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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5074
BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veränderte Tatzeit als wesentliche Grundlage des Anklagevorwurfs - Erfüllung von Regelbeispielen/Qualifikationstatbeständen - Grenze des gerechten Schuldausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 270
  • StV 1998, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernisse bei der Bezeichnung von Tatopfer, von Tatorten, von Grundzügen der Art und Weise der Tatbegehung (auch wenn sich diese meist in gleicher Weise wiederholt hat) sowie von Tatzeiträumen und einer Mindestanzahl von Taten (vgl. hierzu BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Kuckein in StraFo 1997, 33, 37) sind beachtet worden.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Das Gericht selbst muß den entscheidenden Gesichtspunkt erkennbar aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen haben, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGH NStZ 1998, 26; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 und Abs. 4 Hinweispflicht 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Der neue Tatrichter wird darauf zu achten haben, daß dann, wenn er eine außergewöhnlich hohe Strafe verhängen will, hierfür gewichtige Gründe vorliegen müssen, wobei die Strafe jedenfalls dem Erfordernis genügen muß, die Grenze eines gerechten Schuldausgleichs nicht zu überschreiten (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Das ist bei einer Gesetzesänderung nach dem tatrichterlichen Urteil vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (BGHSt 20, 77).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernisse bei der Bezeichnung von Tatopfer, von Tatorten, von Grundzügen der Art und Weise der Tatbegehung (auch wenn sich diese meist in gleicher Weise wiederholt hat) sowie von Tatzeiträumen und einer Mindestanzahl von Taten (vgl. hierzu BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Kuckein in StraFo 1997, 33, 37) sind beachtet worden.
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 85/06

    Sexueller Missbrauch von Kindern; milderes Gesetz

    Dabei hat es allerdings nicht bedacht, dass gemäß § 2 Abs. 3 StGB als milderes Gesetz § 176 Abs. 2 StGB in der vom 1. April 1998 bis 31. März 2004 geltenden Fassung zur Anwendung kommen muss, weil weder das Verhalten des Angeklagten einen der Qualifikationstatbestände des § 176a StGB erfüllte noch im Rahmen von § 176 StGB in der vom 1. April 1998 bis 31. März 2004 geltenden Fassung ein besonders schwerer Fall vorgesehen war (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 270).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1998 - 2 StR 537/97   

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https://dejure.org/1998,5843
BGH, 04.03.1998 - 2 StR 537/97 (https://dejure.org/1998,5843)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1998 - 2 StR 537/97 (https://dejure.org/1998,5843)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1998 - 2 StR 537/97 (https://dejure.org/1998,5843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 537/97
    Ebensowenig wie es zulässig ist, die Annahme von Schuldunfähigkeit allein auf die Einnahme einer bestimmten Menge alkoholischer Getränke, anderer Rauschmittel oder psychotroper Substanzen zu stützen, ohne die psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1997 - 1 StR 511/95 = BGHSt 43, 67 [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17), kann die Frage nach der Widerstandsunfähigkeit eines Menschen im Sinne von § 179 StGB ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beurteilungskriterien beantwortet werden.
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96

    Berücksichtigung einer hohen Alkoholgewöhnung bei der Feststellung ob eine

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 537/97
    Ebensowenig wie es zulässig ist, die Annahme von Schuldunfähigkeit allein auf die Einnahme einer bestimmten Menge alkoholischer Getränke, anderer Rauschmittel oder psychotroper Substanzen zu stützen, ohne die psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1997 - 1 StR 511/95 = BGHSt 43, 67 [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17), kann die Frage nach der Widerstandsunfähigkeit eines Menschen im Sinne von § 179 StGB ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beurteilungskriterien beantwortet werden.
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Erforderlich ist insofern vielmehr eine eingehende Auseinandersetzung mit psychodiagnostischen Beurteilungskriterien (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 - 2 StR 537/97 -, zitiert nach juris, Rz. 4).

    Der Begriff erfasst Fälle völliger Bewusstlosigkeit durch Schlaf (BGH, Urteil vom 24.09.1991 - 5 StR 364/91 - zitiert nach juris), solche des schweren Rausches durch Medikamente (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 - 2 StR 537/97 - zitiert nach juris) sowie tiefgreifende Erschöpfungszustände (BGH, Urteil vom 11.07.1985 - 4 StR 307/85 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1998 - 1 StR 89/98   

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https://dejure.org/1998,6966
BGH, 25.03.1998 - 1 StR 89/98 (https://dejure.org/1998,6966)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1998 - 1 StR 89/98 (https://dejure.org/1998,6966)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1998 - 1 StR 89/98 (https://dejure.org/1998,6966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1993 - 1 StR 471/93

    Drohung mit Angriff auf dritte Person

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 89/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht die Drohung mit dem Angriff gegen eine dritte Person jedenfalls aus, wenn sie wie hier dem Tatopfer nahesteht (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 9).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 89/98
    Androhung einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung deren körperlicher Integrität dar (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 Drohung 1), und hatte damit das Gewicht, das § 177 StGB für eine Drohung voraussetzt.
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