Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.10.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99   

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https://dejure.org/1999,7018
BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99 (https://dejure.org/1999,7018)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1999 - 1St RR 71/99 (https://dejure.org/1999,7018)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1999 - 1St RR 71/99 (https://dejure.org/1999,7018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jugendschöffenverfahren; Landfriedensbruch; Beleidigung; Bedrohung; Tateinheit; Sprungrevision

  • Judicialis

    StGB § 125 Abs. 1; ; StGB § ... 125 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 241; ; StGB § 56 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 4; ; StPO § 473 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 125, 241 Abs. 1, § 52
    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Ausschreitungen gegen eine einzelne Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 269
  • BayObLGSt 1999, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99
    Für eine Zurückverweisung an ein anderes Jugendschöffengericht besteht bei dem zur Tatzeit 24jährigen Angeklagten kein Anlaß (vgl. BGHSt 35, 267; BGH StV 1994, 415).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.1979 - 2 Ss 40/79
    Auszug aus BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99
    Das genügt, um die Annahme einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und einer Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls unbestimmt vieler Menschen zu rechtfertigen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 22.2.1982 - RReg 3St 22/82; OLG Karlsruhe NJW 1979, 2415/2416; LK/von Bubnoff StGB 11. Aufl. § 125 Rn. 3, 44; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 125 Rn. 4; je m. w. N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99
    Für eine Zurückverweisung an ein anderes Jugendschöffengericht besteht bei dem zur Tatzeit 24jährigen Angeklagten kein Anlaß (vgl. BGHSt 35, 267; BGH StV 1994, 415).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes -

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99
    Das gilt unabhängig davon, ob in der Hauptverhandlung Strafaussetzung beantragt worden war (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO), weil hier der Umstand, daß infolge des Bewährungswiderrufs der Angeklagte nach der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen mußte, zur Erörterung der hiervon möglicherweise zu erwartenden Wirkungen drängen mußte (vgl. BGH NStZ 1986, 374).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10942
BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98 (https://dejure.org/1998,10942)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 4St RR 144/98 (https://dejure.org/1998,10942)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 4St RR 144/98 (https://dejure.org/1998,10942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zum Verhältnis des Wertersatzverfalls zu Verfall und erweitertem Verfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 269
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98
    Damit ist das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft durch Rücknahme erledigt (vgl. hierzu BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; RGSt 55, 213, 214).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98
    Das hat zur Folge, daß die Staatsanwaltschaft noch innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (vgl. hierzu BGH StV 1993, 396 ) ihr beschränktes Rechtsmittel hätte erweitern können.
  • RG, 07.01.1921 - IV 164/20

    1. Genehmigung der Wahl eines Verteidigers für die Einlegung einer Revision. Kann

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98
    Damit ist das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft durch Rücknahme erledigt (vgl. hierzu BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; RGSt 55, 213, 214).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Eine isolierte Anfechtung der unterbliebenen Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; BayObLG NStZ-RR 1999, 269, 270; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 318 Rdn. 22).
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