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   LG Mannheim, 29.10.1997 - 25 AR 9/97   

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LG Mannheim, 29.10.1997 - 25 AR 9/97 (https://dejure.org/1997,6633)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29.10.1997 - 25 AR 9/97 (https://dejure.org/1997,6633)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 25 AR 9/97 (https://dejure.org/1997,6633)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO §§ 1, 117 Abs. 1; StPO § 111k

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06

    Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern

    c) Da es den Beschwerdeführern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens), oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06

    Löschung von Daten nach Beschlagnahme von Datenträgern im Strafverfahren

    cc) Da es den Beschwerdeführern im Kern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens) oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • VG Münster, 03.05.2004 - 10 K 426/04

    Verweisung an das zuständige Landgericht bei Anordnung der Sicherheitsleistung

    vgl. zur Herausgabe sichergestellter oder beschlagnahmter Sachen OLG Hamburg, B.v. 12. Oktober 1973 - VAs 15/73 -, MDR 1974, 510 f.; LG Frankfurt, B.v. 6. Dezember 1988 - 5/28 Qs 16/86 -, NVwZ 1989, 997 f.; OLG Oldenburg, Bv. 10. Dezember 1994 - VAs 6/94 -, StV 1996, 534; LG Mannheim, B.v. 29. Oktober 1997 - 25 AR 9/97 -, NStZ-RR 1998, 113.
  • LG Kassel, 08.05.2006 - 6 Qs 20/05
    Der Eigentümer, der nicht zugleich unmittelbarer Besitzer war, ist nicht Verletzter in diesem Sinne, auch nicht der Insolvenzverwalter (LG Mannheim, NStZ-RR 98, 113).
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   LG Darmstadt, 29.05.1995 - 3 Qs 319/95   

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LG Darmstadt, 29.05.1995 - 3 Qs 319/95 (https://dejure.org/1995,8568)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29.05.1995 - 3 Qs 319/95 (https://dejure.org/1995,8568)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 3 Qs 319/95 (https://dejure.org/1995,8568)
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  • NStZ-RR 1998, 113
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