Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99   

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https://dejure.org/1999,3436
BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 239 StGB; § 339 StGB; Art. 6 Abs. 2 DDR-Verfassung 1949;
    Beihilfe; Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; DDR-Justiz; Zeugen Jehovas; Rechtsbeugungsvorsatz;

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB;
    Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Spionage; Militärrichter am Obersten Gericht der DDR; Todesstrafe;

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Rechtsbeugung - Beihilfe - Militärgericht - Spionage - Todesstrafe - DDR - Rechtsfehler

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB-DDR § 97; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339
    Rechtsbeugung durch Militärrichter der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen DDR-Todesurteilen rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99
    Diese Auffassung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - zu Todesurteilen in politischen Strafverfahren in der DDR aufgestellt hat (BGHSt 41, 317).

    Der vor dem Tatrichter vorgebrachte Einwand, Verantwortliche für während des NS-Regimes verhängte Todesurteile hätten eine günstigere Behandlung erfahren als die Angeklagten (vgi. UA S. 45), ist zutreffend (vgl. BGHSt 41, 317, 329 f.); dies vermag den Schuldspruch indes nicht in Frage zu stellen und begründet auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der - zu jeweils vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilten - Angeklagten.

  • BVerfG, 21.10.1999 - 2 BvR 1940/99

    Wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Natascha Köhler, Wiesen- straße 61, Berlin - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1999 - 5 StR 219/99 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juli 1998 - (523) 29/2 Js 291/91 Ks (3/96) - u n d Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung u n d Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 21. Oktober 1999 einstimmig beschlossen:.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99   

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https://dejure.org/1999,3550
BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,3550)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1999 - 5 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,3550)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 5 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,3550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 27 StGB; Art. 6 der DDR-Verfassung/1949; § 244 StGB-DDR
    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg; Überdehnung); direkter Vorsatz

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung - Freiheitsberaubung - Beihilfe - Revision - Zeugen Jehovas - Kriegs- und Boykotthetze - DDR - Verfolgung von religiös Überzeugten - Rechtsstaatlichkeit

  • Judicialis

    StGB-DDR § 244; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 339
    Rechtsbeugung durch Staatsanwalt der ehemaligen DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dies gilt sowohl für die Heranziehung von Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung/1949 unmittelbar als Strafnorm als auch für die extensive Auslegung dieser Norm (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff.).

    Namentlich im Blick auf die festgestellten Vorgaben durch das Oberste Gericht der DDR und auf die Tatzeit am Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 328) gilt aber auch nichts anderes für die Subsumtion des geahndeten Verhaltens der Verfolgten unter die "Verbrechens"- Merkmale der "Kriegs- und Boykotthetze" (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 36).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Hiernach wurden angeblich gewährte Freiheitsrechte selbstverständlich von vornherein als eingeschränkt angesehen (vgl. BGH aaO; ferner Willnow JR 1997, 265, 267; BGHSt 41, 247, 262 ff.; BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 7; BGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - 5 StR 614/98 ).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Hiernach wurden angeblich gewährte Freiheitsrechte selbstverständlich von vornherein als eingeschränkt angesehen (vgl. BGH aaO; ferner Willnow JR 1997, 265, 267; BGHSt 41, 247, 262 ff.; BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 7; BGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - 5 StR 614/98 ).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

  • LG Ravensburg, 18.05.1995 - 1 Ks 3/95
    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Namentlich im Blick auf die festgestellten Vorgaben durch das Oberste Gericht der DDR und auf die Tatzeit am Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 328) gilt aber auch nichts anderes für die Subsumtion des geahndeten Verhaltens der Verfolgten unter die "Verbrechens"- Merkmale der "Kriegs- und Boykotthetze" (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 36).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97

    Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98

    Rechtsbeugung einer Staatsanwältin zur Zeit des Bestehens der DDR

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98

    Verwerfung einer Revision; Vertrauensschutz nach dem Rechtsstaatsgebot

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung -

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 15.06.1999 - 5 StR 614/98

    Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Freiheitsberaubung; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
    Hiernach wurden angeblich gewährte Freiheitsrechte selbstverständlich von vornherein als eingeschränkt angesehen (vgl. BGH aaO; ferner Willnow JR 1997, 265, 267; BGHSt 41, 247, 262 ff.; BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 7; BGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - 5 StR 614/98 ).
  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98

    Rechtsbeugung bei DDR - Richtern im Zusammenhang mit Republikflüchtlingen

  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98

    Willkürliche überhöhte Strafzumessung; Voraussetzungen der Rechtsbeugung

  • BGH, 18.02.1998 - 5 StR 658/97

    Zu Rechtsbeugung in der DDR

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