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   BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99   

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https://dejure.org/1999,9303
BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99 (https://dejure.org/1999,9303)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1999 - 4St RR 32/99 (https://dejure.org/1999,9303)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1999 - 4St RR 32/99 (https://dejure.org/1999,9303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 59 Abs. 2 Satz 3, § 92 Abs. 1 Nr. 6
    Unerlaubte Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 314
  • StV 1999, 383
  • BayObLGSt 1999, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99
    Hierzu zählen etwa jene Delikte, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das Tatgeschehen erst mit Erreichen des vom Täter angestrebten, über die Tatbestandserfüllung hinausgehenden Enderfolgs abgeschlossen ist (vgl. etwa BGHSt 3, 40/43/44; 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99
    Hierzu zählen etwa jene Delikte, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das Tatgeschehen erst mit Erreichen des vom Täter angestrebten, über die Tatbestandserfüllung hinausgehenden Enderfolgs abgeschlossen ist (vgl. etwa BGHSt 3, 40/43/44; 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99
    Hierzu zählen etwa jene Delikte, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das Tatgeschehen erst mit Erreichen des vom Täter angestrebten, über die Tatbestandserfüllung hinausgehenden Enderfolgs abgeschlossen ist (vgl. etwa BGHSt 3, 40/43/44; 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Vielmehr tritt mit der Vollendung der Einreise infolge unerlaubten Grenzübertrittes oder Passierens der Grenzübergangsstelle gleichzeitig deren Beendigung ein (BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).

    Zu diesem Zeitpunkt waren die zu schleusenden Ausländer jedoch bereits in das Bundesgebiet eingereist und die diesbezüglichen Delikte nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG beendet (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, wistra 1999, 341, 343; BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/DieneltWinkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).

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