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   BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98   

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https://dejure.org/1998,3921
BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98 (https://dejure.org/1998,3921)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1998 - 3 StR 241/98 (https://dejure.org/1998,3921)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 3 StR 241/98 (https://dejure.org/1998,3921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Gebrauch an eine Minderjährige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a, § 30 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 347
  • StV 1998, 592 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Die Verfügungsgewalt verbleibt insoweit beim überlassenden Arzt, der Patient erhält nur eine Konsummöglichkeit (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, StV 1998, 592, vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 283, vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13, StV 2014, 609 f.; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. § 29 Teil 15 Rn. 97 f.).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    An einer solchen fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies die Angeklagte getan hat, zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; diese Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, dem Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch erfasst (zur Abgrenzung vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 und vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 12 f.).
  • BGH, 24.01.2024 - 3 StR 453/23

    Gesamtstrafenbildung - und die Anrechnung erbrachter Bewährungsleistungen

    An einer solchen fehlt es, wenn Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben werden; in dieser Konstellation ist vielmehr der Tatbestand des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Alternative 2 BtMG erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22, juris Rn. 2; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Verbrauchsüberlassung 1 Rn. 7; vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 830, 1205 ff.; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 842; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1542 f.).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Bei § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt die Tatbestandsvariante der Abgabe an Minderjährige voraus, daß diese über die Betäubungsmittel Verfügungsgewalt erlangen, die beim bloßen Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch regelmäßig nicht vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 347), weshalb sich beide Begehungsweisen hinsichtlich der gleichen Drogen grundsätzlich gegenseitig ausschließen.
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Der § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt in der Tatbestandsvariante der Abgabe an Minderjährige voraus, dass diese über die Betäubungsmittel Verfügungsgewalt erlangen, die beim bloßen Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch regelmäßig nicht vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 347).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Der Hinweis auf die Zeugenbelehrung schadet, worauf der Senat in der Vergangenheit bereits hingewiesen, dann nicht (vgl. Senat in DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179; so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    An einer solchen fehlt es, wenn Betäubungsmittel - wie im Fall II. 4. der Urteilsgründe - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben werden; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, juris Rn. 8; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 830, 1205; BeckOK BtMG/Schmidt, 13. Ed., § 29a Rn. 5.2; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 19; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1542 f.).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies der Angeklagte getan hat, zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; eine solche Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante der Verbrauchsüberlassung erfasst (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 13 f.).
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Der Hinweis auf die Zeugenbelehrung schadet dann nicht (so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347).Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu den o.a. obergerichtlichen Entscheidungen, die teilweise dazu kommen, daß die Verjährung nicht unterbrochen worden ist.
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 19/21

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zum Überlassen zum unmittelbaren

    An einer solchen fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie in den Fällen III. 4.-5., 11.-20. und 22.-36. - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch vor (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschluss vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; BeckOK BtMG/Schmidt, 10. Ed., § 29a Rn. 5.2; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 29a BtMG Rn. 19).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Übersendung eines sog.

  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; vollendete unerlaubte Abgabe von

  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02

    Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Anhörungsbogen, Inanspruchnahme als

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