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LG Zweibrücken, 29.09.1997 - Qs 93/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 307
- NStZ-RR 1998, 147
Wird zitiert von ... (4)
- LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im …
Ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 06. August 1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen freilich zur Frage der Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung). - LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer …
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 900 ZPO allein rechtfertigt deshalb nicht die Annahme von Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 96 Abs. 1 OwiG( a.A. LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147). - LG Aurich, 11.11.2010 - 12 Qs 167/10
Ableistung der Offenbarungsversicherung als der Erzwingungshaft entgegenstehender …
Schließlich ist von Belang, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die finanzielle Lage des Betroffenen zwischenzeitlich gebessert hat (ebenso LG Zweibrücken , Beschluss vom 29.09.1997 - Qs 93/97 = NStZ-RR 1998, S. 147). - LG Neuruppin, 07.12.2005 - 13 Qs 85/05
Bußgeldvollstreckung: Anordnung der Erzwingungshaft bei Insolvenz des Betroffenen
7 Ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen zur Frage der Ableistung der eidesstattlichen Versicherung).