Rechtsprechung
BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 3 StPO; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N.). - BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95
Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Der wirksame Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16), so daß der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten ebenfalls zu verwerfen ist. - BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 329).
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00
Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf …
Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revisionen kommt danach nicht in Betracht (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschl. v. 24. November 1998 - 5 StR 518/98 und BGH, Beschl. v. 12. Januar 1999 - 4 StR 649/98).
Rechtsprechung
BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzichts; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts; Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit - Judicialis
ZPO
- rechtsportal.de
StPO § 302
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 262
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97
Wirksamkeit ud Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluß vom 9.9.1997 - 4 StR 422/97; BGH NStZ 1984, 181). - BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluß vom 9.9.1997 - 4 StR 422/97; BGH NStZ 1984, 181).
Rechtsprechung
BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de
StPO § 302
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.1998 - 1 StR 262/98
Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH, Beschl. vom 17. Juli 1998 - 1 StR 262/98). - BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
Hierfür ist weder eine bestimmte Form vorgeschrieben noch eine ausdrückliche Erklärung notwendig; der Nachweis der Ermächtigung kann auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 m.w.N.). - BGH, 06.05.1998 - 1 StR 217/98
Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
Die Revisionsrücknahme ist unanfechtbar und unwiderruflich (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 6. Mai 1998 - 1 StR 217/98 m.w.N.).".
- BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02
Verwerfung der Revision als unzulässig; wirksamer Rechtsmittelverzicht
Da eine Frist nicht versäumt wurde und die Revision unzulässig ist, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 262); der Antrag war daher gleichfalls als unzulässig zu verwerfen.
Rechtsprechung
BGH, 19.10.1998 - 2 StR 484/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- rechtsportal.de
StPO § 302
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 262
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03
Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als …
In dieser Formulierung kommt - auch ohne ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als "Berufung" - (noch) ausreichend zum Ausdruck, dass die Beklagte die berufungsgerichtliche Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils begehrt (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19.10.1998 - 2 StR 484/98 -, NStZ-RR 1999, 262).