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   BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97   

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https://dejure.org/1997,5631
BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97 (https://dejure.org/1997,5631)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 StR 454/97 (https://dejure.org/1997,5631)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 454/97 (https://dejure.org/1997,5631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter Tötungsvorsatz/Absicht - Gesamtwertung zur subjektiven Seite der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97
    Es hat aber angesichts der Persönlichkeit des noch jungen Angeklagten und der Umstände, unter denen es zur Eskalation kam (er bemühte sich zunächst, die Geschädigte zu beruhigen; dadurch, daß sie ihn schlug, geriet er außer Fassung), nicht feststellen können, daß er, als er spontan den Tötungsentschluß faßte, seine Gefühlsregungen in der erforderlichen Weise psychisch beherrschen konnte (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 11, 15).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97
    Den Feststellungen ist jedoch zu entnehmen, daß sie angesichts des äußerst gefährlichen Charakters dieser Messerstiche davon ausgegangen ist, er habe bereits mit - bedingtem - Tötungsvorsatz gehandelt (vgl. BGH NStZ 1981, 22, 23 sowie VRS 63, 119).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97
    Es hat aber angesichts der Persönlichkeit des noch jungen Angeklagten und der Umstände, unter denen es zur Eskalation kam (er bemühte sich zunächst, die Geschädigte zu beruhigen; dadurch, daß sie ihn schlug, geriet er außer Fassung), nicht feststellen können, daß er, als er spontan den Tötungsentschluß faßte, seine Gefühlsregungen in der erforderlichen Weise psychisch beherrschen konnte (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 11, 15).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97
    Es hat aber angesichts der Persönlichkeit des noch jungen Angeklagten und der Umstände, unter denen es zur Eskalation kam (er bemühte sich zunächst, die Geschädigte zu beruhigen; dadurch, daß sie ihn schlug, geriet er außer Fassung), nicht feststellen können, daß er, als er spontan den Tötungsentschluß faßte, seine Gefühlsregungen in der erforderlichen Weise psychisch beherrschen konnte (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 11, 15).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97
    Den Feststellungen ist jedoch zu entnehmen, daß sie angesichts des äußerst gefährlichen Charakters dieser Messerstiche davon ausgegangen ist, er habe bereits mit - bedingtem - Tötungsvorsatz gehandelt (vgl. BGH NStZ 1981, 22, 23 sowie VRS 63, 119).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist nämlich dann kein Raum, wenn der Täter mit einem durchgängigen (sei es auch zunächst nur bedingtem) Tötungsvorsatz gehandelt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5; BGH NStZ-RR 1998, 67).
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