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   OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95   

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https://dejure.org/1996,4064
OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95 (https://dejure.org/1996,4064)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.1996 - 1 Ss 120/95 (https://dejure.org/1996,4064)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 1 Ss 120/95 (https://dejure.org/1996,4064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 37
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 23.11.1977 - 2 Ss 574/77

    Blutprobe; Blutentnahme; Zwangsmittel; Festnahme; Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95
    Die Grenzen der Zwangsmittel zur Durchsetzung der angeordneten Maßnahme orientieren sich an dem in den gesetzlichen Regeln über die Anwendung unmittelbaren Zwangs abgesteckten Rahmen, der auch die körperliche Integrität tangierende Beeinträchtigungen leichterer Art (§ 223 StGB ) mit abdeckt (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 357 ; BayObLG NStZ 1988, 518 ).
  • BayObLG, 05.05.1988 - RReg. 1 St 3/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95
    Die Grenzen der Zwangsmittel zur Durchsetzung der angeordneten Maßnahme orientieren sich an dem in den gesetzlichen Regeln über die Anwendung unmittelbaren Zwangs abgesteckten Rahmen, der auch die körperliche Integrität tangierende Beeinträchtigungen leichterer Art (§ 223 StGB ) mit abdeckt (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 357 ; BayObLG NStZ 1988, 518 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1990 - 2 Ss 249/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95
    Mit der Ankündigung einer Personendurchsuchung ist vor deren zwangsweisen Durchsetzung regelmäßig die Mitteilung von Grund und Zweck der Maßnahme sowie eines etwaigen zur Last gelegten Fehlverhaltens an den von der Maßnahme Betroffenen zu verbinden (zu derartigen Begründungs - und Unterrichtungserfordernissen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO § 106 Rdnr. 5; Schäfer Löwe/Rosenberg StPO § 106 Rdnr. 14; v. Bubnoff LK StGB § 113 Rdnrn. 30, 30 b; Rengier NStZ 1981, 373; ferner OLG Düsseldorf NJW 1991, 580 ; OLG Köln StV 1982, 359).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Eine Verdächtigung i.S.v. § 164 Abs. 1 StGB - und nur eine solche kommt hier nach den Feststellungen in Betracht - liegt also nur vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; NStZ-RR 1997, 37, 38; LK-Ruß a.a.O.).
  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Verdächtigende Umstände verschweigt, aus welchen sich ohne Weiteres ergäbe, dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, der einem ermittlungsbehördlichen Einschreiten gegen den Verdächtigten die Grundlage entziehen würde (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 37; Münchener Kommentar zum StGB, aaO, § 164, Rz. 31).
  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01

    Falsche Verdächtigung (rechtswidrige Tat; Verjährung; fehlerhafte

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. RGSt 21, 101, 103 f.; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f.; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. Rdn. 10 zu § 164, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 913/01

    Falsche Verdächtigung, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Das ist aber etwa dann nicht der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 in 2 StR 417/01 unter Hinweis auf RGSt 21, 101, 103 f; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f; Ruß in LK 11. Auflage Rdnr. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage Rdnr. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage Rdnr. 10 zu § 164, jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 1 Ss 38/96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung auf Grund eines

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat am 07. April 1995 (1 Ss 120/95) das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur

    Die Möglichkeit der Teilaufhebung ist nach der besonderen Lage des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGHSt 19, 46, 48; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. April 1995 - 1 Ss 120/95 - zur Frage der wirksamen Berufungsbeschränkung).
  • OLG Bremen, 30.10.2013 - 2 Ws 183/13
    Der Täter muss sicher wissen, dass seine tatsächlichen Angaben unwahr sind bzw. die geschaffene Beweislage unrichtig ist (Schönke/Schröder/Rudolphi/Rogall, aaO; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.05.1996, Az.: 1 Ss 120/95, Rz. 16 zit. n. juris; MüKo-StGB/Zopfs, aaO, Rn. 41; Beck'scher Online Kommentar zum StGB/von Heintschel-Heinegg, Edition 23, § 164 Rn. 20; LK-StGB/Ruß, aaO, Rn. 29).
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