Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.04.1998

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.12.1998 - Ws 1400/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7113
OLG Nürnberg, 30.12.1998 - Ws 1400/98 (https://dejure.org/1998,7113)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.12.1998 - Ws 1400/98 (https://dejure.org/1998,7113)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - Ws 1400/98 (https://dejure.org/1998,7113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Antrags eines Strafgefangenen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht eines Betroffenen zur Erteilung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an seinen Verteidiger bei Zustellung der Beschlußausfertigung mit Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    StPO § 145 a Abs. 3 S. 2
    Rechtsmittelfrist, wenn dem Verteidiger keine Benachrichtigung zugegangen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 44, 145a Abs. 3 S. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14; Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21

    Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung

    Der Angeklagte hat dargetan und durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers glaubhaft gemacht, dass er diesem telefonisch den unbedingten Auftrag zur Einlegung und Durchführung der Revision erteilt hatte (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] VRS 89, 41, 43; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114, 115; OLG Hamm BeckRS 2009, 08024; OLG Stuttgart StV 2011, 85, 86; OLG Bamberg BeckRS 2017, 106539).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2018 - 2 Ws 151/18

    Zuständigkeit des Landgerichts für Anträge auf Wiedereinsetzung in die

    Ein Angeklagter ist gehalten, seinem Verteidiger einen unbedingten Auftrag zu erteilen, wenn er sichergehen will, dass dieser fristgerecht Rechtsmittel gegen eine nachteilige gerichtliche Entscheidung einlegen wird (vgl. OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] VRS 89, 41, 43; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114, 115; OLG Hamm BeckRS 2009, 08024; OLG Stuttgart StV 2011, 85, 86).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2009 - 4 Ws 127/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des

    Er ist vielmehr gehalten, vorsorglich, jedenfalls aber nach Erhalt der Entscheidung seinen Verteidiger mit der Einlegung eines Rechtsmittels zu beauftragen, wenn er sichergehen will, dass dieser für ihn fristgemäß Rechtsmittel einlegen wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; Meyer-Goßner a.a.O. § 44 Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 2 Ws 43/09
    Der Betroffene ist deshalb in einem solchen Fall, wenn ihm die Beschlussausfertigung mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt wird, gehalten, sich mit seinem Verteidiger in Verbindung zu setzen und ihm einen Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung zu erteilen, will er sichergehen, dass der Verteidiger für ihn fristgemäß das Rechtsmittel einlegen werde (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89, 41; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 3 Ws 200/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11613
OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,11613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,11613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,11613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Nach einer Ansicht handelt es sich bei der sogenannten "außergerichtlichen Einziehung' um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Angeklagten an den Justizfiskus, die auf Übertragung des Eigentums an einem sichergestellten Gegenstand gerichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 114; OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 19395; Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2. Aufl., 7. Teil Rn. 426; Brauch, NStZ 2013, 503, 504 f.; Ströber/Guckenbiel, Rpfleger 1999, 115, 116).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht