Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2640
BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99 (https://dejure.org/1999,2640)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1999 - 1 StR 104/99 (https://dejure.org/1999,2640)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 1 StR 104/99 (https://dejure.org/1999,2640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99
    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ 1997, 377 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet darzulegen, warum seiner Meinung nach die Aufklärungspflicht eine audiovisuelle Vernehmung nicht gebietet; eine solche Pflicht zur Darlegung von Verfahrensvorgängen ist der Strafprozeßordnung auch sonst fremd (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 a. E.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 267 Rdn. 2).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Solche Darstellungen erweisen sich, wenn sie für die Beweiswürdigung nicht von Bedeutung sind, als überflüssig und, worauf der Bundesgerichtshof schon mehrfach hingewiesen hat, als vermeidbare Quelle von Rechtsfehlern (BGH NStZ-RR 1999, 272 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Zwar ist der Tatrichter nicht gehalten, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99, NStZ-RR 1999, 272; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

    b) Die rund 180 Seiten umfassende Beweiswürdigung gibt dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass die schriftlichen Urteilsgründe, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, nicht dazu dienen, all das zu dokumentieren, was in der Hauptverhandlung an Beweisen erhoben wurde; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, nicht dazu, all das zu dokumentieren, was in der Hauptverhandlung an Beweisen erhoben wurde; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99 mwN).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung (die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise wie hier UA S. 45-89) genügt nicht (BGH NStZ 1998, 51; 475; 1985, 184; NStZ-RR 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99; vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99 und vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00

    Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08

    Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine

    Hierzu wird er Zeugenäußerungen, Urkunden o. ä. heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m. w. N.).
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2002 - 3 StR 174/02

    Abfassung der Urteilsgründe (Verzicht auf überflüssige Einzelheiten)

    Es empfiehlt sich deshalb, vor Abfassung der Urteilsgründe den erhobenen Beweisstoff zu sichten, zu ordnen und dahin zu überprüfen, welche tatsächlichen Umstände für den objektiven und subjektiven Tatbestand von Bedeutung sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 m. w. N.).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 477/01

    Besondere Schwere der Schuld (unberechtigte Einbeziehung eines Vergehens gegen

  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft und Beihilfe

  • BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung);

  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02

    Keine Dokumentation der Hauptverhandlung in den Urteilsgründen; Darstellung

  • BGH, 22.01.2002 - 3 StR 501/01

    Einziehung von Geld, mit dem BtM erworben werden sollen

  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

  • BGH, 22.01.2002 - 3 StR 508/01

    Inhalt der Urteilsgründe

  • BGH, 18.10.2000 - 1 StR 370/00

    Inhalt der schriftlichen Urteilsgründe; Beweismittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4886
BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hamburger Gänsemarkt

Polizeiliche Übergriffe, § 240, § 229 StGB, in dubio pro reo, Verfahrensverzögerung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis strafrechtlicher Schuld eines angeklagten Polizeibeamten bei einem Polizeieinsatz einen Unbeteiligten körperlich verletzt zu haben - Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" - Feststellung der Störereigenschaft - Anforderungen, die in Streßsituationen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf ("Hamburger Gänsemarkt")

Besprechungen u.ä.

  • jungle-world.com (Pressekommentar, 07.10.1998)

    BGH spricht Polizisten im Fall Neß frei: Esprit de corps

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Oliver Neß

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.01.1999)

    Reif fürs Kabarett

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.08.1996 - 5 StR 368/96

    Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Unwahres Verteidigungsvorbringen eines Angeklagten ist nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld zu werten (std. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Hätte der Senat die Angeklagten nicht freigesprochen, so hätte er wegen der von der Justiz zu verantwortenden Verzögerung des Revisionsverfahrens im Blick auf das allenfalls verbleibende verhältnismäßig geringe Maß strafrechtlicher Schuld der Angeklagten, wie es sich auch nach Bewertung des angefochtenen Urteils und selbst schon der Anklage darstellte, und auf ihre Belastung durch das Verfahren und seine Begleitumstände in Erwägung zu ziehen gehabt, ob das Strafverfahren - da die prozessualen Voraussetzungen für eine Einstellung mangels Zustimmung zu § 153 Abs. 2 StPO nicht vorliegen - abzubrechen gewesen wäre (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]).
  • BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12

    Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"

    Sowohl zur Beseitigung eines solchen Störungszustandes wie auch zur Feststellung der Störeridentität kann nach deutschem Polizeirecht unmittelbarer Zwang angewendet werden, und zwar durch körperliches Ergreifen und Zurückdrängen zum Zweck der Auflösung der örtlichen Gegebenheit (vgl. BGH 30.9.1998 - 5 StR 239/08 - II 1 a, 2 a der Gründe, in NStZ-RR 1999, 272; VGH Baden-Württemberg 17.3.2011 - 1 S 2531/10 - zu II 1 der Gründe, DVBl 2011, 626; VG Berlin 16.6.2003 - 1 A 137.00 - juris, dort Rn. 18 f.), als auch durch Fixieren einer Person am Boden zum Zwecke deren Identifizierung (LG Düsseldorf 23.7.2009 - 2b O 229/08 - juris, dort Rn. 18 ff.; BayVGH 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - zu II 2 d der Gründe, juris).
  • BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei überlanger Verfahrensdauer;

    Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei Neufestsetzung der Strafe auch die beträchtliche Verfahrensverzögerung ab Erlaß des erstinstanzlichen Urteils bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH, Beschluß vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 -).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 368/01

    Wiedergabe der Ergebnisse der Hauptverhandlung in Urteilteilsgründen; Verwerfung

    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht