.; PfzOLG Zweibrücken NStZ 1991, 602; Thüringer OLG NStZ-RR 1997, 384 [Leitsatz]) vorgenommene einschränkende Auslegung des kostenrechtlichen Erfolgsbegriffs im Hinblick auf nachträglich entstandene Tatsachen - Erfolg wegen Zeitablaufs - vermag den Senat nicht zu überzeugen.
  • KG, 22.03.2011 - 1 Ws 13/11

    Kosten bei erfolgreicher Berufung: Mildere Entscheidung in der Berufungsinstanz

    Das Kammergericht hat wiederholt den Rechtsgedanken des § 473 Abs. 5 StPO zur Auslegung des Begriffes des Erfolges herangezogen und entschieden, dass als solcher nicht eine Änderung des angefochtenen Urteils gilt, die allein auf eine Veränderung der Umstände durch Zeitablauf, insbesondere bei nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und den entsprechenden Auswirkungen auf die Tagessatzhöhe einer Geldstrafe, zurückzuführen ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - 4 Ws 111/06 -, 17. Februar 2006 - 4 Ws 8/06 - und 17. Mai 2002 - 5 Ws 288/02 - im Ergebnis ebenso OLG Jena, NStZ-RR 1997, 384; OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 200; Pfälzisches OLG Zweibrücken, NStZ 1991, 602; a.A. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung Hanseatisches OLG, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 1 Ws 268/02 - bei juris).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2012 - 1 Ws 39/12

    Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (versuchter Betrug)

    Für das weitere Verfahren weist der Senat indes darauf hin, dass nach herrschender Meinung der alleine auf Zeitablauf beruhende oder auch nur dadurch mit bedingte Rechtsmittelerfolg, insbesondere die Ermäßigung des Tagessatzes infolge nachträglicher Verschlechterung wirtschaftlicher Verhältnisse, nicht als Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO zu behandeln ist, der aus Gründen der Billigkeit kostenentlastend wirken müsste (OLG Zweibrücken, NStZ 1991, 602 ; OLG Jena, Beschluss vom 09.04.1997, 1 Ws 62/97, zitiert nach JurionRS 1997, 12181; Meyer-Goßner, StPO , 54. Aufl., § 473 RN 31).
  • OLG Celle, 08.11.2013 - 1 Ws 468/13

    Ermittlung des Erfolgs eines Rechtsmittels durch einen Vergleich der

    Der Erfolg eines Rechtsmittels ist durch einen Vergleich der angefochtenen Entscheidung mit dem Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens zu ermitteln; dabei kommt es auf einen Vergleich der im Schlussvortrag des Verteidigers beantragten und vom Rechtsmittelgericht zuerkannten Milderung nicht an (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221 [OLG Hamm 10.02.1998 - 3 Ws 575/97] ; OLG Jena NStZ-RR 1997, 384 [OLG Jena 09.04.1997 - 1 Ws 62/97] ; Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl., § 473 Rn. 21 mwN).
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