Weitere Entscheidung unten: AG Dieburg, 25.09.1997

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   BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97   

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BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97 (https://dejure.org/1997,3172)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97 (https://dejure.org/1997,3172)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 (https://dejure.org/1997,3172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 33a
    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 73
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in ständiger Rechtsprechung, daß der Betroffene gegen rechtskräftige Beschlüsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zunächst nach § 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 33, 192 [194]; 42, 243 [245, 247]; 252 [255]; 74, 358 [380]).

    Die Vorschrift ist so auszulegen, daß sie jeden Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfaßt (BVerfGE 42, 243 [250]).

  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Deshalb läßt sich die vom Landgericht vertretene Auffassung auch nicht im Ergebnis damit rechtfertigen, daß der Antragsteller im Wiedereinsetzungsverfahren nach herrschender Meinung gehalten ist, in der Begründung des Gesuchs den Zeitpunkt darzulegen, zu dem das Hindernis entfallen ist; für aktenkundige Tatsachen gilt diese Darlegungslast nicht (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 - NJW 1995, 2544 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in ständiger Rechtsprechung, daß der Betroffene gegen rechtskräftige Beschlüsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zunächst nach § 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 33, 192 [194]; 42, 243 [245, 247]; 252 [255]; 74, 358 [380]).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Dieser Grundsatz gebietet, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ergreift, um Verfassungsverstöße zu verhindern oder um geschehene Grundrechtsverstöße zu beseitigen (BVerfGE 63, 77 [78]; 74, 102 [113]; 79, 275 [278 f.]; 81, 97 [102]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Dieser Grundsatz gebietet, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ergreift, um Verfassungsverstöße zu verhindern oder um geschehene Grundrechtsverstöße zu beseitigen (BVerfGE 63, 77 [78]; 74, 102 [113]; 79, 275 [278 f.]; 81, 97 [102]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Dieser Grundsatz gebietet, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ergreift, um Verfassungsverstöße zu verhindern oder um geschehene Grundrechtsverstöße zu beseitigen (BVerfGE 63, 77 [78]; 74, 102 [113]; 79, 275 [278 f.]; 81, 97 [102]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Dieser Grundsatz gebietet, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ergreift, um Verfassungsverstöße zu verhindern oder um geschehene Grundrechtsverstöße zu beseitigen (BVerfGE 63, 77 [78]; 74, 102 [113]; 79, 275 [278 f.]; 81, 97 [102]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
    Dieser Grundsatz gebietet, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus bereits im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ergreift, um Verfassungsverstöße zu verhindern oder um geschehene Grundrechtsverstöße zu beseitigen (BVerfGE 63, 77 [78]; 74, 102 [113]; 79, 275 [278 f.]; 81, 97 [102]; 85, 80 [86]).
  • OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13

    Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...

    Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5; BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft

    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73).

    Entweder muss ein Sachverhalt vorgetragen werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 37 Rdnr. 27 m.w.Nachw.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74).

  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 3 Ss 425/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, muss in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 1007/97).

    So muss ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung möglich erscheint (zu vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97; OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01; KG Berlin, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 249/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs;

    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73).

    Entweder muss ein Sachverhalt vorgetragen werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 37 Rdnr. 27 m.w.Nachw.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74).

  • BVerfG, 26.05.1999 - 2 BvR 371/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nachholung

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb in ständiger Rechtsprechung, daß der Betroffene gegen rechtskräftige Beschlüsse der Strafgerichte zur Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs zunächst nach § 33a StPO vorgeht (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 -, NStZ-RR 1998, S. 73 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, daß der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (zu vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. Oktober 1997 - 2 Ss 339/97 - 63/97 III - vom 27. März 1998 - 2 Ws 158/98 -).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Entweder muss ein Sachverhalt dargelegt werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 37 Rn. 27 m.w.N.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des eingelegten Schriftstücks möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
    Ein Betroffener, der eine Zustellnachricht nicht erhalten haben will, muss dabei in der Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels als möglich erscheint (so BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 - NStZ-RR 1998, 74 ).
  • OLG Zweibrücken, 26.07.1999 - 1 Ws 353/99

    (Wechselnde) Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei Zustellung durch

    Der Vortrag des Angeklagten, die Benachrichtigung über die Niederlegung habe ihn nicht erreicht, wäre zwar geeignet, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen; der Angeklagte hat aber keine konkreten Umstände vorgetragen, die ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels möglich erscheinen lassen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97 -).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 288/09
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Rechtsprechung
   AG Dieburg, 25.09.1997 - 58 Js 56829.5/96a - 4 Ds   

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AG Dieburg, 25.09.1997 - 58 Js 56829.5/96a - 4 Ds (https://dejure.org/1997,43253)
AG Dieburg, Entscheidung vom 25.09.1997 - 58 Js 56829.5/96a - 4 Ds (https://dejure.org/1997,43253)
AG Dieburg, Entscheidung vom 25. September 1997 - 58 Js 56829.5/96a - 4 Ds (https://dejure.org/1997,43253)
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Nachtbetrieb Industrienähmaschinen

§ 325a Abs. 1 StGB

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 73
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