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   LG Zweibrücken, 29.09.1997 - Qs 93/97   

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LG Zweibrücken, 29.09.1997 - Qs 93/97 (https://dejure.org/1997,3796)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.1997 - Qs 93/97 (https://dejure.org/1997,3796)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 1997 - Qs 93/97 (https://dejure.org/1997,3796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 307
  • NStZ-RR 1998, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im

    Ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 06. August 1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen freilich zur Frage der Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung).
  • LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer

    Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 900 ZPO allein rechtfertigt deshalb nicht die Annahme von Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 96 Abs. 1 OwiG( a.A. LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147).
  • LG Aurich, 11.11.2010 - 12 Qs 167/10

    Ableistung der Offenbarungsversicherung als der Erzwingungshaft entgegenstehender

    Schließlich ist von Belang, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die finanzielle Lage des Betroffenen zwischenzeitlich gebessert hat (ebenso LG Zweibrücken , Beschluss vom 29.09.1997 - Qs 93/97 = NStZ-RR 1998, S. 147).
  • LG Neuruppin, 07.12.2005 - 13 Qs 85/05

    Bußgeldvollstreckung: Anordnung der Erzwingungshaft bei Insolvenz des Betroffenen

    7 Ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen zur Frage der Ableistung der eidesstattlichen Versicherung).
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