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   VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98   

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VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98 (https://dejure.org/1998,6932)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.1998 - VfGBbg 22/98 (https://dejure.org/1998,6932)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 1998 - VfGBbg 22/98 (https://dejure.org/1998,6932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 15 Abs. 1; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7; GG, § 13 Abs. 1
    Strafprozeßrecht; Beschlagnahme; Durchsuchung; Beschwerdebefugnis; Unverletzlichkeit der Wohnung; Grundrechtsberechtigung; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Begründungserfordernis; Tenor; Auslagenerstattung; Akteneinsichtsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 366
  • NJ 1998, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Einwände gegen die Art und Weise der Durchsuchung können und müssen vor Anrufung des Verfassungsgerichts zunächst der fachrichterlichen Überprüfung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 44, 353, 368).

    Handelt es sich wie hier um - ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 15 Abs. 1 LV fallende (vgl. zu Art. 13 Abs. 1 GG BVerfGE 32, 54, 72) - Geschäftsräume, so betrifft der Eingriff den "Geschäftsherren", nicht aber - oder doch allenfalls mittelbar - seinen Repräsentanten (vgl. BVerfGE 44, 353, 366; Herdegen in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 13, Rn. 37; Maunz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 13, Rn. 4).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

    Die möglichst genaue Beschreibung des Tatvorwurfs hat dabei eine begrenzende, die Privatsphäre des Betroffenen schützende Funktion und soll ihn in den Stand versetzen, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 42, 212, 220 f.).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dabei kann hier dahinstehen, ob dies gegebenenfalls durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz - EGGVG - oder entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 Strafprozeßordnung - StPO - zu erfolgen hat (vgl. hierzu BVerfGE 96, 44, 50 und die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 105, Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verliert eine Durchsuchungsanordnung, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird, nach 6 Monaten ihre Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 96, 44, 52 ff.).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Das Landgericht hat hierzu in Übereinstimmung der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa die Nachweise bei BVerfG, NJW 1992, 551, 552) ausgeführt, daß eine derartig pauschale und unbestimmte "Beschlagnahmeanordnung" lediglich als Richtlinie für die Durchsuchungsbeamten verstanden werden könne.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1997 (EuGrZ 1998, 53 ff.) für eine solche Landesverfassungsbeschwerde aufgestellt hat, liegen vor; das erkennende Gericht hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschluß vom 16. April 1998  - VfGBbg 1/98 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in LVerfGE 8, Teil Brandenburg, Entscheidung Nr. 1).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.
  • BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Handelt es sich wie hier um - ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 15 Abs. 1 LV fallende (vgl. zu Art. 13 Abs. 1 GG BVerfGE 32, 54, 72) - Geschäftsräume, so betrifft der Eingriff den "Geschäftsherren", nicht aber - oder doch allenfalls mittelbar - seinen Repräsentanten (vgl. BVerfGE 44, 353, 366; Herdegen in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 13, Rn. 37; Maunz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 13, Rn. 4).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Grundrechtsträgerin ist die juristische Person selbst (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 22/98 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2018 ‌- 2 BvR 2993/14 -,‌ Rn. 20 m. w. N., juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 75/12

    Wohnungsdurchsuchung; Molekulargenetische Untersuchung; Tatverdacht;

    Zudem sind die zu suchenden Gegenstände so genau zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 22/98 - LVerfGE 9, 102, 109; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f; 44, 353, 371).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht ohne weiteres möglich oder den Zwecken der Strafverfolgung abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212; BbgVerfGH, LVerfGE 9, 102).
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