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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.01.1998 - 1 Ws 8/98   

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OLG Jena, 29.01.1998 - 1 Ws 8/98 (https://dejure.org/1998,7828)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 Ws 8/98 (https://dejure.org/1998,7828)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 Ws 8/98 (https://dejure.org/1998,7828)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 153
  • StV 1998, 351
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 Ws 384/07

    Jugendgerichtsverfahren; Kostenentscheidung; Ermessentsentscheidung;

    Der Senat weist darauf hin, dass die von der Jugendkammer nach § 74 JGG getroffene Ermessensentscheidung nur in begrenztem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt, nämlich dann, wenn das Ermessen rechtlich fehlerhaft ausgeübt worden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1963, 1168; OLG Jena StV 1998, 351 = NStZ-RR 1998, 153).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 2 Ws 47 - 48/97, 2 Ws 47/97, 2 Ws 48/97   

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OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 2 Ws 47 - 48/97, 2 Ws 47/97, 2 Ws 48/97 (https://dejure.org/1997,16775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.1997 - 2 Ws 47 - 48/97, 2 Ws 47/97, 2 Ws 48/97 (https://dejure.org/1997,16775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 1997 - 2 Ws 47 - 48/97, 2 Ws 47/97, 2 Ws 48/97 (https://dejure.org/1997,16775)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Da der Verbrechenstatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG eine Gehilfentätigkeit als täterschaftliches Handeln verselbständigt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 32 zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; Holthausen, NJW 1991, 203, 204), kommt eine Versuchsstrafbarkeit in Bezug auf Handlungen in Betracht, die sich der Sache nach als versuchte Beihilfe darstellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN).

    Deshalb ist eine Strafbarkeit wegen Förderung der Herstellung chemischer Waffen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG nicht gegeben, wenn sich eine Unterstützungshandlung auf die Errichtung einer Produktionsstätte für chemische Waffen bezog, ohne dass in der Anlage zumindest mit dem Versuch der Chemiewaffenherstellung begonnen wurde (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 2 Ws 16/00, NStZ 2000, 378, 379; vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97, NStZ-RR 1998, 63; LG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 14 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN; Pietsch, NStZ 2001, 234, 235).

    Dies schließt aber eine Strafbarkeit wegen versuchter Förderung der Herstellung chemischer Waffen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG, §§ 22, 23 StGB nicht aus, sofern der Täter - wie mutmaßlich hier - bei Vornahme seiner Unterstützungshandlung - etwa der Mitwirkung bei der Beschaffung von Gerätschaften für eine Produktionsstätte - davon ausging oder zumindest bedingten Vorsatz dahin hatte, es werde zur Aufnahme eines unmittelbaren Herstellungsprozesses kommen, bei dem seine Förderungshandlung wirksam werde (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; LG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 14 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN; Barthelmeß, wistra 2001, 14, 15; Kieninger/Bieneck, wistra 2001, 438, 439; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97, NStZ-RR 1998, 63).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00

    Förderung der Entwicklung chemischer Waffen

    Bei dem Tatbestand des Förderns handelt es sich um eine zur Täterschaft erhobene verselbständigte Beihilfe, die - jedenfalls als vollendetes Delikt - nur dann strafbar ist, wenn die "Haupttat" zumindest das Stadium des Versuchs erreicht hat (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63; OLG Düsseldorf NStZ-RR 98, 153ff.; LG Stuttgart NStZ 97, 288, 289; Holthausen, NStZ 97, 290).

    Die zur Durchsetzung der Resolution 748 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta) eingeführte Vorschrift des § 69g Abs. 1 Nr. 2 AWV in der Fassung der 21. Änderungsverordnung vom 15. April verstößt gleichfalls nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und wird ferner auch den grundgesetzlichen Zitier- und Veröffentlichungserfordernissen (Art. 80, 82 GG) gerecht; insoweit kann auf die Ausführungen im Senatsbeschluß vom 13. März 1997 (NStZ-RR 98, 153ff.) verwiesen werden.

  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

    Weder aus den Eigenschaften der gelieferten Geräte noch aus der Person des Empfängers (unterstellt: ... kann auf eine ausschließliche Verwendung im Rahmen von Kernwaffenentwicklung oder -produktion, geschweige denn unter Ausschluß vernünftiger Zweifel auf ein bestimmtes Projekt geschlossen werden. Ein solcher konkreter Zusammenhang ist indes zu fordern (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2000, 378, 379; dass. NStZ-RR 1998, 153, 154).

    Denn mit der Entscheidung des Gesetzgebers, das Fördern im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 StGB als eine zu einer verselbständigten Täterschaft erhobene Beihilfe zu fassen, ist - abweichend von der allgemeinen Systematik des StGB - bei dem Verbrechenstatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KWG die Strafbarkeit einer versuchten Beihilfe verbunden (ebenso bejahend: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 153, 154; Barthelmeß, wistra 2001, 14 ff.; ablehnend, unter Hinweis auf eine objektive Bedingung der Beihilfestrafbarkeit: OLG Stuttgart, NStZ-RR 1998, 63; Erbs/Kohlhass/Steindorf, § 19 KWG Rdnr. 4).

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