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   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98   

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BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98 (https://dejure.org/1998,3792)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 StR 12/98 (https://dejure.org/1998,3792)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98 (https://dejure.org/1998,3792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Das schließt aber nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH bei Böhm NStZ 1983, 448; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5; BGH NStZ-RR 1996, 120 [BGH 31.10.1995 - 5 StR 470/94]; vgl. auch Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 17 Rdn. 15, 15 a).

    Der Senat hat schon früher erklärt, daß entsprechend der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG auch die Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung geboten sein kann (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 216/97).

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Der Senat hat schon früher erklärt, daß entsprechend der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG auch die Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung geboten sein kann (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 216/97).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Im übrigen sind zwar bei der Bemessung der Jugendstrafe das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte in erster Linie auch dann maßgebend, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2; vgl. auch Eisenberg JGG 7. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.; Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht 12. Aufl. S. 124).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Der Ausschluß umfaßt alle Vorgänge, die - wie hier - mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen (BGH StV 1985, 402; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Das schließt aber nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH bei Böhm NStZ 1983, 448; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5; BGH NStZ-RR 1996, 120 [BGH 31.10.1995 - 5 StR 470/94]; vgl. auch Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 17 Rdn. 15, 15 a).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Im übrigen sind zwar bei der Bemessung der Jugendstrafe das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte in erster Linie auch dann maßgebend, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2; vgl. auch Eisenberg JGG 7. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.; Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht 12. Aufl. S. 124).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Im übrigen stehen Erziehungsgedanke und Schuldausgleich in der Regel - und so auch hier - miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (BGH StV 1996, 269, 270; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Im übrigen sind zwar bei der Bemessung der Jugendstrafe das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte in erster Linie auch dann maßgebend, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2; vgl. auch Eisenberg JGG 7. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.; Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht 12. Aufl. S. 124).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84

    Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Der Ausschluß umfaßt alle Vorgänge, die - wie hier - mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen (BGH StV 1985, 402; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
    Im übrigen stehen Erziehungsgedanke und Schuldausgleich in der Regel - und so auch hier - miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (BGH StV 1996, 269, 270; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Wenn stattdessen der Schuldgrundsatz sowie der Vorwurf mehr als acht Jahre zurückliegenden nicht rechtstreuen Verhaltens (noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens) die Strafzumessung wesentlich prägt, wird dies den an die Bemessung einer Jugendstrafe zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, nach denen auch bei einem Heranwachsenden erzieherische Gesichtspunkte vorrangig sind und deshalb das Gewicht des Tatunrechts sorgfältig gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen werden muss (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261 ; StV 1996, S. 269; NStZ-RR 1998, S. 285).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander in Einklang (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598 f.; Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649).
  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, dass auch bei einer allein mit der Schwere der Schuld begründeten Verhängung von Jugendstrafe erzieherische Gesichtspunkte bei der Strafbemessung maßgebend, wenngleich nicht allein ausschlaggebend sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98, NStZ-RR 1998, 285 (Ls); vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, StraFo 2005, 42).
  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

    Der Vorrang des Erziehungsgedankens schließt insbesondere nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH NStZ-RR 1998, 285).

    Denn die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld als Gesichtspunkt bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung (BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120).

  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Das schließt nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH NStZ-RR 1998, 285).
  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 132/08

    Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Rüge nach §§ 338 Nr. 6 StPO, 171b GVG: Eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (BGH, Urt. vom 24. April 1998 - 4 StR 12/98; BGH NStZ 2006, 117).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss 945/02

    Vereidigung, Absehen, Unterlassen der Entscheidung, Beanstandung, Herbeiführen

    Der Erziehungszweck kann aber bei der Schwere der Schuld allerdings nicht das allein ausschlaggebende Kriterium bilden (vgl. Sonnen, a.a.O., § 17 Rn. 22; BGH NStZ-RR 1998, 285).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 493/07

    Anrechnungsmaßstab bei in Griechenland verbüßter Haft

    Zu der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 6 StPO verweist der Senat ergänzend auf sein Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98.
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 1 Ss 762/01

    Jugendrecht, Annahme von "Schwere der Schuld", Erziehungsgedanke,

    Dabei ist nach st. Rspr. auch bei der Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld der Erziehungsgedanke maßgeblich zu berücksichtigen (BGHSt 15, 224 ff.; 16, 261, 263; BGH NStZ-RR 98, 285; BGH JR 82, 432).
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Rechtsprechung
   LG Cottbus, 11.12.1997 - 23 Qs 55/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10111
LG Cottbus, 11.12.1997 - 23 Qs 55/97 (https://dejure.org/1997,10111)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11.12.1997 - 23 Qs 55/97 (https://dejure.org/1997,10111)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 23 Qs 55/97 (https://dejure.org/1997,10111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 285
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