Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98   

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BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98 (https://dejure.org/1998,2061)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1998 - 5 StR 500/98 (https://dejure.org/1998,2061)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 (https://dejure.org/1998,2061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 354; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 393 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2
    Vollendung der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 218
  • StV 2000, 492
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98
    Bei Veranlagungssteuern ist eine Tat im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO nach der Rechtsprechung erst dann vollendet, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den betreffenden Zeitraum im wesentlichen abgeschlossen hat(vgl. BGHSt 30, 122 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Denn bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen ist - sofern, wie hier, kein Schätzungsbescheid ergangen ist - für die Vollendung der Tat i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO derjenige Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Veranlagung spätestens stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung eingereicht worden wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98, NStZ-RR 1999, 218).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Es berührt lediglich die strafrechtliche Sanktionierung dieser Pflicht (vgl. BGH wistra 1999, 385 f.).
  • BFH, 28.08.2019 - II R 7/17

    Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige

    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung auch der unterlassende Täter spätestens veranlagt worden wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.10.1998 - 5 StR 500/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 669, m.w.N.; vom 13.05.2009 - 1 StR 704/08, juris, und vom 02.11.2010 - 1 StR 544/09, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2011, 294, Rz 77; BFH-Urteil vom 12.04.2016 - VIII R 24/13, BFH/NV 2016, 1537, Rz 27; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rz 138; Meyer in Gosch, AO § 370 Rz 189; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO, Rz 413, jeweils m.w.N.; differenzierend die --in erster Linie den Zeitpunkt der Beendigung der Tat betreffenden-- BGH-Beschlüsse vom 07.11.2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138, BStBl II 2002, 259, unter II.1.a aa, und vom 19.01.2011 - 1 StR 640/10, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2012, 484, Rz 8, 9).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Bis zu diesem Zeitpunkt liege nur versuchte Steuerhinterziehung vor (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; 37, 340, 344; BGH wistra 1999, 385).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Danach tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung durch Bekanntgabe eines Schätzungsbescheids, mit dem die Steuern zu niedrig festgesetzt werden, oder zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Steuerpflichtige veranlagt worden wäre, wenn er die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht hätte; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat, wozu es ausreichender tatsächlicher Feststellungen bedarf (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13; vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4; vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8; vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77 und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 Rn. 3; einschränkend BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 f.).
  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

    Bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat, wenn kein Steuerbescheid ergeht, in dem Zeitpunkt vollendet (und mithin die Steuer verkürzt), in dem bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung auch der unterlassende Täter spätestens veranlagt worden wäre (BGH-Beschluss vom 28.10.1998, wistra 1999, 385, m.w.N., und Klein / Jäger, AO, Kommentar, § 370 Rz. 92).
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 24/13

    Geringe Bedeutung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung bei drohender

    bb) Eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen in Form der Nichtabgabe einer Steuererklärung (hier: Feststellungserklärung) ist in dem Zeitpunkt vollendet, zu dem im Veranlagungsbezirk die regelmäßigen Veranlagungsarbeiten der betreffenden Steuerart im Großen und Ganzen abgeschlossen sind (BGH-Beschluss vom 28. Oktober 1998  5 StR 500/98, HFR 1999, 669; BFH-Urteil vom 17. Mai 2011 VIII R 31/08, BFH/NV 2011, 1477, unter Rz 15).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Dieser Zeitpunkt ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Vollendung maßgebend (BGH wistra 1999, 385; zuletzt BGH, Beschl. vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - vgl. hierzu Jäger PStR 2002, 1 ff.).
  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    b) Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt - sofern nicht vorher ein Schätzungsbescheid ergangen ist - der Taterfolg der Steuerverkürzung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 77; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98, NStZ-RR 1999, 218).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    c) Die Schuldsprüche konnten auch nicht unter dem Gesichtspunkt aufrechterhalten bleiben, dass die Taten bereits vor Erlass der Schätzungsbescheide vollendet waren, da die dann erforderlichen Feststellungen ebenfalls fehlen (zur Tatvollendung bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 77 und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98, NStZ-RR 1999, 218; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10).
  • BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der

  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01

    Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung,

  • BGH, 03.11.2021 - 1 StR 215/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung: Abschluss der

  • BFH, 28.08.2019 - II R 8/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.08.2019 II R 7/17 - Beginn des Laufs von

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

  • BFH, 17.05.2011 - VIII R 31/08

    Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung -

  • BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00

    Einkommensteuerverkürzung

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 29/00

    Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

  • BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 31/00

    Festsetzungsverjährung; Gewerbesteuermessbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98   

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https://dejure.org/1999,4294
BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC; Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit; Bewertungseinheit; Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 u. 3; ; BtMG § 29

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a; StPO § 358 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Der zur Schuldspruchänderung nötigende Rechtsfehler liegt darin, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob bei den Verkäufen des Angeklagten, jedenfalls soweit sie an einem Tag erfolgten, eine einheitliche Tat im Sinne einer Bewertungseinheit in Betracht kommt; diese ist stets dann gegeben, wenn es um die strafrechtliche Bewertung verschiedener eigennütziger Tätigkeiten geht, die auf den gewinnbringenden Umsatz einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge von Betäubungsmitteln gerichtet sind (vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Der Senat weist darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung von sechs Monate Freiheitsstrafe übersteigenden Einzelstrafen für die beiden Taten des versuchten Betruges wegen der sich ergebenden Erhöhung des Unrechtsgehalts nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 358 Rn. 30).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    b) Der Senat ist auch nicht der Ansicht, dass diese Einzelstrafen deshalb aufzuheben seien, weil sie - vergleichbar Fällen einer Schuldspruchänderung wegen abweichender Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei gleich bleibendem Schuldumfang (z.B. in Fällen sog. Bewertungseinheit vor allem bei Rauschgifthandel, vgl. BGH NStZ 1996, 93; NStZ-RR 1999, 218; vgl. auch die Nachw. b. Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 30) - unbeschadet § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Summe der jeweiligen Einzelstrafen erhöht werden könnten.
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe für die zu einer Tateinheit zusammengefassten Delikte wird der neue Tatrichter zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) die Verhängung einer höheren Einzelstrafe nicht verbietet; die Summe aus der neuen Einzelstrafe und den verbleibenden Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 StR 730/92, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 6; Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344; Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218) besagt nichts anderes: Im damaligen Fall war der Tatrichter jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Angeklagte jeweils täglich nur die Mengen verkaufte, die er auf Grund einer vorherigen Absprache mit seinem Mittäter von diesem als Gesamtmenge zum Zwecke des Weiterverkaufs an diesem Tag erhalten hatte.
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit);

    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 344; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, StV 1995, 417, 418; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 627/06

    Tateinheit bei Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt)

    Dabei ist er nicht gehindert zu berücksichtigen, dass durch den Wegfall der zweiten Verurteilung der Unrechtsgehalt der Vergewaltigung sich erhöht und damit auch die Einzelstrafe wegen dieser einen Tat im Rechtssinne entsprechend erhöht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98; Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 Rdn. 30), wobei die Summe der bisherigen Einzelstrafen jedoch ebenso wenig überschritten werden darf wie die Höhe der eher mäßigen gegen den Angeklagten ausgesprochenen Gesamtstrafe.
  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine solche Bewertungseinheit kommt in Betracht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344).
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