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   BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97   

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https://dejure.org/1998,9930
BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97 (https://dejure.org/1998,9930)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1998 - 2 StR 510/97 (https://dejure.org/1998,9930)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97 (https://dejure.org/1998,9930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des Tatunrechts - Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille -

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97
    Bereits gegen diese Begründung, die allerdings an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfen kann (BGH StV 1995, 635; 1996, 26), bestehen Bedenken; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht, wird durch die Nötigung zu sexuellen Handlungen unabhängig davon verletzt, welche Gründe das Tatopfer dazu bestimmt haben, sich dem Täter sexuell zu verweigern.
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97
    Bereits gegen diese Begründung, die allerdings an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfen kann (BGH StV 1995, 635; 1996, 26), bestehen Bedenken; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht, wird durch die Nötigung zu sexuellen Handlungen unabhängig davon verletzt, welche Gründe das Tatopfer dazu bestimmt haben, sich dem Täter sexuell zu verweigern.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Das läßt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (so der 2. Strafsenat des BGH bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30), unberührt.

  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    Es wäre auch rechtsfehlerhaft, das Recht der sexuellen Selbstbestimmung der Nebenklägerin dergestalt mit ihrer Bereitschaft, gegen Entgelt mit dem Angeklagten sexuell zu verkehren, zu verknüpfen (vgl. zuletzt schon BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 279/22; zudem bereits BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00; vom 11. Juli 2001 - 3 StR 214/01, NStZ 2001, 646; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03; vgl. zudem BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).

  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Der Senat könnte sich dieser Bewertung indes nicht anschließen (vgl. ablehnend bereits BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 StR 214/01, NStZ 2001, 646; Urteil vom 29. Juni 1971 - 5 StR 235/71; ferner Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    Ob dieser Rechtsprechung, gefolgt werden kann - der Senat teilt die Bedenken des 2. Strafsenats hiergegen (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 358 Nr. 36; BGH NStZ-RR 1998, 326; vgl. auch die Rechtsprechung des 5. Strafsenats NStZ 2001, 29) - kann offen bleiben, weil die Feststellungen die strafmildernde Bewertung der grundsätzlichen Bereitschaft des Tatopfers im vorliegenden Fall nicht tragen.
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

    Gegen eine solche Begründung hat der Senat bereits Bedenken erhoben (BGH NStZ-RR 1998, 326).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Der Senat hält insoweit - entgegen den vom 2. Strafsenat geäußerten Bedenken (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30; BGH. Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 - an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BGH StV 1995, 635 : 1996.26; wie hier auch der 5. Strafsenat, Beschluß vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00).
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