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   BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97   

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BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - Aufklärungspflichtverletzung wegen unterbliebener Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 45
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1998, 635
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Eine Aufklärungsrüge ist nur dann begründet, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).

    Das bedeutet für den Fall der vermißten Anhörung eines etwaigen Zeugen, daß zumindest mitgeteilt werden muß, ob und in welcher prozessualen Rolle (als Beschuldigter oder als Zeuge) die Auskunftsperson bereits vernommen worden ist und welche Aussagen dabei gemacht worden sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich nicht etwa daraus, daß das Revisionsgericht bei zulässig erhobener Aufklärungsrüge die Kompetenz hat, an Hand des Akteninhalts zu untersuchen, ob der Tatrichter alle vorhandenen erheblichen Beweismittel herbeigeschafft und verwertet hat (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Es hätte zusätzlich mitgeteilt werden müssen, ob und in welcher Rolle die Auskunftspersonen bereits vernommen worden sind und welche Angaben dabei gemacht wurden (vgl. BGH NStZ 1999, 45 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1999, 45 f. m.w.N.).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Ferner muss er darlegen, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., BGH Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 - Senat, Beschluss vom 3. August 2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21); beide juris und m.w.N.).

    Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 - und vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, beide juris; Cirener, NStZ-RR 2008, 1ff. m.w.N.) Nichts anderes kann gelten, wenn sich die Aufklärungspflicht - wie vorliegend - aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen ergeben soll.

  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Denn jedenfalls legt die Revision nicht dar, aufgrund welcher Umstände sich die Strafkammer zu der vermissten weiteren Beweiserhebung gedrängt sehen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471; vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102), obwohl sie über die örtlichen Verhältnisse und die konkreten Sichtverhältnisse am Unfallort bereits Beweis erhoben hatte, unter anderem durch die Vernehmung der beiden Polizeibeamten H. und S., die dem Angeklagten in der Tatnacht gefolgt waren und den Unfallort kurz nach ihm erreicht hatten, sowie die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern vom Unfallort und die Verlesung eines Aktenvermerks über die Auswertung der Videoaufzeichnung.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer (bzw. Rechtsbeschwerdeführer) eine bestimmte Beweistatsache, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Erkenntnisquellen, derer sich das Gericht hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätte drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 -, juris und 15.09.1998 - 5 StR 145/98 -, juris; BGHSt 2, 168 f.; KG, Beschlüsse vom 20.11.2018 - 3 Ws [B] 259/18 -, juris [zu § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG] und 12.09.2018 - [2] 161 Ss 141/18 [40/18] - mwN).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt unter anderem voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102 mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

    aa) Denn eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtigen Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18, Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16

    Untersuchungsgrundsatz (Erhebung weiterer Beweise aufgrund begründeter Zweifel);

    Diese Umstände sind von dem Revisionsführer in ausreichender Form darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, StV 1998, 635).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Die insoweit von der Revision in Bezug genommenen Urteilsstellen reichen nicht aus, um beurteilen zu können, ob sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen, einen weiteren Sachverständigen anzuhören (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • BGH, 08.08.2002 - 4 StR 169/02

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 5/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Aufklärungsrüge; Sachrüge

  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98   

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BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ; Überprüfung des Verfahrensgangs auf Einhaltung des Beschleunigungebotes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6; StGB § 46; StPO § 344

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Das erstinstanzliche Urteil vom 6. April 1995 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (3 StR 79/96) aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Selbst wenn man das Abwarten des Parallelverfahrens für einen solch langen Zeitraum von zwei Jahren angesichts eines Zeitablaufs von fast zehn Jahren seit der Tatzeit für nicht mehr sachgerecht erachten und hierin einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erblicken würde, wäre dieser Verzögerung durch die Herabsetzung der an sich verwirkten Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre angesichts der Gesamtdauer des Verfahrens, seiner Schwierigkeit und seines Umfangs sowie der damit für den Angeklagten verbundenen Belastungen ausreichend Rechnung getragen (vgl. zur Quantifizierung BVerfG NStZ 1997, 591).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Soweit er nach Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2003 erstmals eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bis zur Abfassung der Anklageschrift geltend macht, ist diese Verfahrensrüge (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 und 11) verspätet (§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO); sie entspricht zudem auch nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Soweit die Revision meint, es liege ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vor, genügt das Vorbringen ebenfalls nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, NStZ 2004, 504; Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Daher kann offenbleiben, ob hier ein solcher Verstoß allein mit der Sachrüge hätte gerügt werden können (vgl. BGHR- StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Zur zulässigen Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Tatsachen darzulegen, welche die Verfahrensverzögerung belegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

    Soweit der Angeklagte die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK geltend macht, ist dies nur durch eine den strengen Formvorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrüge möglich (BGH NStZ 1999, 95; 313).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Entsprechendes gilt, wenn der Beschwerdeführer wie hier beanstandet, das Urteil sei zwar eher allgemein vom Vorliegen einer Verfahrensverzögerung ausgegangen, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung seien nicht oder nicht genügend festgestellt (so BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m.w.Rspr.Nw.).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Rügt der Beschwerdeführer wie hier, daß das angefochtene Urteil zwar pauschal vom Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausgegangen ist, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung nicht festgestellt hat, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (BGH wistra 1999, 62 = NStZ 1999, 95 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7; vgl. z.B. auch BGH NStZ 1999, 313 = wistra 1999, 139 = StV 1999, 205 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beschleunigungsgebot 1).

    Angesichts dessen braucht hier nicht entschieden zu werden, ob diese Rüge nicht auch Art und Umfang der von der Steuerfahndung zu prüfenden Unterlagen mitteilen muß, um so dem Revisionsgericht die Prüfung der Komplexität des Falles (vgl. dazu etwa BGH wistra 1999, 62; StV 1992, 452 jeweils m.w.N.) und damit des für seine Bearbeitung zuzubilligenden Zeitaufwands zu ermöglichen.

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 213/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Übergehen unsubstantiierter

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 65/99

    Überlange Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9788
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97, BGHR StPO § 349 11 Beschluß 2 m.w. Nachw.).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Es liegen aber die weiteren Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33a StPO , in dem eine Überprüfung des Verwerfungsbeschlusses ausnahmsweise möglich wäre, nicht vor (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 295; BGH, Beschluss vom 17.11.1999, 3 StR 142/98 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4407
BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Die Nichtbeachtung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags nach § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGH StV 1989, 100, 101 mit Anm. Schlothauer).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Aber auch aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Frage eines minder schweren Falls erforderlich, wenn der Sachverhalt dies nahe legt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Insbesondere im Falle eines vertypten Milderungsgrundes sind regelmäßig Ausführungen dazu erforderlich, warum kein minder schwerer Fall angenommen wurde (BGH, Beschluss vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 - juris Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4853
BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98
    Der Mitteilung, wann das schriftliche Urteil auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht wurde, bedurfte es nicht (vgl. BGHSt 29, 43 [44]).
  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88

    Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98
    Hat die Hauptverhandlung 20 Tage gedauert, so beträgt die Frist zur Absetzung des schriftlichen Urteils neun Wochen (§ 275 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHSt 35, 259; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. § 275 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19

    Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils

    Damit hat er den Anforderungen der Verspätungsrüge Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 44; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98, 1 2 StraFo 1999, 49).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1998 - 4 StR 254/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9232
BGH, 09.07.1998 - 4 StR 254/98 (https://dejure.org/1998,9232)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - 4 StR 254/98 (https://dejure.org/1998,9232)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 4 StR 254/98 (https://dejure.org/1998,9232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

    Abwertende, persönlich gefärbte Ausführungen zur Persönlichkeit eines Angeklagten sind ebenso untunlich wie "romanhafte Ausführungen" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 417/01, StV 2002, 303; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98, NStZ-RR 1999, 261).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 289/99

    "Lustige" und ironische Urteilsgründe

    Mehrere Formulierungen in den Urteilsgründen veranlassen den Senat, darauf hinzuweisen, daß die Ausdrucksweise des Richters nicht "lustig" oder gar ironisch zu sein hat, sondern unter Wahrung der Würde eines Gerichts schlicht und sachlich (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 26. Aufl. S. 67, 69).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 289/99

    Urteilsgründe

    Mehrere Formulierungen in den Urteilsgründen veranlassen den Senat, darauf hinzuweisen, daß die Ausdrucksweise des Richters nicht lustig" oder gar ironisch zu sein hat, sondern unter Wahrung der Würde eines Gerichts schlicht und sachlich (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 26. Aufl. S. 67, 69).
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