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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97   

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https://dejure.org/1997,3139
BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes - Verkündung des Urteils nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme ohne erneute Beratung - Erforderlichkeit der Erkennbarkeit einer erneuten Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 142
  • StV 1998, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Dieses Urteil hatte der Senat auf Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106).
  • BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01

    Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen

    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5126
BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97 (https://dejure.org/1998,5126)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1998 - 4 StR 620/97 (https://dejure.org/1998,5126)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 4 StR 620/97 (https://dejure.org/1998,5126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 426/75

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Ungewöhnlichkeit der

    Auszug aus BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97
    Werden in einem Strafverfahren - wie hier - beim Angeklagten die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) festgestellt, so ist der Angeklagte auch dann ausdrücklich freizusprechen, wenn seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) angeordnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75 - und Beschluß vom 14. März 1979 - 2 StR 89/79; Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 18, § 416 Rdn. 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 20 Rdn. 28).
  • BGH, 14.03.1979 - 2 StR 89/79

    Wirkungen von widersprüchlichen Feststellungen auf eine hierauf beruhende

    Auszug aus BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97
    Werden in einem Strafverfahren - wie hier - beim Angeklagten die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) festgestellt, so ist der Angeklagte auch dann ausdrücklich freizusprechen, wenn seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) angeordnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75 - und Beschluß vom 14. März 1979 - 2 StR 89/79; Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 18, § 416 Rdn. 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 20 Rdn. 28).
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97
    Durch das Unterlassen des rechtlich gebotenen Freispruchs in der Urteilsformel ist der Angeklagte auch beschwert, weil über den angeklagten Prozeßstoff zu seinem Nachteil nicht entschieden wurde; denn ob ein Urteilsspruch eine Anklage erledigt, beurteilt sich durch einen Vergleich der Urteilsformel mit der zugelassenen Anklage (vgl. BGH NStZ 1993, 551, 552; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 260 Rdn. 10, vor § 296 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2019 - 3 StR 401/19

    Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Dadurch, dass die Strafkammer es unterlassen hat, den Teilfreispruch in den Tenor aufzunehmen, hat sie den Prozessstoff nicht wie geboten erschöpfend erledigt, wodurch der Angeklagte beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1998 - 4 StR 620/97, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 2).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 158/02

    Freispruch; Schuldunfähigkeit; Kostenlast bei Ergänzung der Urteilsformel

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht den Angeklagten in der Urteilsformel vom Anklagevorwurf ausdrücklich freisprechen müssen (BGH NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Ein Freispruch wäre nur geboten, wenn die Unterbringungsanordnung im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1997 - 3 StR 228/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5015
BGH, 09.07.1997 - 3 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,5015)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - 3 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,5015)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 3 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,5015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 3 StR 228/97
    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 349 II Verwerfung 3).
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 276/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Aussicht

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; BGH NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 - Verwerfung 3; BGH NStZ-RR 1998, 142).
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