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   OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99   

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OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99 (https://dejure.org/1999,6468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.1999 - 3 Ws 218/99 (https://dejure.org/1999,6468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 1999 - 3 Ws 218/99 (https://dejure.org/1999,6468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 346
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.).

    Dementsprechend verlieren bei lang andauernder Inhaftierung die Umstände der eigentlichen Tat bei der Gesamtwürdigung an Gewicht, ihnen kommt wenngleich ihre Bedeutung nach Ansicht des Senats für die Prognoseentscheidung nicht unterschätzt werden darf (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346 f; KG, Beschluss vom 12.10.1998 - 5 Ws 592/98 -) - nur noch eine eingeschränkte Aussagekraft zu (vgl. BVerfG, NJW 2000, 502 ff., 504 im Fall einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren).

  • OLG Hamm, 16.08.2007 - 3 Ws 185/07

    Erfordernis einer günstigen Sozialprognose für eine vorzeitige Entlassung aus der

    Außerdem steht auch das während der Strafvollstreckung fortwährende Leugnen der Tat durch den Verurteilten für sich nicht grundsätzlich einer günstigen Sozialprognose entgegen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 m. w. N.).

    Infolge des Bestreitens dieser wesentlichen Tatumstände besteht für den Sachverständigen nur eine eingeschränkte Beurteilungsgrundlage, die von dem Verurteilten verursacht und von ihm hinzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346).

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

    c) Danach sind im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; KG, Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 2 Ws 304-305/10 - und 12. Juli 2006 - 5 Ws 332/06 - std. Rspr.).

    Denn der insoweit anzulegende Maßstab richtet sich nach der Schwere der Straftaten, die vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit im Falle eines Bewährungsbruchs zu erwarten stünden (§ 57 Abs. 1 Satz 2 StGB ; vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; KG NStZ 2007, 472; Beschluss vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - = NStZ-RR 2006, 354 Ls; std.

  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03

    Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

    Auf die Länge des Strafrestes (vgl. Senat, NStZ 1983, 93) und das Leugnen der Tat (vgl. Senat, Beschl. v. 11.3.1999 - 3 Ws 218/99 - mwN - jew. zu § 57 I StGB; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 433) allein oder auf die Verknüpfung dieser beiden Umstände - wie hier in der Vollzugsplanfortschreibung vom 20.3.2003 maßgeblich geschehen - allein kann die Fluchtoder Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, § 11 Rn 18).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03

    Strafvollzug: Versagung eines Langzeitbesuchs wegen Verweigerung der Mitarbeit am

    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 64/08

    Zulässigkeit des Entgegenhaltens der Zeugnisverweigerung eines Verurteilten i.R.

    Insofern ist die Rechtslage vergleichbar mit einem die Tat weiterhin leugnenden Angeklagten, dessen Strafaussetzung jedenfalls nicht allein deshalb versagt werden darf (vgl. nur OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 9; OLG Hamm, StV 1988, 348; Stree in Schönke/Schröder, 27. Aufl., § 57 StGB Rn. 16).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19

    Voraussetzungen der bedingten Haftentlassung nach Verbüßung von mindestens 2/3

  • LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01

    Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • OLG Köln, 19.05.2014 - 2 Ws 267/14

    Keine Strafaussetzung bei Leugnen der Anlasstat und bestehenden Zweifeln an

  • OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 1 Ws 1/20

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung von

  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

  • KG, 09.09.2020 - 5 Ws 138/20

    Verhältnis von nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Reststrafenaussetzung

  • KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven

  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

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