Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4022
BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98 (https://dejure.org/1998,4022)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1998 - 3 StR 416/98 (https://dejure.org/1998,4022)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98 (https://dejure.org/1998,4022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Denn eine solche, den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB genügende seelische Abartigkeit muß - gerade auch bei sog. dissozialen Persönlichkeitsstörungen - so gravierend sein, daß sie in ihren belastenden Wirkungen für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1996, 380 m. Anm. Winckler/Foerster in NStZ 1997, 334; BGH NStZ 1997, 485 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Diese Umstände belegen jedoch allenfalls einen Hang zu Eigentumsdelikten im Sinne des § 66 StGB, nicht jedoch eine Störung der Persönlichkeit oder Eigenschaften des Angeklagten, die sich nicht mehr innerhalb der Bandbreite normaler menschlicher Verhaltensweisen bewegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 24 und 26).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Denn eine solche, den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB genügende seelische Abartigkeit muß - gerade auch bei sog. dissozialen Persönlichkeitsstörungen - so gravierend sein, daß sie in ihren belastenden Wirkungen für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1996, 380 m. Anm. Winckler/Foerster in NStZ 1997, 334; BGH NStZ 1997, 485 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Denn eine solche, den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB genügende seelische Abartigkeit muß - gerade auch bei sog. dissozialen Persönlichkeitsstörungen - so gravierend sein, daß sie in ihren belastenden Wirkungen für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1996, 380 m. Anm. Winckler/Foerster in NStZ 1997, 334; BGH NStZ 1997, 485 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Diese Umstände belegen jedoch allenfalls einen Hang zu Eigentumsdelikten im Sinne des § 66 StGB, nicht jedoch eine Störung der Persönlichkeit oder Eigenschaften des Angeklagten, die sich nicht mehr innerhalb der Bandbreite normaler menschlicher Verhaltensweisen bewegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 24 und 26).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
    Eine Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    aa) Indem das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Zwar reicht die zusammenfassende Bewertung der bei ihm festgestellten Auffälligkeiten als "dissoziale Persönlichkeitsstörung" nicht aus, um eine schwere andere seelische Abartigkeit zu belegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 27; § 63 Zustand 24; BGH, Beschl. v. 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97 und 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98; zuletzt Urt. v. 16. Dezember 1998 - 5 StR 407/98).
  • BGH, 16.03.2016 - 1 StR 402/15

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere

    Eine solche Störung kann - wie auch das Landgericht nicht verkannt hat - die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98, NStZ-RR 1999, 136 mwN).
  • BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen

    Eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann - wie auch das Landgericht nicht verkannt hat - die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, Rn. 27, NJW 2014, 3382, 3384; Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07, NStZ-RR 2008, 274; Beschluss vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 416/98; NStZ-RR 1999, 136 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1999 - 2 StR 137/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4925
BGH, 20.01.1999 - 2 StR 137/98 (https://dejure.org/1999,4925)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1999 - 2 StR 137/98 (https://dejure.org/1999,4925)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 2 StR 137/98 (https://dejure.org/1999,4925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 136
  • StV 2000, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 StR 137/98
    Die verhängte Strafe ist nicht so milde, daß sie ihre Bestimmung als gerechter Schuldausgleich nicht mehr zu erfüllen vermag (vgl. BGHSt 29, 319, 320).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht