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OLG Stuttgart, 10.07.1997 - 1 Ss 614/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1997 - 1 Ss 614/96
Es ist zulässig und in der Praxis der Revisionsgerichte allgemein üblich, Revisionen mit einer von der Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft ganz oder teilweise abweichenden rechtlichen Begründung, die jedoch zu demselben Ergebnis führt, im Beschlußwege zu verwerfen und die Abweichung durch einen Zusatz deutlich zu machen (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 sowie Verwerfung 3 und 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 349 Rdnr. 20).
- OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen
Demnach wird die Begründung regelmäßig als unzulässig erachtet, wenn der Urkundsbeamte sich darauf beschränkt, einen ihm überreichten Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls zu umkleiden (vgl. nur BGH NStZ-RR 1997, 8 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 22).