Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.11.1996

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   OLG Hamm, 10.10.1996 - 2 Ws 350/96   

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OLG Hamm, 10.10.1996 - 2 Ws 350/96 (https://dejure.org/1996,7544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2 Ws 350/96 (https://dejure.org/1996,7544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2 Ws 350/96 (https://dejure.org/1996,7544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO §§ 83, 84

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 96
  • StV 1997, 36
  • Rpfleger 1997, 185
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96   

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OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96 (https://dejure.org/1996,6180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.1996 - 2 Ws 269/96 (https://dejure.org/1996,6180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 1996 - 2 Ws 269/96 (https://dejure.org/1996,6180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 96 (Ls.)
  • NJ 1997, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Während dies nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung von Verfassungs wegen "jedenfalls ... (darin gilt), wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich, als evident erscheint, daß (der Verurteilte) sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann" (BVerfGE 70, 297 [3231), ist dies in solchen Fällen nach Auffassung des EGMR (StV 1993, 88 ) aufgrund von Art. 5 Abs. 4 MRK immer der Fall; dem hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart (StV 1993, 378 ) angeschlossen.

    Vielmehr ist dort unter konkreter Erörterung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten und ihres Deliktstypus (BVerfG, NJW 1986, 767 [7791) die Sozialprognose des Verurteilten anhand eines weit umfangreicheren Kreises von Umständen - unter anderem seines Geisteszustandes - zu erörtern.

  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Während dies nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung von Verfassungs wegen "jedenfalls ... (darin gilt), wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich, als evident erscheint, daß (der Verurteilte) sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann" (BVerfGE 70, 297 [3231), ist dies in solchen Fällen nach Auffassung des EGMR (StV 1993, 88 ) aufgrund von Art. 5 Abs. 4 MRK immer der Fall; dem hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart (StV 1993, 378 ) angeschlossen.
  • OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. seinen in NStZ 1996, 405 veröffentlichten Beschluß vom 17. April 1996 - 2 Ws 50/96-), müssen Tatsachen, die die Strafvollstreckungskammer zuungunsten des Verurteilten verwerten will, zu ihrer vollen Überzeugung bewiesen sein.
  • OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93

    Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Während dies nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung von Verfassungs wegen "jedenfalls ... (darin gilt), wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich, als evident erscheint, daß (der Verurteilte) sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann" (BVerfGE 70, 297 [3231), ist dies in solchen Fällen nach Auffassung des EGMR (StV 1993, 88 ) aufgrund von Art. 5 Abs. 4 MRK immer der Fall; dem hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart (StV 1993, 378 ) angeschlossen.
  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn die Außenstelle einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Infolge Umorganisation im Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser ist für die weiteren Entscheidungen nunmehr die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zuständig (vgl. auch BGHSt 28, 135).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378; OLG Jena, StV 1997, S. 540; OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21; OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ; Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19; OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten.
  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines

    Dass dem Angeschuldigten vor der Beauftragung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu den Voraussetzungen des § 63 StGB ein Verteidiger zu bestellen ist, ergibt sich auch daraus, dass im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach §§ 67d, 67e StGB, dem in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten von Amts wegen ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.1993 - 2 Ws 34/93, StV 1993, 378; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.1996 - 2 Ws 269/96, NStZ-RR 1997, 96).
  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Die im Anhörungstermin vom 14. Februar 2005 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung - die erforderlich war (vgl. EGMR StV 1993, 88; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 96; OLG Braunschweig StV 2001, 21; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 140 Rdn. 33 a) - galt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Unterbringungsverfahren, für das inzwischen rechtskräftig abgeschlossene jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB (vgl. Senat aaO; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343 und 344/95 -), das heißt für den damals zu beurteilenden Vollstreckungsabschnitt bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105).
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