Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 29.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.10.1998 - Ss 343/98 (I/120)   

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https://dejure.org/1998,4435
OLG Oldenburg, 19.10.1998 - Ss 343/98 (I/120) (https://dejure.org/1998,4435)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.1998 - Ss 343/98 (I/120) (https://dejure.org/1998,4435)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - Ss 343/98 (I/120) (https://dejure.org/1998,4435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 10 ChemG; § 17 ChemG; § 27 Abs. 1 ChemG; § 15 Abs. 1 Nr. 13 GefStoffV; Anhang IV Nr. 13.1 Abs. 2 GefStoffV
    Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums bei der Verwendung teerölbehandelter alter Bahnschwellen als Beetumrandung; Maßstäbe für die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums im Bereich eines sehr entlegenen Teils des Nebenstrafrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums bei der Verwendung teerölbehandelter alter Bahnschwellen als Beetumrandung; Maßstäbe für die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums im Bereich eines sehr entlegenen Teils des Nebenstrafrechts

  • archive.org (Kurzinformation)

    Bahnschwellen sind keine Gartengestaltungsmittel

  • archive.org (Kurzinformation)

    Bahnschwellen im Garten verboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 122
  • NStZ-RR 1999, 122 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 30.09.1991 - Ss 270/91

    Erledigung der Rechtsangelegenheit; Geschäftsmäßige Besorgung; Nahes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.10.1998 - Ss 343/98
    Ein Anlass zur Überprüfung der Rechtslage besteht in solchen Fällen nur dann, wenn der Angeklagte auf Grund seiner individuellen Lebens- oder Berufserfahrung weiß, dass er sich in einem rechtlich durchnormierten Bereich bewegt oder sein Verhalten Einzelnen oder der Allgemeinheit Schaden zufügt ( OLG Oldenburg NJW 1992, 2438 [OLG Oldenburg 30.09.1991 - Ss 270/91] ; Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 § 21 Rn. 51 ff; Schönke-Schröder/ Cramer, StGB, 25. Auflage, § 17 Rn. 16; SK/Rudolphi, StGB, 6. Auflage, § 17 Rn. 30 f).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 1 Ss OWi 348 B/06

    Bußgeldverfahren gegen einen Mitarbeiter im Zustelldienst der Deutschen Post AG:

    Eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht setzt dort ein, wo für den Täter ein Anlass besteht, über die rechtliche Qualität seines Verhaltens nachzudenken (vgl. BayObLGE 1987, 59; OLG Düsseldorf ZfZ 1984, 24; OLG Oldenburg NStZ-RR 1999, 122).
  • AG Burgwedel, 10.06.1999 - 63 Ds 160 Js 8627/99

    Teerölgetränkte Bahnschwellen zur Einfriedung

    Er hat alles getan, was billiger Weise von ihm zu ver1angen ist, um sich über die Rechtslage zu informieren (so auch OLG Oldenburg, Urt. v. 19.10.1998 - Ss 343/98, NuR 1999, 119).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.07.1998 - Ws 480/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5444
OLG Bamberg, 29.07.1998 - Ws 480/98 (https://dejure.org/1998,5444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.1998 - Ws 480/98 (https://dejure.org/1998,5444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - Ws 480/98 (https://dejure.org/1998,5444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03

    Strafrestaussetzung: Erneute Anhörung des Sachverständigen nach

    Denn die zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung des Sachverständigen hat den Zweck, dass dessen Votum eingehend diskutiert und hinterfragt werden kann (OLG Bamberg, NStZ-RR 1999, 122; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999-3 Ws 689/99, vom 5.4.2000-3 Ws 356/00 sowie vom 29.1.2003 - 3 Ws 102/03).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2002 - 4 Ws 241/02

    Strafvollstreckung: Rechtliches Gehör nach Einholung eines

    Es bedarf der Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer (KG NStZ 1999, 319; OLG Bamberg NStZ-RR 1999, 122).
  • OLG Hamm, 10.07.2002 - 5 Ws 218/02

    bedingte Entlassung, Anhörung des Sachverständigen, Verzicht der

    Die Strafvollstreckungskammer, die den Verurteilten gemäß § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO hat begutachten lassen, hat nach Eingang des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dr. R. vom 12. März 2002 und dessen Bekanntgabe an die Staatsanwaltschaft und den Verurteilten entgegen der zwingenden Verfahrensvorschrift des § 454 Abs. 2 S. 3 StPO (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 1998, NStZ-RR 1999, 122 f.) von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen, obwohl die Staatsanwaltschaft hierauf nicht verzichtet hatte (§ 454 Abs. 2 S. 7 StPO).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 3 Ws 348/00

    Ersatzfreiheitsstrafe, bedingte Entlassung, entsprechende Anwendung von § 57 StGB

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des 2. Strafsenates (vgl. zuletzt Beschluss vom 24.03.1998 - 2 Ws 126, 127/98 - OLG Hamm) und des 4. Strafsenates (vgl. zuletzt: Beschluss vom 13.08.1998 - 4 Ws 480/98 - OLG Hamm) des hiesigen Oberlandesgerichtes.
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