Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76   

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https://dejure.org/1998,3762
BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1998,3762)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1998 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1998,3762)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1998,3762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 176
  • StV 1999, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 25.04.1983 - 8398/78

    Pakelli ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Am 25. April 1983 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR), darin liege eine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 c der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK; vgl. NStZ 1983, 373 f. - "Fall Pakelli").
  • BGH, 08.06.1977 - 2 ARs 129/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) für Entscheidungen im

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Das gilt nach einhelliger Meinung auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag - wie hier - ausschließlich ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 8. Juni 1977 - 2 ARs 129/77 - bei Holtz MDR 1977, 811; BGH GA 1985, 419; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht § 140 a Rdn. 2; Schmidt in KK 3. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 7).
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ein im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Deshalb ist der Antrag des Verurteilten, der beim Senat eingereicht werden durfte, dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 1996 - 1 StR 105/72 - sowie BGHR StPO § 367 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72

    Weiterleitung eines Schriftsatzes hinsichtlich einer Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Deshalb ist der Antrag des Verurteilten, der beim Senat eingereicht werden durfte, dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 1996 - 1 StR 105/72 - sowie BGHR StPO § 367 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Das gilt nach einhelliger Meinung auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag - wie hier - ausschließlich ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 8. Juni 1977 - 2 ARs 129/77 - bei Holtz MDR 1977, 811; BGH GA 1985, 419; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht § 140 a Rdn. 2; Schmidt in KK 3. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 7).
  • BGH, 13.09.2012 - 1 StR 91/03

    Weiterleitung eines Schreibens an das Wiederaufnahmegericht

    Er behandelt aus Gründen der Zweckmäßigkeit dieses Schreiben ebenso, wie die genannten Anträge zu behandeln wären (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 1 StR 631/76 mwN) und gibt es daher entsprechend § 367 Abs. 1 Satz 2 StPO zu weiterer Bearbeitung an das Wiederaufnahmegericht ab.
  • OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag

    Am 05. März 1999 beantragte Rechtsanwalt W. namens und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Sohnes des Verurteilten, I. P., die Wiederaufnahme gegen das rechtskräftige Urteil des Bundesgerichtshofs - 1 StR 631/76 - vom 29. November 1977 zuzulassen, dieses Urteil aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Verurteilten einzustellen, hilfsweise ihn freizusprechen.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1999 - 3 StR 550/98   

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https://dejure.org/1999,6285
BGH, 05.01.1999 - 3 StR 550/98 (https://dejure.org/1999,6285)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1999 - 3 StR 550/98 (https://dejure.org/1999,6285)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - 3 StR 550/98 (https://dejure.org/1999,6285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verlesung einer Kopie (Überzeugungsbildung); Aufklärungspflicht; Strengbeweis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Übereinstimmung der Kopie in der Akte mit dem Original

  • Wolters Kluwer

    Überzeugung des Tatrichters von der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt

    d) Obwohl dies als verfahrensrechtliche Frage nicht Gegenstand des jetzigen Zulassungsverfahrens ist, sei doch die Anmerkung erlaubt, dass entgegen der Ansicht des Verteidigers gegen die Verwendung von Kopien bzw. Ausdrucken auch im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nichts einzuwenden ist (BGH v. 05.01.1999 - 3 StR 550/98 - NStZ-RR 1999, 176).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 RBs 73/20

    Keine Pflicht zur Vorhaltung von Originalen in der Bußgeldakte

    Gegen die Verwendung von Kopien bzw. Ausdrucken ist auch im gerichtlichen Verfahren grds. nichts einzuwenden ist (BGH vom 05. Januar 1999 - 3 StR 550/98, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. September 2016, 1 OWi 3 SsRs 93/16, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95   

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https://dejure.org/1996,5402
OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95 (https://dejure.org/1996,5402)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.1996 - 23 U 4586/95 (https://dejure.org/1996,5402)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 1996 - 23 U 4586/95 (https://dejure.org/1996,5402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AktG § 1965 § 119 Abs. 2
    Informationspflicht des Vorstands bei Verlangen einer Entscheidung der Hauptversammlung über eine Frage der Geschäftsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 544
  • NStZ-RR 1999, 176
  • WM 1996, 1462
  • DB 1996, 1172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Maßgebendes Kriterium ist hierbei, wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGHZ 107, 296, 307; 119, 1, 18 ff; 122, 211, 238 f.; ferner WM 1990, 140, 143 f.), ob auch ein objektiv urteilender Aktionär, der wie der Mehrheitsaktionär Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, unter Beibehaltung der Informationsverweigerung wie dieser abgestimmt hätte.

    Die Beklagte, die insoweit die Beweislast trägt (BGHZ 107, 296, 312; WM 1990, 140, 144; OLG München WM 1991, 1763, 1765), hat nichts dargetan, was hierauf schließen ließe.

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Wählt aber der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen den Weg, die Entscheidung über eine Frage der Geschäftsführung durch die Hauptversammlung zu verlangen, so hat er, der nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet ist, Stillschweigen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft zu bewahren, regelmäßig zugleich eine Beurteilung dahingehend vorgenommen, daß die sich aus der Übertragung der Entscheidungskompetenz ergebende Pflicht zur Information der Hauptversammlung jedenfalls grundsätzlich - nicht zu einer Verletzung der Pflicht zur Verschwiegenheit führt (vgl. hierzu auch BGH WM 1992, 1479, 1484, der wohl nicht für zulässig erachtet, daß der Vorstand einer Aktiengesellschaft unter Berufung auf § 131 Abs. 3 Nr. 1 AktG die Auskunft auf ein entsprechendes Verlangen eines Aktionärs in der Hauptversammlung nach der bis zum 31.12.1994 geltenden Vorschrift des § 293 Abs. 4 AktG , jetzt § 293 g Abs. 3 AktG , bei Abstimmung über einen Unternehmensvertrag verweigert).

    Maßgebendes Kriterium ist hierbei, wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGHZ 107, 296, 307; 119, 1, 18 ff; 122, 211, 238 f.; ferner WM 1990, 140, 143 f.), ob auch ein objektiv urteilender Aktionär, der wie der Mehrheitsaktionär Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, unter Beibehaltung der Informationsverweigerung wie dieser abgestimmt hätte.

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Maßgebendes Kriterium ist hierbei, wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGHZ 107, 296, 307; 119, 1, 18 ff; 122, 211, 238 f.; ferner WM 1990, 140, 143 f.), ob auch ein objektiv urteilender Aktionär, der wie der Mehrheitsaktionär Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, unter Beibehaltung der Informationsverweigerung wie dieser abgestimmt hätte.

    Die Beklagte, die insoweit die Beweislast trägt (BGHZ 107, 296, 312; WM 1990, 140, 144; OLG München WM 1991, 1763, 1765), hat nichts dargetan, was hierauf schließen ließe.

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob der Vorstand der Beklagten nach den Grundsätzen der sog. Holzmüller-Entscheidung des BGH (BGHZ 83, 122 ff.) den Verkauf vom 18.10.1994 der Hauptversammlung zur Entscheidung nicht sogar vorlegen, mußte, wie die Kläger meinen.
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Maßgebendes Kriterium ist hierbei, wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGHZ 107, 296, 307; 119, 1, 18 ff; 122, 211, 238 f.; ferner WM 1990, 140, 143 f.), ob auch ein objektiv urteilender Aktionär, der wie der Mehrheitsaktionär Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, unter Beibehaltung der Informationsverweigerung wie dieser abgestimmt hätte.
  • OLG München, 28.12.1990 - 30 U 589/90
    Auszug aus OLG München, 26.04.1996 - 23 U 4586/95
    Die Beklagte, die insoweit die Beweislast trägt (BGHZ 107, 296, 312; WM 1990, 140, 144; OLG München WM 1991, 1763, 1765), hat nichts dargetan, was hierauf schließen ließe.
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99

    Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer

    Daraus läßt sich freilich nicht ohne weiteres - wie das Berufungsgericht meint (ähnlich bereits OLG München, AG 1996, 327, 328) - im Wege einer Gesamtanalogie ableiten, daß derartig gesteigerte Informationspflichten gegenüber den Aktionären auch für alle anderen Verträge, die der Hauptversammlung zur Zustimmung unterbreitet werden, gelten.
  • OLG Hamm, 03.11.1997 - 8 U 197/96
    BGHZ 119 S. 1 (18 f.) = DB 1992 S. 1873; BGHZ 122 S. 211 (238 ff.) = DB 1993 S. 1074; BGH AG 1995 S. 462 rechte Spalte; BGH DB 1995 S. 1700 = NJW 1995 S. 3115 f.; OLG München AG 1996 S. 327 (328 linke Spalte).
  • LG München I, 23.12.2004 - 5 HKO 15081/04

    Anforderungen an einen Ermächtigungsbeschluss zur Verhinderung einer feindlichen

    In dieser Situation muss der Vorstand den Aktionären dann auch die Informationen geben, die für eine sachgerechte Willensbildung benötigt werden (vgl. BGH ZIP 2001, 416 = NJW 2001, 1277, 1278; OLG München NJW-RR 1997, 544, 545, dazu EWiR 1997, 1109 (Saenger); LG München I, Urt. v. 23.10.2003 - 5HK O 12883/03, S.7, n.v.).
  • OLG München, 25.05.2005 - 7 U 2143/05

    Irreführung der Aktionäre bei Einladung zur Hauptversammlung

    im Hinblick auf das in § 124 IV AktG ausgesprochene strikte Verbot, über fehlerhaft bekannt gemachte Gegenstände der Tagesordnung Beschluss zu fassen, im negativen Sinn beeinflusst werden (so BGH NJW 2003, 970, 971; vgl. auch BGH NJW 2002, 1277, 1278; OLG München NJW-RR 1997, 544, 545).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98, 4 Ws 140/98   

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https://dejure.org/1998,6677
OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98, 4 Ws 140/98 (https://dejure.org/1998,6677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1998 - 4 Ws 139/98, 4 Ws 140/98 (https://dejure.org/1998,6677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 4 Ws 139/98, 4 Ws 140/98 (https://dejure.org/1998,6677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 103 Abs. 3 GG
    Umfang des Strafklageverbrauchs bei Dauerdelikten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Es genügt insoweit nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplans, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718; BGHSt 13, 21 = NJW 1959, 823; Hürxthal, in: KK-StPO, § 264 Rdnr. 8), wobei die Lösung im Einzelfall auch auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen ist (vgl. BGH, NStZ 1998; 251; BGHR StPO § 264 I, Tatidentität 21; BGHSt 35; 14 = NStZ 1988, 77).

    Bei der Frage eines Strafklageverbrauchs durch die Dauerdelikte der §§ 180 a, 181 a StGB geht der Senat von den Grundsätzen aus, die der BGH zu der insoweit vergleichbaren Situation bei Straftaten entwickelt hat, die der Täter in Verfolgung der Ziele einer kriminellen Vereinigung begangen hat, wenn er wegen seiner Beteiligung als Mitglied an der Vereinigung bereits rechtskräftig verurteilt ist (BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718).

    Ein Bedürfnis nach Vertrauensschutz, dem die rechtliche Einrichtung des Strafklageverbrauchs neben anderen Zwecken dient (vgl. BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718) besteht dann nicht.

  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Es gibt nach Auffassung des Senats keinen plausiblen Grund, die Erwägungen des BGH auf den Anwendungsbereich der §§ 129, 129 a StGB zu beschränken und vergleichbare Organisations- und Dauerdelikte unterschiedlich zu behandeln (vgl. OLG Hamm, JR 1986, 203; Rieß, NStZ 1981, 74; Neuhaus, NStZ 1987, 138).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Bei Dauerdelikten, die, wie die Förderung der Prostitution und die Zuhälterei, ähnlich den §§ 129, 129 a StGB dadurch gekennzeichnet sind, daß sie zahlreiche unterschiedliche Verhaltensweisen ungeachtet ihrer 'anderweitigen Strafbarkeit umfassen und zu einer rechtlichen Einheit verbinden können (vgl. BGHSt 39, 390; Laufhütte, in: LKStGB, 11. Aufl.; Vorb. § 174 Rdnr; 21), hindert daher eine rechtskräftige Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei nicht eine getrennte Aburteilung schwererer Straftaten die der Täter während der Geltungsdauer dieser Straftatbestände begangen hat.
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, innerhalb dessen der Angekl. einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angekl., soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten, geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH, NStZ 1998, 251; BGH, NStZ 1997, 508; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4; Hürxthal, in: KK-StPO, 3. Aufl., § 264 Rdnr. 3).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, innerhalb dessen der Angekl. einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angekl., soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten, geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH, NStZ 1998, 251; BGH, NStZ 1997, 508; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4; Hürxthal, in: KK-StPO, 3. Aufl., § 264 Rdnr. 3).
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Es genügt insoweit nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplans, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718; BGHSt 13, 21 = NJW 1959, 823; Hürxthal, in: KK-StPO, § 264 Rdnr. 8), wobei die Lösung im Einzelfall auch auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen ist (vgl. BGH, NStZ 1998; 251; BGHR StPO § 264 I, Tatidentität 21; BGHSt 35; 14 = NStZ 1988, 77).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Es genügt insoweit nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplans, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718; BGHSt 13, 21 = NJW 1959, 823; Hürxthal, in: KK-StPO, § 264 Rdnr. 8), wobei die Lösung im Einzelfall auch auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen ist (vgl. BGH, NStZ 1998; 251; BGHR StPO § 264 I, Tatidentität 21; BGHSt 35; 14 = NStZ 1988, 77).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Es genügt insoweit nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplans, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. BGHSt 29, 288 = NJW 1980, 2718; BGHSt 13, 21 = NJW 1959, 823; Hürxthal, in: KK-StPO, § 264 Rdnr. 8), wobei die Lösung im Einzelfall auch auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen ist (vgl. BGH, NStZ 1998; 251; BGHR StPO § 264 I, Tatidentität 21; BGHSt 35; 14 = NStZ 1988, 77).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, innerhalb dessen der Angekl. einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angekl., soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten, geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH, NStZ 1998, 251; BGH, NStZ 1997, 508; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4; Hürxthal, in: KK-StPO, 3. Aufl., § 264 Rdnr. 3).
  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, innerhalb dessen der Angekl. einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angekl., soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten, geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH, NStZ 1998, 251; BGH, NStZ 1997, 508; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4; Hürxthal, in: KK-StPO, 3. Aufl., § 264 Rdnr. 3).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff der prozessualen Tat hat angesichts der Vielzahl der zur Ausfüllung des Begriffs im Einzelfall heranzuziehenden Kriterien stets betont, dass der Maßstab des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs nicht immer eine eindeutige Entscheidung über das Vorliegen oder Fehlen von prozessualer Tatidentität gestattet; maßgeblich sind dafür die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls (BGHSt 45, 252, 255; BGH NJW 1999, 1413, 1414; in der Sache ebenso OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80, 81; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 176, 177).
  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17

    Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von

    Denn mit dem Wegfall des Vorwurfs des Menschenhandels ist trotz der verbleibenden Verurteilung wegen des Dauerdelikts der ausbeuterischen Zuhälterei eine selbständig angeklagte Tat in Wegfall geraten (BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, 391; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 1998 - 4 Ws 139 u. 140/98, NStZ-RR 1999, 176, 177; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 181a Rn. 74).
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