Rechtsprechung
BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von Strafmilderungsgründen - Berücksichtiung von strafschärfenden Umständen - Prüfung des Schuldumfangs im Rahmen der Strafzumessung - Berücksichtigung der Abstammung des Angeklagten aus einem anderen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 298
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95
Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese im Einklang mit der fremden Rechtsordnung stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1). - BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93
Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Einer durch das vorangegangene Verhalten des Tatopfers hervorgerufenen Erwartung des Angeklagten könnte allenfalls für den Zeitpunkt des Tatbeginns strafmildernde Bedeutung zukommen, aber nicht mehr für das weitere, sich über mehrere Stunden hinziehende Tatgeschehen (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 8). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90
Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
- BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6). - BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89
Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten - …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.;… BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
- LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
Verwertbarkeit von WhatsApp-Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten im …
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen" (ständige Rechtsprechung, u. a. BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 5 StR 258/98, zitiert nach juris Rn. 5). - BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder …
Darüber hinaus lassen die Urteilsgründe nicht - wie geboten (vgl. nur BGH, NStZ-RR 1998, 298) - erkennen, dass die Strafkammer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, bei der alle Umstände einbezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen. - LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21
Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder unangemessen hart wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1975, Az.: 2 StR 53/75 = BGHSt 26, 97 [98]; ders., Urteil vom 09.11.1995, Az: 4 StR 507/95 = NStZ-RR 1996, 133; ders., Urteil vom 24.06.1998, Az: 5 StR 258/98 = NStZ-RR 1998, 298). - BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer …
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1998 - 5 StR 258/98, NStZ-RR 1998, 298).
Rechtsprechung
BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 298
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97). - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97). - BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche …
Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97).
- BGH, 26.02.1998 - 4 StR 71/98
Begründetheit einer Revision zur Änderung eines Schuldspruchs
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a.F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n.F. erfaßt wird (BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97 und vom 5. Februar 1998 - 4 StR 665/97) und bei Beachtung des Grundsatzes strikter Alternativität (…vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 2 Rdn. 9 m.w.N.) das neue Recht im konkreten Fall nicht das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB ist.