Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.01.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8168
BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98 (https://dejure.org/1998,8168)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1998 - 1St RR 170/98 (https://dejure.org/1998,8168)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 1St RR 170/98 (https://dejure.org/1998,8168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 22a Abs. 1 Nr. 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 153
  • NZV 1999, 176
  • BayObLGSt 1998, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
    Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ; Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3; Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).

    Der Erlaß eines Blankettstrafgesetzes ist vor allem dann geboten, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfG NJW 1987, 3175 ; BVerfGE 14, 245/251).

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind (BVerfGE 78, 374/381 f; 75, 329/340 f; BVerfG NJW 1987, 3175 ).

    Wer den ordnungsgemäßen Gang eines solchen Verfahrens nicht einhält, nimmt das Risiko einer Bestrafung bewußt in Kauf (vgl. auch BVerfG NJW 1987, 3175 ).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
    Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ; Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3; Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).

    Der Erlaß eines Blankettstrafgesetzes ist vor allem dann geboten, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfG NJW 1987, 3175 ; BVerfGE 14, 245/251).

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind (BVerfGE 78, 374/381 f; 75, 329/340 f; BVerfG NJW 1987, 3175 ).

    Andererseits soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit entscheidet und diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überläßt (BVerfGE 78, 374/382).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
    Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ; Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3; Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5427
BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Feststellungen eines Amtsrichters bei der Verurteilung zu einer Geldbuße; Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zur einer Geldbuße wegen rechtswidrigen vorsätzlichen Verwendens von Schaublättern im Falle ...

  • rechtsportal.de

    FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; FPersV § 10 Nr. 3
    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vortäuschen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 153
  • NZV 1999, 344
  • BayObLGSt 1999, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Das Verfahren wird daher als Revisionsverfahren fortgeführt (vgl. BGHSt 35, 298 /304).
  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Nach den Feststellungen des Amtsrichters handelte der Betroffene auch zur Täuschung im Rechtsverkehr, weil er bei einer etwaigen späteren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten den Eindruck erwecken wolle auch IIK.11 habe das Kraftfahrzeug gesteuert (vgl. auch BayObLGSt 1991, 122; 1993, 160).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Nach den Feststellungen des Amtsrichters handelte der Betroffene auch zur Täuschung im Rechtsverkehr, weil er bei einer etwaigen späteren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten den Eindruck erwecken wolle auch IIK.11 habe das Kraftfahrzeug gesteuert (vgl. auch BayObLGSt 1991, 122; 1993, 160).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).

    Auch der Versuch einer Urkundenfälschung kommt nach den Urteilsfeststellungen insoweit nicht in Betracht (vgl. hierzu aber bei andersgelagertem Sachverhalt BayObLG NStZ-RR 1999, 153).

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01

    Aufklärungs- und Sachrüge der Staatsanwaltschaft bei fehlendem Antrag zum

    Ein Hinweis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist von Amts wegen aber nur zu erteilen, wenn ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat im Sinne des § 203 StPO besteht und keine Verfahrenshindernisse vorliegen (BayObLGSt 1999, 18/19 = VRS 96, 469/470; Göhler OWiG 12. Aufl. § 81 Rn. 8).
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