Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97   

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BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97 (https://dejure.org/1997,2172)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1997 - 4 StR 581/97 (https://dejure.org/1997,2172)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 4 StR 581/97 (https://dejure.org/1997,2172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge - Persönlichkeitsstörung in der Form eines gestörten Sozialverhaltens - Ursächlicher Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsstörung und Tatgeschehen - Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 21, § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 188
  • StV 1998, 342
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Diese juristisch-normative Wertung steht, wenn der Sachverständige die Störung selbst als "schwer" bezeichnet, auch forensisch-psychiatrischer Beurteilung nicht entgegen (vgl. dazu Winckler/Foerster NStZ 1997, 334, 335 [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96] = Anm. zu BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Diese juristisch-normative Wertung steht, wenn der Sachverständige die Störung selbst als "schwer" bezeichnet, auch forensisch-psychiatrischer Beurteilung nicht entgegen (vgl. dazu Winckler/Foerster NStZ 1997, 334, 335 [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96] = Anm. zu BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (st. Rspr.; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 15 und Tat 5; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Daran ist richtig, daß die Anordnung dieser Maßregel die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraussetzt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (st. Rspr.; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 15 und Tat 5; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß es Aufgabe des Tatrichters ist, das Gutachten des Sachverständigen kritisch zu hinterfragen und sich über den Zustand des Angeklagten und dessen kausale Beziehung zum Tatgeschehen eine eigene Meinung zu bilden (vgl. BGH NJW 1997, 1645, 1646 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96]; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24; BGH StV 1997, 630).
  • BGH, 22.01.1997 - 5 StR 483/96

    Erheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Jedenfalls unter diesen Umständen liegt es nahe, daß diese Form der seelischen Störung dann, wenn sie - wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat - nicht zum völligen Ausschluß der Schuldfähigkeit im Sinne des § 20 StGB führt, jedenfalls die Wirkung einer "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 20; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1997 - 5 StR 483/96).
  • BGH, 06.08.1997 - 1 StR 417/97
    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Erstreckung der Aufhebung auf die unterbliebene Unterbringungsanordnung nicht; das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO ist dadurch nicht berührt (BGHSt 37, 5; BGH, Beschluß vom 6. August 1997 - 1 StR 417/97).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
    Dabei kann der Senat dahingestellt lassen, ob an der zunächst zu § 64 StGB ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, daß die Nichtanordnung der Unterbringung der Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist, wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt und er lediglich den Strafausspruch, nicht aber das Absehen von der Unterbringung angefochten hat (BGHSt 38, 362 mit abl. Anm. Hanack JR 1993, 430 ff.; BGH NStZ 1992, 539).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

  • BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91

    Schuldfähigkeit - Verminderung - Seelische Störung - Ausschluss der

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 267/92

    Reformatio in peius - Bindung des Untergerichts - Unterbringung - Revision auf

  • BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89

    Staatsanwaltschaft; Verurteilung; Jugendstrafe; Revision; Entscheidung;

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Eine solche Zuordnung hat eine Indizwirkung dafür, daß eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung vorliegt (vgl. zu bestimmten Fallgruppen BGH StV 1998, 342; StV 2002, 17, 18; BGH, Urt. vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Die Aufhebung des Maßregelausspruchs hat aufgrund des bestehenden inneren Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, StV 1998, 342, 343) auch die Aufhebung der Entscheidung nach § 5 Abs. 3 JGG zur Folge.
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Die Feststellung einer nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf danach einer besonderen Begründung, die auch erkennen lassen muss, dass sich der Tatrichter bewusst war, eine vom Regelfall abweichende Entscheidung zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 524/95, NStZ 1996, 380; Beschlüsse vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188 und vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17 mwN; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16 Rn. 7, NStZ-RR 2017, 37, 38 mwN).

    Dass der Angeklagte hätte anders handeln können, vermag zwar die Annahme uneingeschränkter Einsichtsfähigkeit zu tragen; eine - für die Tatbegehung ursächliche - erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit wird dadurch aber nicht in Frage gestellt (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997, aaO).

  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Soweit in der Rechtsprechung eine Trennbarkeit von Unterbringungsanordnung und Jugendstrafausspruch mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 JGG verneint worden ist, betraf dies Fälle, in denen eine Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB unterblieben ist und deren Anordnung im zweiten Rechtsgang in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, Rn. 2 zitiert nach juris; Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, Rn. 11 zitiert nach juris; Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07, Rn. 7 zitiert nach juris; Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189 (jeweils Mitaufhebung der Jugendstrafe bei fehlerhafter Nichtanordnung der Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB); BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - RReg …

    Würde in einer solchen Konstellation die Jugendstrafe infolge einer entsprechenden Rechtsmittelbeschränkung nach § 343 Abs. 1 StPO in Rechtskraft erwachsen, wäre es dem neuen Tatrichter verwehrt, im Anschluss an die - im Fall des § 63 StGB zwingende - Anordnung einer Maßregel die nun nach § 5 Abs. 3 JGG gebotene Entscheidung über die Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe noch zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189).

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGH StV 1998, 342).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Der Senat kann offenlassen, ob die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB überhaupt vom Rechtsmittelangriff (gegen den Rechtsfolgenausspruch) ausgenommen werden kann (vgl. insoweit: BGHSt 46, 257, 260; BGH NStZ 1995, 609 m. Anm. Laubenthal JR 1996, 291; für den Fall der unterbliebenen Anwendung des § 64 StGB BGHSt 38, 362 m. kritischer Anm. Hanack JR 1993, 430; BGH NStZ 1992, 539; vgl. aber auch BGH StV 1998, 342 f.).
  • BVerfG, 08.02.2007 - 2 BvR 2060/06

    Freiheit der Person (Freiheitsstrafe gegen psychisch kranke Person; Verhängung

    Andererseits hat er eine entsprechende Disposition eines Angeklagten über sein Rechtsmittel auch nicht ausdrücklich für rechtswidrig erklärt (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, S. 188 ).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Liegt eine Persönlichkeitsstörung im Sinne der internationalen Klassifikation psychischer Störungen vor, weist dies in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin, womit zumindest eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nahe liegt (BGH NStZ-RR 1998, 188, 189).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht dem nicht entgegen (s. § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; zum Zusammenhang von Jugendstrafe und Maßregel BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189).
  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO ist dadurch nicht berührt (BGH NStZ-RR 1998, 188 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

  • OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97   

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https://dejure.org/1997,3212
OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97 (https://dejure.org/1997,3212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97 (https://dejure.org/1997,3212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1997 - 2 Ss OWi 1307/97 (https://dejure.org/1997,3212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 404
  • NStZ-RR 1998, 188
  • NZV 1998, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01

    Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung,

    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Zwar muß das tatrichterliche Urteil nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu nur die Beschlüsse vom 20. November 1997 - 2 Ss OWi 1307/97, MDR 1998, 404 = NStZ-RR 1998, 188 = VRS 95, 52, vom 4. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96, NZV 1997, 129 = VRS 93, 219, jeweils mit weiteren Nachweisen) erkennen lassen, dass der Tatrichter sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist.
  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

    In diesen Fällen bedarf es daher in aller Regel der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme des Fahrverbots (BGHSt 38, 125 [129 ff.] = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117 = VRS 82, 223; BGHSt 38, 231 [235] = NJW 1992, 1397 = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; BGH VRS 94, 221 [224]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat NStZ-RR 1996, 52; SenE vom 27.06.1997 - Ss 302/97; Senat NZV 1998, 165; SenE vom 05.06.1998 - Ss 290/98 B - Jagusch/Hentschel a.a.O. § 25 Rdnr. 15b m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

    Denn bei einer - hier festgestellten - Überschreitung der innerorts angeordneten Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h kommt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV i. V. mit der Tabelle 1 c, Ziffer 11.3.6 des Bußgeldkataloges in der Regel die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht, weshalb die von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Verhängung eines Fahrverbots zu verlangende qualifizierte Pflichtwidrigkeit durch die festgestellte Ordnungswidrigkeit indiziert wird (vgl. BGHSt 38, 125 (129 ff.( = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117 = VRS 82, 223; BGHSt 38, 231 (235( = NJW 1992, 1397 (1398( = NZV 1992, 286 = VRS 83, 112; BGH VRS 94, 221 (224(; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134; SenE v. 12.10.1995 - Ss 535/95 B = NStZ-RR 1996, 52; SenE v. 27.6.1997 - Ss 302/97; SenE v. 5.6.1998 - Ss 290/98 B; SenE v. 6.7.2001 - Ss 168/01 (B) = VRS 101, 133 (135( = VerkMitt 2002, 20 (21(; SenE v. 28.1. 2003 - Ss 14/03 B = DAR 2003, 183; Janiszewski/Buddendiek, Der neue Bußgeldkatalog mit Punktsystem, 8. Aufl., Rdnr. 110 m. w. N.; Deutscher NZV 2003, 117).
  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Bei der dargestellten Sachlage spricht ein Anscheinsbeweis für eine Ursächlichkeit zwischen dem Unfall und der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (vgl. z. B. OLG Hamm a.a.O. und Senat Urteil vom 17.3.1998 - 9 U 142/97 MDR 1998, 404 f).
  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung,

    Der Tatrichter muß sich aber dieser Möglichkeit bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. BGH NJW 1992, 446; vgl. dazu u.a. auch Beschluss des Senats vom 20. November 1997 - 2 Ss OWi 1307/98, ZAP EN-Nr. 123/98 = MDR 1998, 404 = NStZ-RR 1998, 188 = NZV 1998, 293[ Ls.] = StVE § 25 StVG Nr. 74 = VRS 95, 52 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Damit trifft der zur Begründung der Rechtsbeschwerde erhobene Vorwurf, das angefochtene Urteil lasse nicht erkennen, daß der Tatrichter sich bewußt war, unter Erhöhung der Regelgeldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots absehen zu können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188), nicht zu.
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit,

    Da der Tatrichter weiterhin ausführt, daß allein diese Tatsache es nicht rechtfertigen könne, von dem Fahrverbot abzusehen, deuten diese Formulierungen vielmehr darauf hin, daß ein Absehen von der Verhängung des Fahrverbots nur unter dem Gesichtspunkt der besonderen Härte für den Betroffenen geprüft worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 20. November 1997 in 2 Ss OWi 1307/97 = VRS 95, 52 = NStZ-RR 1998, 188 = MDR 1998, 404).
  • OLG Köln, 28.01.2002 - Ss 14/03 (B)-12

    Verhängung eines Fahrverbots bei Überschreitung einer durch Vorschriftzeichen 274

    In diesen Fällen bedarf es daher in aller Regel der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme des Fahrverbots (BGHSt 38, 125 [129 ff.] = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117 = VRS 82, 223; BGHSt 38, 231 [235] = NJW 1992, 1397 = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286 ; BGH VRS 94, 221 [224]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat NStZ-RR 1996, 52 ; SenE vom 27.06.1997 - Ss 302/97; Senat NZV 1998, 165 ; SenE vom 05.06.1998 - Ss 290/98 B - Jagusch/Hentschel aaO. § 25 Rdnr. 15b m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2004 - 2 Ss OWi 128/04
    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen überdies nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bewusst gewesen ist, dass er auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelbeispiels nach § 4 Abs. 1 BKatV in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot absehen kann, wenn der notwendige Warneffekt durch Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. BGH NStZ 1992, 135; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188).
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