Rechtsprechung
   KG, 13.01.1999 - 3 AR 82/98 - 5 Ws 720/98   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 121



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Wird zitiert von ... (5)  

  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07  

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen;

    Der Senat ist zwar generell - zumal bei einem Heranwachsenden - der Auffassung, daß diesem durch die Auferlegung von Kosten und Auslagen deutlich gemacht werden sollte, er habe in jeder Hinsicht für die Folgen seines Tuns einzustehen (vgl. Senat NStZ-RR 2007, 64 (der Angeklagte hatte - anders als hier - aus der Tatbeute seinen ausschweifenden Lebenswandel bestritten); NStZ-RR 1999, 121 (der Angeklagte hatte Maschinenbau erfolgreich studiert und anschließend in diesem Bereich gearbeitet)).

    Auch die Art der spontanen und auf Aufforderung hin begangenen Tat sowie das Verhalten des Angeklagten im Verfahren (vgl. Senat NStZ-RR 1999, 121) legt eine Überbürdung der gerichtlichen Kosten und Auslagen nicht nahe.

  • OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09  

    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete gegenteilige Rechtsmeinung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden die angefochtene Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (vgl. KG, NStZ-RR 2008, 2921; KG, NStZ-RR 2007, 64; KG, NStZ-RR 1999, 121; OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; OLG Jena, NStZ 1998, 153), teilt der Senat nicht.
  • KG, 17.01.2008 - 1 Ws 11/08  
    Anhaltspunkte dafür, daß der im Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits 18jährige Beschwerdeführer damit überfordert und in seiner persönlichen Entwicklung beeinträchtigt werden könnte, sind den allein maßgeblichen Urteilsfeststellungen (vgl. KG NStZ-RR 1999, 121) nicht zu entnehmen.
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  • KG, 13.01.1999 - 5 Ws 720/98  
    3 AR 82/98 - 5 Ws 720/98.
  • KG, 17.01.2008 - 2 OAR 19/07  

    Jugendstrafverfahren: Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der

    Anhaltspunkte dafür, daß der im Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits 18jährige Beschwerdeführer damit überfordert und in seiner persönlichen Entwicklung beeinträchtigt werden könnte, sind den allein maßgeblichen Urteilsfeststellungen (vgl. KG NStZ-RR 1999, 121) nicht zu entnehmen.
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