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   OLG Hamburg, 30.01.1998 - I - 2/98 - 3 Ss 29/97 OWi, I - 2/98, 3 Ss 29/97 OWi   

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https://dejure.org/1998,30588
OLG Hamburg, 30.01.1998 - I - 2/98 - 3 Ss 29/97 OWi, I - 2/98, 3 Ss 29/97 OWi (https://dejure.org/1998,30588)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.1998 - I - 2/98 - 3 Ss 29/97 OWi, I - 2/98, 3 Ss 29/97 OWi (https://dejure.org/1998,30588)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - I - 2/98 - 3 Ss 29/97 OWi, I - 2/98, 3 Ss 29/97 OWi (https://dejure.org/1998,30588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung von Bußgeldbescheiden der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) von Rechtsmitteln gegen solche Bescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88

    Aufhebung eines Verwerfungsurteils; Verfahrensrüge; Unwirksamkeit der Ladung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.1998 - I-2/98
    Wenn er im Verhandlungstermin ausbleibt, dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Folgerungen gezogen werden, vgl. Treier, a.a.O., Rdn. 10 zu § 216; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Rdn. 18 zu § 216; OLG Stuttgart NStZ 1989, 91 [OLG Stuttgart 20.07.1988 - 1 Ss 331/88] .
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.1998 - I-2/98
    Wenn die Ausfertigungen des Urteils einen Bußgeldbescheid vom 23.05 .1993 anführen, handelt es sich um einen unerheblichen Schreibfehler, denn nach der allein maßgeblichen Verhandlungsniederschrift (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., Rdn. 18 zu § 268; BGHSt 34, 11/12) hat sich das verkündete Urteil (u.a.) mit dem Bescheid vom 23. IV. 93 befaßt.
  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 107/22

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge des fehlenden

    Eine Prüfung in der Sache, ob die Ladung den Anforderungen des § 231 Abs. 2 StPO entspricht, ist dem Revisionsgericht damit nicht möglich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 5 StR 29/21, NStZ 2021, 512; anders dagegen HansOLG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 1998 - I - 2/98 - 3 Ss 29/97 OWi, NStZ-RR 1998, 183).
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