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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98   

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https://dejure.org/1998,5704
BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98 (https://dejure.org/1998,5704)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - 5 StR 518/98 (https://dejure.org/1998,5704)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - 5 StR 518/98 (https://dejure.org/1998,5704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 3 StPO; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N.).
  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16), so daß der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten ebenfalls zu verwerfen ist.
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84

    Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
    Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revisionen kommt danach nicht in Betracht (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschl. v. 24. November 1998 - 5 StR 518/98 und BGH, Beschl. v. 12. Januar 1999 - 4 StR 649/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98   

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https://dejure.org/1998,5899
BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98 (https://dejure.org/1998,5899)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1998 - 1 StR 643/98 (https://dejure.org/1998,5899)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 1 StR 643/98 (https://dejure.org/1998,5899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
    Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzichts; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts; Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 302

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97

    Wirksamkeit ud Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluß vom 9.9.1997 - 4 StR 422/97; BGH NStZ 1984, 181).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluß vom 9.9.1997 - 4 StR 422/97; BGH NStZ 1984, 181).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9731
BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98 (https://dejure.org/1998,9731)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 StR 361/98 (https://dejure.org/1998,9731)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 StR 361/98 (https://dejure.org/1998,9731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1998 - 1 StR 262/98
    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH, Beschl. vom 17. Juli 1998 - 1 StR 262/98).
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
    Hierfür ist weder eine bestimmte Form vorgeschrieben noch eine ausdrückliche Erklärung notwendig; der Nachweis der Ermächtigung kann auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 217/98
    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
    Die Revisionsrücknahme ist unanfechtbar und unwiderruflich (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 6. Mai 1998 - 1 StR 217/98 m.w.N.).".
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02

    Verwerfung der Revision als unzulässig; wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Da eine Frist nicht versäumt wurde und die Revision unzulässig ist, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 262); der Antrag war daher gleichfalls als unzulässig zu verwerfen.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1998 - 2 StR 484/98   

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https://dejure.org/1998,8417
BGH, 19.10.1998 - 2 StR 484/98 (https://dejure.org/1998,8417)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1998 - 2 StR 484/98 (https://dejure.org/1998,8417)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 2 StR 484/98 (https://dejure.org/1998,8417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 262
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    In dieser Formulierung kommt - auch ohne ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als "Berufung" - (noch) ausreichend zum Ausdruck, dass die Beklagte die berufungsgerichtliche Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils begehrt (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19.10.1998 - 2 StR 484/98 -, NStZ-RR 1999, 262).
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