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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97   

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BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97 (https://dejure.org/1998,1863)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1998 - 5 StR 501/97 (https://dejure.org/1998,1863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Der lange Schatten der Reemtsma-Entführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 136
  • StV 1998, 540
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97
    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; NJW 1997, 3385, 3387).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter den anzuwendenden Maßstab erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, NJW 1997, 3385, 3387; vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136; vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01, NStZ-RR 2002, 74, 75; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 71; vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41 und vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Es gilt daher auch hier uneingeschränkt, daß die tatrichterliche Wertung bei der Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH StV 1998, 540 m.w.N.).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 -Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.).

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 - Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.; Fischer, a.a.O., § 25 Rn. 27, 29, 32 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    (1) Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint, er also nicht nur fremdes Tun fördert, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Tatrichter auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles festzustellen (BGH, Urteil vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    a) Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint, er also nicht nur fremdes Tun fördert, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Tatrichter auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles festzustellen (BGH, Urteil vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136 mwN).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

    Läßt das angefochtene Urteil in diesen Fällen erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Bedeutsame Anhaltspunkte ergeben sich aus dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder dem bloßen Willen hierzu (BGH NStZ 1988, 507; 2003, 253, 254; 2006, 44, 45; NStZ-RR 1998, 136; 2004, 40, 41; Urteil vom 10. November 2004, 5 StR 403/04; Urteil vom 29. Januar 2009, 3 StR 567/08).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    a) Zwar ist die Wertung des Landgerichts, S. und H. hätten sich an den Haupttaten des R. lediglich als Anstifter oder Gehilfen (UA 24) beteiligt, unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136, und vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01) vertretbar.
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Das Landgericht hat das Beweisergebnis umfassend gewürdigt, es hat bei der Einordnung der Beteiligung des Angeklagten als "Beihilfe" den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH StV 1998, 540; NStZ-RR 2000, 366; zuletzt BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 69/01) nicht überschritten.
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00

    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft;

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01

    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 69/01

    Bernsteinzimmer (Beutekunst); Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 249/01

    Überzeugungsbildung (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft; Rücktritt (Zäsur,

  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 432/97

    Definition der Mittäterschaft nach höchtrichterlicher Rechtsprechung -

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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4615
BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97 (https://dejure.org/1997,4615)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1997 - 3 StR 146/97 (https://dejure.org/1997,4615)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 3 StR 146/97 (https://dejure.org/1997,4615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer des Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung der rechtskräftigen und gesamtstrafenfähigen früheren Geldstrafen in die Freiheitsstrafen - Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot auf Grund einer Erhöhung der Freiheitsstrafe als Folge der Einbeziehung ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 358

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 34
  • NStZ-RR 1998, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 700/94

    Beschränkung der Verfolgung einer Tat - Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache insoweit kommt nicht in Betracht, denn eine Einbeziehung der beiden Geldstrafen durch einen neuen Tatrichter würde zu einer Erhöhung der Freiheitsstrafe führen und damit gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstoßen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGHR StGB § 55 I 1 Geldstrafe 3; BGH, Beschl. vom 21. Mai 1975 - 3 StR 71/75 (S); BGH, Beschl. vom 22. März 1995 - 2 StR 700/94).
  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache insoweit kommt nicht in Betracht, denn eine Einbeziehung der beiden Geldstrafen durch einen neuen Tatrichter würde zu einer Erhöhung der Freiheitsstrafe führen und damit gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstoßen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGHR StGB § 55 I 1 Geldstrafe 3; BGH, Beschl. vom 21. Mai 1975 - 3 StR 71/75 (S); BGH, Beschl. vom 22. März 1995 - 2 StR 700/94).
  • BGH, 21.05.1975 - 3 StR 71/75

    Zusätzliche Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache insoweit kommt nicht in Betracht, denn eine Einbeziehung der beiden Geldstrafen durch einen neuen Tatrichter würde zu einer Erhöhung der Freiheitsstrafe führen und damit gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstoßen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGHR StGB § 55 I 1 Geldstrafe 3; BGH, Beschl. vom 21. Mai 1975 - 3 StR 71/75 (S); BGH, Beschl. vom 22. März 1995 - 2 StR 700/94).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Einbeziehung früherer Strafen und Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Insbesondere ist es hier nicht so, dass das Landgericht nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht eine durch das erste Tatgericht außer Betracht gelassene Geldstrafe nach § 55 iVm § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB mit der Folge der Verhängung einer höheren Gesamtfreiheitsstrafe als im ersten Durchgang einbezogen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09; siehe auch BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 146/97, NStZ 1998, 34; KG, Beschluss vom 2. November 2018 - 161 Ss 142/18, OLGSt StGB § 53 Nr. 4).

    Bei näherer Betrachtung erschöpfen sich die Ausführungen - unter Verweis auf das oben genannte Urteil des 3. Senats vom 23. Juli 1997 (3 StR 146/97, aaO) - in dem Hinweis an das nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht neu zur Entscheidung berufene Tatgericht, bei der zu treffenden Entscheidung das Verschlechterungsverbot zu beachten.

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    aa) Sollte die Geldstrafe noch nicht bezahlt sein, wäre die Angeklagte durch eine unterbliebene Einbeziehung zwar grundsätzlich nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 146/97, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verschlechterungsverbot)

    Da die Einbeziehung der Geldstrafe zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führt, begründet dies einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot (BGH NStZ-RR 1998, 136 m.w.N.; Fischer StGB, 56. Aufl. § 55 Rdnr. 8).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 592/00

    Fehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafenbildung (Einbeziehung einer Geldstrafe)

    und 1.7.1997 durch das Amtsgericht Bremerhaven ausgesprochenen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen; in diese ist die Geldstrafe nicht einzubeziehen, weil das Landgericht im angefochtenen Urteil bewußt von der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit den einzelnen Geldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB abgesehen hat und dem Angeklagten dieser Vorteil nicht mehr genommen werden darf (BGH, Beschluß vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76, bei Holtz MDR 1977, 109; BGH NStZ-RR 1998, 136).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Wenn der erste Tatrichter die Einbeziehung geprüft und abgelehnt und nur der Angeklagte ein Rechtsmittel eingelegt hat, liegt in der (anteiligen) Umwandlung von Geldstrafe in Freiheitsstrafe durch den neuen Tatrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine unzulässige Verschlechterung (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 -, juris Rn. 4; NStZ-RR 1998, 136; NStZ 1988, 284, 285; Beschluss vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76 -, JurionRS 1976, 12482, Rn. 3), und zwar selbst dann, wenn die neue Gesamtfreiheitsstrafe geringer ist als die alte (BGH, Beschluss vom 4. August 1976, a. a. O.).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 210/97

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch Straferhöhung zu einer

    Unabhängig von der Frage, ob einer solchen Einbeziehung nicht eine Zäsurwirkung der weiteren Vorverurteilungen vom 2. Mai 1994 und vom 28. September 1994 entgegensteht, da viel dafür spricht, daß diese noch nicht erledigt sind, würde die Einbeziehung zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen und damit gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstoßen (BGHR StGB § 55 I 1 Geldstrafe 3; Urteil des Senats vom gleichen Tage - 3 StR 146/97 m.w.Nachw.).
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