Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 16.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.02.1998 - Ws 90/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7030
OLG Nürnberg, 04.02.1998 - Ws 90/98 (https://dejure.org/1998,7030)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.02.1998 - Ws 90/98 (https://dejure.org/1998,7030)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - Ws 90/98 (https://dejure.org/1998,7030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anfechtung von aufgrund einer Beschwerde erlassener landgerichtlicher Beschlüsse; Zulässigkeit von Rechtsmitteln der Staatsanwaltschaft gegen den Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung ; Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG §§ 7, 59; StPO § 463 Abs. 5, § 462 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 04.01.1995 - 634 Qs 46/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.1998 - Ws 90/98
    Dagegen ist das Landgericht Ansbach der vom Landgericht Osnabrück (NStZ 1991, 533) vertretenen Gegenmeinung gefolgt, die nunmehr auch vom Landgericht Hamburg geteilt wird (NStZ 1996, 250 m. abl. Anm. Sieveking/Eisenberg).
  • LG Osnabrück, 12.06.1991 - 20 Qs III 30/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.1998 - Ws 90/98
    Dagegen ist das Landgericht Ansbach der vom Landgericht Osnabrück (NStZ 1991, 533) vertretenen Gegenmeinung gefolgt, die nunmehr auch vom Landgericht Hamburg geteilt wird (NStZ 1996, 250 m. abl. Anm. Sieveking/Eisenberg).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5956
OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97 (https://dejure.org/1997,5956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.1997 - Ws 612/97 (https://dejure.org/1997,5956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - Ws 612/97 (https://dejure.org/1997,5956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 28.07.1989 - 1 Ws 360/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97
    u ä.) - auch wenn der Exploration durch den Sachverständigen eine gesundheitliche Allgemeinuntersuchung vorangeht - enthält keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, welcher eine Gleichstellung zu den in § 305 Satz 2 StPO genannten Maßnahmen rechtfertigten könnte (so OLG Zweibrücken MDR 1990, Seite 75 ; der Entscheidung des BayObLG vom 01. August 1996, NJW 1957 Seite 272 lag die Anordnung einer Untersuchung mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zugrunde; vgl. ferner Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO , 43. Aufl., § 81 a RN 30).
  • BayObLG, 01.08.1956 - BReg. 1 St 109/56

    Anordnung ärztlicher Untersuchungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97
    u ä.) - auch wenn der Exploration durch den Sachverständigen eine gesundheitliche Allgemeinuntersuchung vorangeht - enthält keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, welcher eine Gleichstellung zu den in § 305 Satz 2 StPO genannten Maßnahmen rechtfertigten könnte (so OLG Zweibrücken MDR 1990, Seite 75 ; der Entscheidung des BayObLG vom 01. August 1996, NJW 1957 Seite 272 lag die Anordnung einer Untersuchung mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zugrunde; vgl. ferner Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO , 43. Aufl., § 81 a RN 30).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00

    Verhandlungsfähigkeit; Ärztliche Untersuchung; Angeklagter; Eingriff; Körperliche

    Die Anordnung des erkennenden Gerichts, den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, unterliegt jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn mit der Untersuchung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe, Justiz 86 S. 53; OLG Hamm NJW 1970 S. 1985, MDR 1975 S. 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, S. 75).
  • OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01

    Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende

    Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01

    Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer

    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
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