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   BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97   

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https://dejure.org/1997,3819
BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97 (https://dejure.org/1997,3819)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1997 - 1 StR 664/97 (https://dejure.org/1997,3819)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 664/97 (https://dejure.org/1997,3819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97
    Bedeutsam ist, ob bestimmte Merkmale die Tat als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGHSt 32, 215, 218, 219) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97
    Danach umfaßt die Tat nicht nur das einzelne in Anklage und Eröffnungsbeschluß erwähnte Tun des Angeklagten, sondern den ganzen, nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildenden geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGH StV 1981, 127, 128).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH NJW 1999, 802, insoweit in BGHSt 44, 256 nicht abgedruckt; BGH NStZ-RR 1998, 304).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659; BGH NStZ-RR 1998, 304).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt, wenn also mit anderen Worten die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 1998, 304 f. - Rn. 7 nach juris; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 4 ff. nach juris; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris; BGH NStZ 2010, 346 f. - Rn. 5 nach juris).
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