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   OLG Hamburg, 19.10.1998 - 2 Ws 267/98   

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OLG Hamburg, 19.10.1998 - 2 Ws 267/98 (https://dejure.org/1998,4087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.1998 - 2 Ws 267/98 (https://dejure.org/1998,4087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 2 Ws 267/98 (https://dejure.org/1998,4087)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 123
  • StV 1999, 273
  • JR 1999, 385
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen

    Ohne besondere Umstände verdichtet sich deshalb das Vollstreckungsrecht zur Vollstreckungspflicht (vgl. Senat Die Justiz 1999, 345; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123; OLG Oldenburg StraFo 2015, 84; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 456a Rn. 6; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 456a Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise

    Der Begriff der Rückkehr im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO knüpft indes ersichtlich nicht an den Straftatbestand der vollendeten unerlaubten Einreise an (vgl. hierzu bereits OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124; KG, Beschluss v. 12, August 1999, 5 Ws 474/99), sondern umschreibt nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Nachholung der Strafvollstreckung gegen einen Verurteilten, in dessen Person die Gründe für das Absehen von der Vollstreckung entfallen sind.

    Erfüllt ein Verurteilter - wie hier - durch sein ihm bewusstes und von ihm gewelltes, mithin freiwilliges Verhalten die Voraussetzungen einer "Rückkehr" im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO, so ist ein Irrtum bei der rechtlichen Subsumtion des eigenen Handelns schon deshalb unbeachtlich, weil der Begriff der Rückkehr als tatsächlicher Bedingung für die Nachholung der Vollstreckung kein Verschulden an ihrer Verwirklichung voraussetzt (vgl. hierzu OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124f.).

    Macht daher die Staatsanwaltschaft von der in § 456a Abs. 2 Satz 3 StPO vorgesehenen Möglichkeit einer "Vorweganordnung" Gebrauch, so ist die Entscheidung nicht näher zu begründen, wenn offenkundig keine fallbezogenen Besonderheiten vorliegen, die eine Abweichung von der Regelfolge der Rückkehr nahelegen könnten (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125; OLG Karlsruhe NStZ-RR 99, 222f.).

    Einer erneuten Ausübung des Ermessens nach erfolgter Rückkehr des Verurteilten bedarf es dann auch nicht, sofern keine Anhaltspunkte für eine entscheidungsrelevante Veränderung der Sachlage vorliegen (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125; KK-Fischer, aaO, § 456aRn. 4).

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 1 VAs 32/13

    Wiedereinreise in den "Knast"

    Das der Vollstreckungsbehörde zugewiesene Recht auf Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs lebt wieder auf und verdichtet sich in aller Regel zu einer Vollstreckungspflicht für die Vollstreckungsbehörden (OLG Düsseldorf NStE Nr. 4 zu § 456a StPO; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123, 125; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.11.1995 - 1 Ws 240/95 - juris).
  • KG, 04.06.2004 - 5 Ws 263/04

    Nachholung der Strafvollstreckung: Voraussetzungen einer freiwilligen

    Der Begriff der Rückkehr im Sinne des § 456 a Abs. 2 StPO, sie ist tatsächliche Bedingung der Nachholung der Vollstreckung, bezeichnet zwar grundsätzlich nur die natürliche Handlung, für die weder Geschäfts- noch Schuldfähigkeit erforderlich ist, also die tatsächliche Einreise, auf deren Beweggründe es regelmäßig nicht ankommt und die nicht gegen ausländerrechtliche Vorschriften zu verstoßen braucht (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123, 124, 125; KG aaO).

    Denn die Sach- und Rechtslage war seinerzeit eindeutig, und es waren keine Umstände bekannt, die angesichts der Art und Schwere der Tat und anderer berücksichtigungsfähiger Tatsachen eine Begründung der regelmäßig zu treffenden Vorweganordnung erfordert hätten (vgl. OLG NStZ-RR 1999, 123, 125 m.weit.Nachw.; zur Nachholung der Begründung der Ermessensentscheidung nach Wiedereinreise: KG aaO).

  • OLG Stuttgart, 15.09.2008 - 2 Ws 252/08

    Strafvollstreckung: Ordnungsgemäße Belehrung bei Absehen von der Vollstreckung

    Dazu gehört auch die Gleichstellung hinsichtlich des bisher noch nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123 (125)).

    Bei dieser Ermessensausübung sind die Zeitspanne zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und besondere Umstände bei der Rückkehr zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123 (125)).

  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Eine Erörterung ist auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. allg. Senat in JR 1999, 385, 387); es versteht sich hier nicht von selbst, die Vollstreckung auszusetzen.
  • OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12

    Zulässigkeit der Nachholung der Vollstreckung auch nach Absehen von der

    Dazu gehört auch die Gleichstellung hinsichtlich des bisher noch nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123).

    Grundsätzlich erforderte der lange Zeitablauf seit dem Absehen von der Vollstreckung im Jahr 2001 bis zu dem auf ein zusätzliches Absehen von der Nachholung der Vollstreckung gerichteten Antrag der damaligen Verteidigerin Ende 2011 eine neue Entscheidung, bei der die Vollstreckungsbehörde ihr Ermessen angesichts eventuell zwischenzeitlich eingetretener Umstände neu betätigte (OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123).

  • KG, 04.06.2004 - 1 AR 546/04

    D (A), Rumänen, Straftäter, Freiheitsstrafe, Strafvollstreckung, Abschiebung,

    Der Begriff der Rückkehr im Sinne des § 456 a Abs. 2 StPO , sie ist tatsächliche Bedingung der Nachholung der Vollstreckung, bezeichnet zwar grundsätzlich nur die natürliche Handlung, für die weder Geschäfts- noch Schuldfähigkeit erforderlich ist, also die tatsächliche Einreise, auf deren Beweggründe es regelmäßig nicht ankommt und die nicht gegen ausländerrechtliche Vorschriften zu verstoßen braucht (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123, 124, 125; KG aaO).

    Denn die Sach- und Rechtslage war seinerzeit eindeutig, und es waren keine Umstände bekannt, die angesichts der Art und Schwere der Tat und anderer berücksichtigungsfähiger Tatsachen eine Begründung der regelmäßig zu treffenden Vorweganordnung erfordert hätten (vgl. OLG NStZ-RR 1999, 123, 125 m.weit.Nachw.; zur Nachholung der Begründung der Ermessensentscheidung nach Wiedereinreise: KG aaO).

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Umstände, die geeignet sind, die hier grundsätzlich angezeigte Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs (zu vgl. dazu OLG Düsseldorf, NStZ Nr. 4 zu § 456 a StPO; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1997, 369 370 ; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123) als unangebracht erscheinen lassen, vermag ich - in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft - nicht zu erkennen.
  • OLG Celle, 01.08.2002 - 2 Ws 204/02

    Absehen von der Vollstreckung; Missglückte Abschiebung; Bindungswirkung einer

    Soweit die weitere Vollstreckung auf der Grundlage der gemäß § 456 a Abs. 2 StPO am 28. November 2001 getroffenen Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe für den Fall einer Rückkehr des Verurteilten nach Deutschland in Erwägung gezogen werden könnte, steht dem entgegen, dass der Verurteilte, wovon auch die Staatsanwaltschaft ausgegangen ist, nicht freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt ist (vgl. OLG Düsseldorf GA 1991, 271; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 93; OLG Hamburg JR 1999, 385, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 456 a Rnr. 6 mwN.).
  • KG, 12.10.2005 - 5 Ws 479/05

    Absehen von der Strafvollstreckung bei Abschiebung: Nachholung der Vollstreckung

  • OLG Hamm, 20.03.2008 - 1 VAs 11/08

    Absehen von der Strafvollstreckung; Rückkehr; freiwillige

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 1 VAs 93/06

    Strafvollstreckung; Unterbrechung; Abschiebung; Begründung der Entscheidung;

  • OLG Hamburg, 10.02.2004 - 2 VAs 15/03

    Widerruf und Rücknahme einer im Gnadenwege erfolgten Strafaussetzung

  • LG Bayreuth, 26.01.2011 - StVK 1231/10

    Strafvollstreckung: Folgen unterbliebener Belehrung über die Nachholung der

  • LG Zweibrücken, 03.12.2003 - 2 StVK 954/03

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung eines Strafrestes bei

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