Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.09.1998 | BGH, 16.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2449
BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98 (https://dejure.org/1998,2449)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - 4 StR 511/98 (https://dejure.org/1998,2449)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98 (https://dejure.org/1998,2449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 139
  • StV 1999, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14 m. N.).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14 m. N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98
    Dadurch hat sich das Landgericht den Blick dafür verstellt, daß eine solche Änderung im das Kerngeschehen betreffenden Aussageverhalten ein gewichtiges Indiz ist, welches Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage insgesamt begründen kann (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14 m. N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Während die frühere Rechtsprechung Schlussfolgerungen des Tatgerichts, die nach der Lebenserfahrung möglich sind, genügen ließ (vgl. BGHSt 10, 208 ; 36, 1, ; Herdegen, in: Festschrift für Hanack 1999, S. 311 ), wird nunmehr vorausgesetzt, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbaut, die die objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt (vgl. BGH NStZ-RR 1996, S. 202 f.; 1997, S. 42 ; bei Kusch, NStZ 1997, S. 376 ; StV 1999, S. 136; Herdegen, a.a.O., S. 323 ff.; Fezer, StV 1995, S. 95 ; ders., in: Festschrift für Hanack 1999, S. 331 ; Schäfer, StV 1995, S. 147 ; Jähnke, in: Festschrift für Hanack 1999, S. 355 ).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3936
BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98 (https://dejure.org/1998,3936)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1998 - 4 StR 263/98 (https://dejure.org/1998,3936)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1998 - 4 StR 263/98 (https://dejure.org/1998,3936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § ... 78c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 176 bis 179; ; StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, 78, § 78 b; StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 139 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.09.1998 - 1 StR 385/98

    Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bei

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Diese Regelung gilt aber nur für solche Taten, die vor dem 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 5; BGH, Beschluß vom 2. September 1998 - 1 StR 385/98).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97

    Rechtsbeugung in der DDR-Justiz - Berücksichtigung anderer Rechtssysteme und

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Die gebotene geschlossene Sachverhaltsdarstellung kann nicht dadurch ersetzt werden, daß in die Urteilsurkunde Ablichtungen von Schriftstücken aufgenommen werden, aus denen sich der festgestellte Sachverhalt ergibt (BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97).
  • BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Hiervon ist zu Gunsten des Angeklagten hinsichtlich der genannten sechs Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes auszugehen, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Hiervon ist zu Gunsten des Angeklagten hinsichtlich der genannten sechs Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes auszugehen, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Der Senat ändert jedoch, soweit das Landgericht zur rechtlichen Bezeichnung der Taten die vollständige gesetzliche Überschrift des § 177 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG ("Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung") verwendet hat, den Schuldspruch dahin, daß der Angeklagte in den Fällen 3, 5, 21 der Anklage (mit Gewalt erzwungener Geschlechtsverkehr) jeweils der Vergewaltigung und im Falle 20, in dem die weitere Ausführung der geplanten Vergewaltigung vor der Vornahme einer sexuellen Handlung scheiterte, der versuchten Vergewaltigung schuldig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98); er faßt den Schuldspruch zur Klarstellung insgesamt neu.
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Auch verjährte Taten dürfen, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Taten, strafschärfend berücksichtigt werden ( vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Die zu den verjährten Taten getroffenen Feststellungen werden von dem Aufhebungsgrund nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHSt 41, 305; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn.13).
  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Diese Regelung gilt aber nur für solche Taten, die vor dem 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 5; BGH, Beschluß vom 2. September 1998 - 1 StR 385/98).
  • BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98

    Entfallen der Verurteilung wegen des verübten sexuellen Missbrauchs eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98
    Auch verjährte Taten dürfen, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Taten, strafschärfend berücksichtigt werden ( vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 217/08

    Verfolgungsverjährung (Ruhen; Eintritt vor Änderung des Verjährungsrechts)

    Jedoch ist Ihre Anwendung ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes - wie vorliegend - bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (BGHSt 47, 245, 246, 247; NStZ 1997, 296; 1998, 244; 2000, 251; NStZ-RR 1999, 139; Fischer aaO § 78b Rdn. 3 m.w.N.).".
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Die gebotene geschlossene Sachverhaltsdarstellung kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass in die Urteilsurkunde Ablichtungen von Schriftstücken aufgenommen werden, aus den sich der festgestellte Sachverhalt ergeben soll (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.1998 - 4 StR 263/98 - = NStZ-RR 1999, 139 [red.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1998 - 3 StR 304/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4163
BGH, 16.10.1998 - 3 StR 304/98 (https://dejure.org/1998,4163)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1998 - 3 StR 304/98 (https://dejure.org/1998,4163)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 304/98 (https://dejure.org/1998,4163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 139 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 304/98
    Damit ist nicht auszuschließen, daß der zum Weiterverkauf bestimmte Teil den für die nicht geringe Menge erforderlichen Wirkstoffgehalt von 1, 5 g HHC (BGHSt 32, 162) nicht erreicht hat.
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 304/98
    Ob der Angeklagte als Alleintäter oder als Mittäter gehandelt hat, ist in der Urteilsformel nicht mitzuteilen (BGHSt 27, 287, 289; zur Fassung der Urteilsformel bei BtM-Delikten vgl. Zschockelt NStZ 1997, 266).
  • BGH, 09.12.1998 - 3 StR 558/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schwere Fälle des Diebstahls auch im

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß es sich empfiehlt, innerhalb eines Urteils die Ordnungsziffern für die einzelnen Fälle jeweils bei Sachverhalt, Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung und Strafzumessung einheitlich zu verwenden (vgl. Beschl. des Senats vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 304/98).
  • BGH, 19.02.2004 - 3 StR 25/04

    Strafzumessung bei Serientaten (Berücksichtigung unterschiedlicher Schadenssummen

    Solche Unklarheiten, die unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH NStZ 1999, 205), können durch eine entsprechende Gliederung - zweckmäßigerweise mit Ordnungsziffern, gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Hinweis auf die im Anklagesatz vorhandene Gliederung (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 139) - vermieden werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht