Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2846
OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96 (https://dejure.org/1996,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.1996 - 3 Ss 310/96 (https://dejure.org/1996,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 3 Ss 310/96 (https://dejure.org/1996,2846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen Rechts; Vorliegen eines Falls notwendiger Verteidigung; Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch einen Beschluss des Gerichts; Beschränkung einer Berufung auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

    Soweit die Revision, verworfen worden ist, ist nach traditioneller Meinung Urteilsrechtskraft eingetreten (vgl. BGHSt 10, 71, 72,; 30, 340, 342; BGHStV 1981, 607; NStZ-RR 1998, 342; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1997, 45; 1998, 342), nach neuerer Auffassung hingegen nur eine innerprozessuale Bindungswirkung entstanden (vgl. Loewe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 26 zu § 353; BGH NStZ 1999, 254).

    Hierzu gehören auch Feststellungen zum Schuldumfang (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203, 304; 1997, 45).

    Gleichwohl getroffene, den Feststellungen des Erstgerichts zuwiderlaufende Feststellungen dürfen ebenfalls der Strafzumessung nicht zugrundegelegt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203, 204; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1997, 45).

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Rechtsfolgenausspruch, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung,

    Auch hinsichtlich der letztgenannten Umstände, von denen das Revisionsgericht erst durch Nachschau in den Akten oder im Hauptverhandlungsprotokoll Kenntnis erlangen kann, wird eine Prüfung von Amts wegen, ohne das Erfordernis der Erhebung einer Verfahrensrüge, bejaht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 StRR 143/03 -, juris Rn. 17; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 45).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Ein Teil der Literatur folgert hieraus verallgemeinernd, dass in der späteren Beschränkung eines zunächst unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels grundsätzlich keine Teilrücknahme, sondern eine Konkretisierung des Umfanges desselben zu sehen sei (Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 302 RN 29; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 302 RN 20a; offen gelassen von OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1997, 45), ohne nach Art des Rechtsmittels zu differenzieren.
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Auch hinsichtlich der letztgenannten Umstände, von denen das Revisionsgericht erst durch Nachschau in den Akten oder im Hauptverhandlungsprotokoll Kenntnis erlangen kann, wird eine Prüfung von Amts wegen, ohne das Erfordernis der Erhebung einer Verfahrensrüge, bejaht (vgl. BayObLG Beschl. v. 21.12.1993 - 4 StRR 143/03 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 45).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Zwar ist durch die Revisionsbeschränkung (horizontale) Teilrechtskraft eingetreten (vgl. BGHSt 10, 71, 72; 30, 340, 342; BGH StV 1981, 607; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 45; 1998, 341, 342) bzw. eine innerprozessuale Bindungswirkung entstanden (vgl. Meyer-Goßner, § 353 StPO Rdn. 20 und Einl. 188; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl.; § 353, Rdn. 26).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ss OWi 870/09

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

    Ist das Amtsgericht zu Unrecht von einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung ausgegangen, so führt dies auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des angefochtenen Urteil (zur vergleichen Problematik der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung: OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2009 - 3 Ss 422/09 = BeckRS 2009, 29996; OLG Hamm Beschl. v. 29.03.2007 - 3 Ss 105/07; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht