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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99   

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OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 288 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 413
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20

    Anspruch gegen den Beschuldigten, Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung,

    Um den Zweck des § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu erreichen, dass ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers schuldet, sind die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang anzurechnen (vgl. OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 = JurBüro 2000, 205; OLG Köln BeckRS 2014, 17497).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des OLG Hamburg (Rpfleger 1999, 413 und Beschluss vom 3. September 2007 [2 Ws 194/07] ; dem folgend OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564, 565) an.

    Mit diesem Regelungsgehalt nimmt die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck ein andernfalls durch Inanspruchnahme des Verurteilten erzielbares Ergebnis vorweg und dient insoweit nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (hierzu OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 f. m.w.N.) dem Interesse der Staatskasse, für die es oft schwierig ist, von Verurteilten die Kosten und Auslagen der Staatskasse einzutreiben.

  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Die Verteidigerauslagen, die für den Wahl- und den Pflichtverteidiger ohnehin gleich sind, darf der Pflichtverteidiger gemäß § 45 Abs. 1 RVG nur von der Staatskasse verlangen (OLG Saarbrücken RPfleger 2000, 564; OLG Hamburg RPfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; alle zu § 100 Abs. 1 BRAGO).

    Auf den Meinungsstreit, ob der Abzug im Fall des Teilfreispruchs im vollem Umfang zu erfolgen hat (so OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564; OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; LG Koblenz, 1. Strafkammer, Rpfleger 2005, 564) oder nur in der Höhe, die prozentual auf den Freispruch entfällt (so OLG Oldenburg StraFo 2007, 127; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Koblenz, 9. Strafkammer, JurBüro 2001, 421), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

    Gemäß § 100 Abs. 1 BRAGO kann der Pflichtverteidiger deshalb bei Bestehen eines Erstattungsanspruches des Mandanten gegen die Landeskasse auch nur die Zahlung von Gebühren und nicht Ersatz von Auslagen fordern (OLG Hamburg, RPfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf, JurBüro, 1991, 1532 m.w.N: Gerold/Schmidt-Madert, a.a.O., Rn. 4 zu § 100).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur-- soweit in letzterer überhaupt dezidiert zu dieser Frage Stellung genommen wird -- umstritten, ob bei einem Teilfreispruch und der damit verbundenen Kostenentscheidung die gezahlten Pflichtverteidigergebühren insgesamt (so OLG Hamburg JurBüro 2000, 205 = Rpfleger 1999, 413; LG Hamburg NStZ 1999, 200 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1531; LG Saarbrücken B. vom 2. Dezember 1999 -- 5 Qs 41/99; offenbar auch Gerold/Schmidt-Madert, a.a.O., Rn. 6 zu § 100 ; Riedel/Sußbauer-Fraunholz, BRAGO , 8. A., Rn. 3 zu § 100) oder nur insoweit auf die dem Pflichtverteidiger in diesem Fall zustehenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen sind, als sie auf den Freispruch entfallen (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64 ; LG Offenburg NStZ 1995, 243; LG Verden StV 1993, 649 ; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 29. A., Rn. 11 zu § 100 BRAGO ).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zit. nach juris ; vorangehend Beschluss vom 22.04.1999, Rpfleger 1999, 413 f., jew. m. w. N.; vgl. ferner Nachweise bei Burhoff - Volpert, RVG, 2. Aufl., Rz. 58 und zur a. A. Rz. 57, 59, § 52) an.
  • LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08

    Freispruch; Kostenerstattung; Pflichtverteidigergebühren; Wahlanwaltsgebühren

    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07

    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    (so : OLGe Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - III-1 Ws 700/09-; Hamburg, Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zitiert bei juris; Frankfurt in NStZ-RR 2008, 264; zum Recht der BRAGO: OLGe Hamburg, RPfleger 1999, 413; Saarbrücken RPfleger 2000, 564; weitere Nachweise bei Burhoff- Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 52 RVG Randn. 58).
  • LG Dortmund, 03.02.2005 - 14 (VI) Qs 2/05
    Die Streitfrage, ob bei einem Teilfreispruch gezahlte Pflichtverteidigergebühren auf zu erstattende Wahlverteidigergebühren in vollem Umfange (so OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564) oder nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung zu erstatten sind (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle NStZ 2004, 692) kann vorliegend unentschieden bleiben.
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 105/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung geleisteter Pflichtverteidigervergütung auf

    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.1999 - 1 Ws 2/99   

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https://dejure.org/1999,13325
OLG Saarbrücken, 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1999 - 1 Ws 686/99

    Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses

    Anlagen ihres Antrages, auf die sie insoweit Bezug nimmt, sind nicht verwertbar, denn die Sachdarstellung muß aus sich heraus verständlich sein und darf keine Bezugnahmen auf Akten und andere Schriftstücke und insbesondere Anlagen enthalten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1999 - 1 Ws 2/99 - m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 172 Rn. 30 m.w:N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Das ist in der Vergangenheit bejaht worden in dem Fall einer gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme - etwa der Zustellung einer Terminsnachricht und des Auftretenlassens in der Revisionshauptverhandlung - eines Rechtsanwalts, der nicht Wahlverteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 299 f. - Rn. 5 f. nach juris; BGH NStZ-RR 2009, 348 - Rn. 6 f. nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43, 44; Senatsbeschluss vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 -, NStZ-RR 1999, 288 - Rn. 9 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 141 Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rn. 27), im Fall der Aufforderung an einen Rechtsanwalt - etwa durch Zustellung der Anklageschrift, Abstimmung der Hauptverhandlungstermine -, für den Angeklagten als Verteidiger tätig zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 141 Rn.16; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, a. a. O.) sowie im Fall des Mitwirkenlassens eines Rechtsanwalts am Verfahren ohne ausdrückliche Bescheidung eines gestellten Beiordnungsantrags bei vorliegender oder zumindest nicht fern liegender notwendiger Verteidigung (vgl. OLG Jena NJW 2007, 1476; Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/2006) -, NJW 2007, 309 ff. - Rn. 8 nach juris).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05

    Anspruch auf eine zweite Terminsgebühr für ein weiteres Verfahren ohne Bestimmung

    Kommt es zu einem solchen Verzicht, so kann eine Hauptverhandlung ganz selbstverständlich auch ohne vorherige Terminsbestimmung stattfinden (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 1999, 471, 472).
  • OLG Naumburg, 20.03.2000 - 1 ARs (KostR) 18/00
    »Eine gesonderte Gebühr gemäß §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 83 Abs. 1 BRAGO fällt auch dann an, wenn ein Verfahren in der Hauptverhandlung hinzuverbunden und eröffnet wird (entgegen OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 288).«.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Saarbrücken (NStZ-RR 99, 288) folgt er nicht.

  • OLG Jena, 03.11.2003 - AR (S) 170/03

    Strafverfahren, Kostenrecht, Verteidigergebühren, Pauschvergütung

    Der Senat folgt insoweit der ausführlich begründeten Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.03.2000, 1 ARS (KostR) 18/00 bei Juris (a. A. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 288).
  • LG Siegen, 07.06.2002 - 5 Qs 3/02

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei in laufender Hauptverhandlung

    In einem vergleichbaren Fall hat das OLG Saarbrücken (NStZ-RR 1999, 288) die Auffassung vertreten, dass in den hinzuverbundenen Verfahren keine Hauptverhandlung stattgefunden habe und deshalb auch die Gebühr nach § 83 BRAGO nicht verdient sei.
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