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   OLG Koblenz, 05.02.1998 - 1 Ss 275/97   

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https://dejure.org/1998,7357
OLG Koblenz, 05.02.1998 - 1 Ss 275/97 (https://dejure.org/1998,7357)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1998 - 1 Ss 275/97 (https://dejure.org/1998,7357)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 1 Ss 275/97 (https://dejure.org/1998,7357)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 332
  • StV 1999, 541
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Dies gilt jedenfalls für die hier entscheidungserhebliche Frage einer Garantenstellung und einer daraus resultierenden Handlungspflicht für einen zur Strafverfolgung berufenen Polizeibeamten, wenn er außerhalb seines Dienstes Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; 38, 388 ; BGH, JR 1987, S. 335; BGH, JR 1989, S. 430 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332 f.).

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist ein Polizeibeamter verpflichtet, seine Dienststelle über privat gewonnenes Wissen strafbarer Handlungen in Kenntnis zu setzen, wenn diese strafbaren Handlungen in die Phase seiner Dienstausübung hineinreichen und wenn eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Straftatverhinderung bzw. Straftatverfolgung und dem privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses ergibt (vgl. BGHSt 38, 388 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; weiter die früher herrschende Ansicht, vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 158 Rn. 6).

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