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   BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97   

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BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97 (https://dejure.org/1998,1189)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1998 - 5 StR 746/97 (https://dejure.org/1998,1189)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97 (https://dejure.org/1998,1189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 257 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1; ; StGB § ... 266; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 299 Abs. 1; ; StGB § 301 Abs. 1; ; StGB § 73 ff.; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 5; ; AO § 369 Abs. 1 Nr. 4; ; AO § 162; ; AO § 370; ; AO § 153; ; AO § 173; ; AO § 90 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; EStG § 1 Abs. 1; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; UWG § 12; ; UWG a.F. § 12 Abs. 2; ; UWG a.F. § 22 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 369, § 162, § 90; StGB § 78, § 257, § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ersparte Steuern als restitutionspflichtige Tatvorteile; Schutz deliktisch erlangten Vermögens

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 184
  • StV 2000, 474
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93

    Differenzierung zwischen Teilnahme an der Vortat und Begünstigung -

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Die Begünstigungshandlung zielt darauf ab, den gesetzwidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, der sonst durch ein Eingreifen des Verletzten oder von Organen des Staates gegen den Vortäter beseitigt oder dessen Folgen gemildert werden könnten, indem dem Vortäter die erlangten Vorteile wieder entzogen und einer Schadenswiedergutmachung zugeführt würden (BGHSt 24, 166, 167; 36, 277, 280 f.; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3).

    Die Unmittelbarkeit des Vorteils aus der rechtswidrigen Vortat ist bei Delikten dieser Art vielmehr gewahrt, wenn zum Zeitpunkt der Begünstigungshandlung bei konkreter wirtschaftlicher Betrachtungsweise die erlangten Steuerersparnisse als geldwerte Vorteile im Vermögen des Vortäters noch vorhanden sind, ohne daß es auf die Sachidentität ankommt (BGHSt 36, 277, 281 f. zum Betrug; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3 zur Untreue; vgl. auch Kohlmann aaO § 369 Rdn. 68 f.).

  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Die Begünstigungshandlung zielt darauf ab, den gesetzwidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, der sonst durch ein Eingreifen des Verletzten oder von Organen des Staates gegen den Vortäter beseitigt oder dessen Folgen gemildert werden könnten, indem dem Vortäter die erlangten Vorteile wieder entzogen und einer Schadenswiedergutmachung zugeführt würden (BGHSt 24, 166, 167; 36, 277, 280 f.; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3).

    Die Unmittelbarkeit des Vorteils aus der rechtswidrigen Vortat ist bei Delikten dieser Art vielmehr gewahrt, wenn zum Zeitpunkt der Begünstigungshandlung bei konkreter wirtschaftlicher Betrachtungsweise die erlangten Steuerersparnisse als geldwerte Vorteile im Vermögen des Vortäters noch vorhanden sind, ohne daß es auf die Sachidentität ankommt (BGHSt 36, 277, 281 f. zum Betrug; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3 zur Untreue; vgl. auch Kohlmann aaO § 369 Rdn. 68 f.).

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Auch in anderen Bereichen ist der Widerstreit zwischen verschiedenen rechtlichen Zielvorgaben erkennbar, ohne daß die Einheitlichkeit und Folgerichtigkeit der Gesamtrechtsordnung dadurch in Frage gestellt wird (vgl. zur Besteuerung von Gewinnen aus Straftaten: BVerfG - Kammer - wistra 1996, 227).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Demgegenüber hat das Landgericht zu Recht unter Hinweis auf BGHSt 8, 254 darauf abgestellt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte allgemein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt und schon im Interesse der öffentlichen Ordnung dafür sorgen muß, daß insoweit kein rechtsfreier Raum entsteht (BGH aaO S. 256).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Die Voraussetzungen des § 153 AO liegen nicht vor; denn an der Erstellung der unzutreffenden Einkommensteuererklärungen 1984 bis 1989 der Eheleute Sch war P nicht beteiligt; auch stand er nach den Feststellungen in keinem der in § 153 Abs. 1 AO gesetzlich bezeichneten Pflichtenkreise, die für ihn eine nachträgliche Berichtigungs- und Offenbarungspflicht gegenüber der Finanzverwaltung nach sich gezogen hätte (vgl. BGH wistra 1996, 184).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 134/94

    Doppelbesteuerungsabkommen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Bei Auslandsbeziehungen ist darüber hinaus zu bedenken, daß zwar § 90 Abs. 2 AO unmittelbar im Strafverfahren keine Anwendung findet, daß der Täter einer Steuerhinterziehung aber Unsicherheiten, wie sie gerade aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO erwachsen sind, im Rahmen der Schätzung gegen sich gelten lassen muß (BGH wistra 1995, 67, 69).
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Die Begünstigungshandlung zielt darauf ab, den gesetzwidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, der sonst durch ein Eingreifen des Verletzten oder von Organen des Staates gegen den Vortäter beseitigt oder dessen Folgen gemildert werden könnten, indem dem Vortäter die erlangten Vorteile wieder entzogen und einer Schadenswiedergutmachung zugeführt würden (BGHSt 24, 166, 167; 36, 277, 280 f.; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3).
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Auf dieser Grundlage ist eine solche Vereinbarung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bindend für die Beteiligten (BFH BStBl. II 1991, 673).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Sie dienen dazu, Ungewißheiten und Unklarheiten auf tatsächlichem Gebiet - wie sie vor allem bei Schätzungen auftreten - in einvernehmlicher Weise auszuräumen (BFH BStBl. II 1991, 45, 46).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
    Mit der formellen Bestandskraft der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide 1984 bis 1989 waren die von Sch begangenen Steuerstraftaten vollendet und beendet (vgl. BGHSt 38, 37, 39).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Beihilfe 3; BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20; Roxin in LK aaO).

    a) Seine Tätigkeit ging über eine "neutrale" Tätigkeit eines Bankangestellten bei der Übertragung von Vermögenswerten deutlich hinaus (vgl. zu der Tätigkeit eines Notars BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Beihilfe 3 und der eines Rechtsanwalts BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20).

    Soweit die von dem Angeklagten unterstützten Bankkunden Geldbeträge transferierten, die nicht aus von ihnen versteuertem Einkommen, sondern zumindest zum Teil aus "Schwarzgeld" stammten, waren die von den Bankkunden zuvor begangenen Steuerhinterziehungen taugliche Vortaten einer Begünstigung durch den Angeklagten (vgl. BGHR AO § 369 Abs. 1 Nr. 4 - Begünstigung 1, = BGH wistra 1999, 103; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO und FGO § 369 Rdn. 101).

    Entscheidend für die Beurteilung einer Hilfeleistung als Begünstigung ist hierbei, ob die Verwirklichung eines Steueranspruchs unmöglich gemacht wird oder noch weiter erschwert wird, als dies bereits durch die erfolgte Hinterziehung geschehen ist (BGHR AO § 369 Abs. 1 Nr. 4 - Begünstigung 1; vgl. auch BGH JR 1954, 349; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler aaO; Philipowski aaO S. 136).

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    Die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256 und vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 42).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Weiß der Gehilfe dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird oder hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhalten des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Unterstützung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" lässt (BGH, Urt. 3 StR 511/19 v. 30.09.2020, NStZ-RR 2021, 7 ff.; BGHR, StGB § 266 I Beihilfe 3).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist - zurückgehend auf eine Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts aus dem Jahr 1910 (RG, Beschluss vom 14. Dezember 1910 - II 1214/10, RGSt 44, 230) und weitergeführt durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGH, Urteil vom 11. Oktober 1949 - StS 160/49, OGHSt 2, 193, 201 f.) - im Rahmen der Vermögensdelikte des Betrugs (§ 263 StGB), der Untreue (§ 266 StGB) und der Erpressung (§ 253 StGB) der wirtschaftliche Vermögensbegriff - jedenfalls im Grundsatz - als maßgeblich anerkannt (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256 ff.; vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86).

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Die Tätigkeit des Angeklagten ging über eine nur "neutrale" anwaltliche Rechtsberatung hinaus (vgl. zur Tätigkeit eines Notars: BGHR StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3; Roxin aaO).

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Diese betrafen die Schätzung der Höhe hinterzogener Steuern nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO 1977, welche trotz Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" möglich bleibt (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 1. August 2001 II R 48/00, BFH/NV 2002, 155, sowie aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- in Strafsachen BGH-Beschluss vom 13. Oktober 1994 5 StR 134/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 476; BGH-Urteil vom 26. Oktober 1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Dabei ist er aufgrund des Zweifelssatzes nicht gehalten, hinsichtlich jeder Schätzungsgrundlage jeweils die für den Betroffenen günstigste Variante zu unterstellen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1998 - 5 StR 446/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; Urt. v. 25.2.1987 - 3 StR 552/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 2; Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Aufl., S. 236).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16

    Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur

    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Sein Tatbeitrag ist nicht als berufstypische, neutrale Handlung anzusehen (vgl. BGHR StGB § 266 I Beihilfe 3; BGH NStZ 2000, 34).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 411/02

    Begünstigung (Abhängigkeitsverhältnis zur Vortat); Bedrohung; Förderung der

  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11

    Zulässigkeit der Erweiterung einer steuerlichen Prüfungsanordnung bei Verdacht

  • FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 398/08

    Zurechenbarkeit von Zahlungseingängen auf Auslandskonten und Hinterziehung von

  • FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09

    Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn)

  • FG Niedersachsen, 15.03.2017 - 1 K 95/14

    Einkommensteuer 2001 - 2005

  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

  • BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00

    Amtsenthebung eines Notars

  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

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