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   OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98   

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OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98 (https://dejure.org/1998,3961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.08.1998 - 2 Ss 206/98 (https://dejure.org/1998,3961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. August 1998 - 2 Ss 206/98 (https://dejure.org/1998,3961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer Selbstbedienungstankstelle ohne Bezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Selbstbedienungstanken durch zunächst zahlungswilligen Kunden

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 139 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 364
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1984 - 2 Ss 311/84

    Betrug ; Täuschungshandlung; Selbstbedienungstankstelle; Tankstellenpersonal;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
    Wenn sich das LG für seine Rechtsauffassung auch auf Rechtsprechung des OLG Düsseldorf berufen kann, wonach beim Tanken an einer Selbstbedienungszapfsäule Besitz und Eigentum an dem getankten Benzin nach der Verkehrsanschauung beim Einfüllen in den Kraftfahrzeugtank auf den Kunden übergehen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270; so auch Herzberg, NStZ 1983, 251), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

    So war - anders als in vorliegender Sache - in einem Fall der Kunde von vornherein zahlungsunwillig gewesen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249), während er in dem anderen Fall zunächst zahlungswillig gewesen war, dann jedoch zusätzliche Handlungen vorgenommen hatte, um das Tankpersonal durch Täuschung zu veranlassen, das getankte Benzin nicht zu berechnen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270).

  • OLG Hamm, 29.11.1982 - 1 Ss 905/82

    Zur Annahme von Unterschlagung bei Tanken ohne Bezahlung auf einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
    Vielmehr folgt er im Ergebnis der gegenteiligen Ansicht, wonach das Eigentum erst mit der Bezahlung an der Kasse übergeht, so daß der ohne Begleichung des Kaufbetrags fortfahrende Tankkunde den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1983, 266; Borchert/Hellmann, NJW 1983, 2799 [2803]; Ruß, in: LK-StGB, 11. Aufl., § 246 Rdnr. 8; Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 145 Rdnr. 8).

    Aus den dargelegten Gründen kommt nach Auffassung des Senats der Eigentumsübergang noch nicht mit dem Tankvorgang als solchem, sondern erst mit der Bezahlung an der Kasse zustande, wobei letztlich dahinstehen kann (vgl. Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 246 Rdnr. 7), ob insoweit stillschweigend ein Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung als vereinbart anzusehen ist (so OLG Hamm, NStZ 1983, 266 [267]), ob der Verkäufer seine Einigungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung der Bezahlung des Kaufpreises erklärt (so Palandt/Heinrichs, § 145 Rdnr. 8) oder ob das Übereignungsgeschäft erst mit der Bezahlung erfolgte, da erst jetzt eine Einigung über Art und genaue Menge des zu übereignenden Kraftstoffs hergestellt wird (so Borchert/Hellmann, NJW 1983, 2799 [28021).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.1981 - 2 Ss 277/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
    Wenn sich das LG für seine Rechtsauffassung auch auf Rechtsprechung des OLG Düsseldorf berufen kann, wonach beim Tanken an einer Selbstbedienungszapfsäule Besitz und Eigentum an dem getankten Benzin nach der Verkehrsanschauung beim Einfüllen in den Kraftfahrzeugtank auf den Kunden übergehen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270; so auch Herzberg, NStZ 1983, 251), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

    So war - anders als in vorliegender Sache - in einem Fall der Kunde von vornherein zahlungsunwillig gewesen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249), während er in dem anderen Fall zunächst zahlungswillig gewesen war, dann jedoch zusätzliche Handlungen vorgenommen hatte, um das Tankpersonal durch Täuschung zu veranlassen, das getankte Benzin nicht zu berechnen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.1991 - 5 Ss 491/89

    Unterschlagung, Nichtabführung von inkassierten Geldbeträgen, Inkassobetrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
    Denn zum Nachteil weiterer Miteigentümer kann den Tatbestand der Unterschlagung auch erfüllen, wer an einer angeeigneten Gesamtmenge eines Stoffes einen Miteigentumsanteil innehatte (vgl. BGH bei Dallinger , MDR 1953, 400 [402]; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 60 [611i.
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
    Dies wird insbesondere dann zu gelten haben, wenn-wie im vorliegenden Fall auch - der Verkäufer Name und Anschrift des Käufers nicht kennt, dessen Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit nicht von vornherein einzuschätzen vermag und keine Veranlassung hat, diesem etwa - von der Akzeptanz einer Kreditkarte abgesehen - weitergehende Zahlungsziele einräumen (vgl. OLG Hamm, NStZ 1983, 260, [267]).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    a) Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber oder - je nach der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen - durch Vermittlung des Tankstellenbetreibers mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Hamm, NStZ 1983, 266, 267; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 364; OLG Köln, NJW 2002, 1059 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 145 Rn. 8; Staudinger/Bork, BGB, Neubearb.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11

    Schutzwaffenverbot bei Versammlung - Mundschutz als Schutzwaffe

    Eine Verkürzung der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten ist nicht zu besorgen, da das Amtsgericht keine seiner Einlassung entgegenstehenden Feststellungen getroffen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364 f.; Senat, Beschluss vom 13.12.2005, 2 Ss 288/05).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Für die entsprechende Anwendung ist hingegen im allgemeinen kein Raum, wo die Revision der Staatsanwaltschaft sich erfolgreich gegen den Freispruch des Angeklagten wendet (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.1998, 2 Ss 206/98; Gericke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 354 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Denn zum Einen war der freigesprochene Angeklagte mangels Beschwer bisher nicht in der Lage, die ihn u.U. teilweise belastenden (vgl. oben III.) Feststellungen im Revisionsverfahren auf deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen überprüfen zu lassen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Schuldspruch 1; BGH StV 1999, 415; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in

    Hierfür ist indes kein Raum, wo die Revision der Staatsanwaltschaft - wie hier - sich erfolgreich gegen den Freispruch eines Angeklagten wendet (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364 f.).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - Ss 470/02

    Erfüllung des Tatbestands des Betruges durch den unberechtigten Bezug von

    Soweit in Ausnahmefällen - bei Freispruch erst im Berufungsurteil, geständigem Angeklagten und aufgeklärtem Sachverhalt (vgl. Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. § 354 Rn 23)- eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO für zulässig erachtet wird (vgl. dazu Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rn 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rn 23), erscheint dies bedenklich, weil der Angeklagte mangels Beschwer die Richtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen des Tatrichters nicht bekämpfen konnte und diese von Verfahrensfehlern betroffen sein können (BGH NStZ-RR 1998, 204 m. w. Nachw.; BGHR § 354 StPO Schuldspruch 1; SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054]; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

    Soweit in Ausnahmefällen - bei Freispruch erst im Berufungsurteil, geständigem Angeklagten und aufgeklärtem Sachverhalt (vgl. Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.)- eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO für zulässig erachtet wird (vgl. dazu Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 23), erscheint dies bedenklich, weil der Angeklagte mangels Beschwer die Richtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen des Tatrichters nicht bekämpfen konnte und diese von Verfahrensfehlern betroffen sein können (BGH NStZ-RR 1998, 204 m. w. Nachw.; BGHR § 354 StPO Schuldspruch 1; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ; BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen.
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