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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98   

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https://dejure.org/1998,5505
BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98
    Dadurch auftretende Unbilligkeiten sind durch die Vornahme eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neuen Strafe auszugleichen, um ein schuldangemessenes Gesamtmaß der Strafen zu erreichen (BGHSt 43, 34).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Gleichwohl ist der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 - der Rechtsauffassung des 2. Strafsenats gefolgt, ohne auf seine dem entgegenstehende, dem Senat im Anfrageverfahren durch Beschluß von 21. April 1998 mitgeteilte Rechtsansicht einzugehen.
  • BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98

    Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen

    Dieser Rechtsauffassung ist der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 19. Juni 1998 (4 StR 230/98, abgedruckt in NStZ-RR 1998, 296) gefolgt.

    In gleicher Weise hatte der 4. Strafsenat zuvor entschieden (Urteil vom 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -, vgl. aber den genannten Beschluß vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, NStZ-RR 1998, 296).

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius

    Gleichwohl kann der Senat die - zu Schuldspruch und Einzelstraffestsetzung sonst offensichtlich unbegründete - Revision des Angeklagten nicht verwerfen; daran hindert ihn, die Gesamtstrafe betreffend, entgegenstehende Rechtsprechung anderer Strafsenate zur Unanwendbarkeit des § 55 Abs. 1 StGB in Fällen dieser Art (Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97 -, BGHSt 43, 34; Beschluß des 3. Strafsenats vom 6. Dezember 1995 - 3 StR 550/95 -, BGHSt 41, 374; Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, BGH NStZ-RR 1998, 296).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Nach anderer Auffassung ist wegen Unzulässigkeit der fiktiven Auflösung in Einzelstrafen ( BGH, NStZ 1996, 228, 229 - 3 StR 550/95; NStZ-RR 1999, 137 - 3 ARs 17/98) gegebenenfalls ein Härteausgleich durchzuführen (so BGH, NStZ 1997, 486, 487 - 2 StR 107/97; NStZ-RR 1998, 296 - 4 StR 230/98; NStZ-RR 2004, 106, 107).
  • AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen

    Der 4. Strafsenat, der zunächst noch erwogen hatte, bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten Einzelstrafen (fiktiv) anzusetzen, hat sich zuletzt der Ansicht des 2. Strafsenats angeschlossen (BGH, Beschluss vom 19.06.1998 - 4 StR 230/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97   

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https://dejure.org/1998,5563
BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97 (https://dejure.org/1998,5563)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - 2 StR 668/97 (https://dejure.org/1998,5563)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 (https://dejure.org/1998,5563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Abweichens von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Verzug - Rechtfertigung eines Vorwegvollzuges

  • rechtsportal.de

    StGB § 67

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97
    Eine Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 13 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 7. Mai 1997 - 2 StR 212/97).

    Entscheidend - auch für die Frage eines Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe - sind die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlung (BGHSt 33, 285 ff [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.).

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97
    Entscheidend - auch für die Frage eines Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe - sind die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlung (BGHSt 33, 285 ff [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.).
  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 154/97

    Anforderungen an einen Tötungsvorsatz im Rahmen eines gemeinschaftlich versuchten

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97
    Der Hinweis auf die diesbezüglichen Ausführungen des Sachverständigen genügt nicht, insbesondere fehlen jegliche konkreten Anhaltspunkte, auf welche Tatsachen der Sachverständige diese Meinung stützt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 23. September 1997 - 4 StR 154/97).
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97
    Eine Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 13 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 7. Mai 1997 - 2 StR 212/97).
  • BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97

    Erleichterung der Erreichbarkeit des Zweckes der Maßregel als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97
    Eine Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 13 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 7. Mai 1997 - 2 StR 212/97).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 498/98

    Anforderungen an die Anordnung einer Entziehungskur als Maßregel; Notwendigkeit

    Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zudem zu berücksichtigen sein, daß ein Abweichen von dem gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung nach § 67 Abs. 2 StGB einer eingehenden, an der Persönlichkeit des Angeklagten orientierten Begründung bedarf (vgl. BGHSt 33, 285) und allein die Überlegung, daß nach einem teilweisen Vorwegvollzug der Strafe und anschließendem Maßregelvollzug eine Entlassung auf Bewährung in die Freiheit ermöglicht werden soll, nicht ausreicht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; BGH NStZ-RR 1998, 296 f.) Dazu bedarf es der Begründung, warum gerade bei diesem Angeklagten ein anschließender Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden würde; zudem wäre bei der Bestimmung des vorweg zu vollziehenden Teils auch zu berücksichtigen, daß die Dauer des Maßregelvollzugs nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB auf die Strafe anzurechnen ist.
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