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   OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 4 HEs 184/98   

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https://dejure.org/1998,4939
OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 4 HEs 184/98 (https://dejure.org/1998,4939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.1998 - 4 HEs 184/98 (https://dejure.org/1998,4939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 (https://dejure.org/1998,4939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine erstmalige Haftprüfung; Zulässigkeit der Ersetzung eines Haftbefehls durch einen den Tatvorwurf erweiternden Haftbefehl; Verbindung der erstinstanzlichen Verfahren bei Vorliegen eines engen persönlichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 16 KLs 220 Js 47172/98
  • LG Stuttgart - 16 KLs 220 Js 99805/97
  • OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 4 HEs 184/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 318
  • StV 1999, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00

    Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl;

    Fristbeginn ist in diesem Fall der Zeitpunkt, ab dem wegen des neuen Tatvorwurfs erstmals die Voraussetzungen für den Erlass oder die Erweiterung eines Haftbefehls vorgelegen haben (OLG Düsseldorf, StV 1996, 553; OLG Hamburg StV 1989, 489; Brandenburg.OLG StV 1997, 536, 537; OLG Zweibrücken StV 1998, 556, 557; OLG Karlsruhe StV 2000, 513; OLG Hamm StV 1998, 555; OLG Stuttgart StV 1999, 101, 102; OLG Bremen StV 1998, 140, 141; KG NStZ-RR 1997, 75; siehe auch Senatsbeschluss vom 14. November 2000 - (1) 4420 BL - III - 83/00 - mit ausführlicher, überwiegend wörtlicher Zitierung der einschlägigen Passagen der vorgenannten Entscheidungen; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0.

    Im Übrigen ist ein Teil der vom 2. Senat zur Unterstützung seiner Meinung zitierten Obergerichte von der Gleichstellung "derselben Tat" mit "demselben Verfahren" inzwischen abgerückt und hat sich im Grundsatz dem erweiterten Tatbegriff angeschlossen (OLG Hamm StV 1998, 555; OLG Stuttgart StV 1999, 101, 102; OLG Bremen StV 1998, 140, 141).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07

    Zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft: Begriff derselben Tat bei

    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Vielmehr fallen nach überwiegender Ansicht unter "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Koblenz (1. Senat) NStZ-RR 2001, 152 und StV 2000, 629 sowie Beschluss vom 14. November 2000 - (1) 4420 BL - III - 83/00; KG Beschluss vom 21. Januar 2002 - (4) 1 HEs 15/02 - 17/02 und Beschluss vom 19. Juli 2000 - (4) 1 HEs 131/00 - 78/00 sowie NStZ-RR 1997, 75; OLG Karlsruhe (3. Senat) StV 2000, 513; OLG Stuttgart StV 1999, 101; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 182; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 382 und StV 1998, 555; OLG Brandenburg StV 1997, 536; OLG Düsseldorf (1. Senat) StV 1996, 553 und StV 1996, 557; OLG Düsseldorf (2. Senat) StV 1996, 493; OLG Frankfurt StV 1993, 595 und NJW 1990, 2144; OLG Hamburg StV 1989, 489; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 121 Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 121 Rn. 12 ff.; Boujong, a.a.O. § 121 Rn. 11; Summa NStZ 2002, 69).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2010 - 1 Ws 202/10

    Sechs-Monats-Frist der besonderer Haftprüfung bei Erweiterung des Haftbefehls

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. StV 2003, 517; zul. Beschluss vom 09.12.2009, 1 Ws 309/09; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2006, 2 Ws 336/05 - 2 HEs 156/05 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.2009, 1 HEs 17/09; dass. StV 1999, 101 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO , 52. Auflage 2009, § 121 Rn. 14 m.w.N.) fest, wonach durch die bezüglich des Angeklagten A. am 26.04.2010 und bezüglich des Angeklagten B. am 06.05.2010 erfolgte Erweiterung der ursprünglichen Haftbefehle des Amtsgerichts D. vom 26.03.2010 die Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO nicht erneut in Lauf gesetzt wurde, so dass auch bei diesen beiden Angeklagten sechs Monate nach ihrer Festnahme ein Haftprüfungsverfahren nach § 121 StPO durchzuführen ist.
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